Zum Inhalt springen

Für Vereine, Shops & Blogs

Schonzeiten-Widget kostenlos einbetten

Zeige die aktuellen Schonzeiten deines Bundeslands oder den Live-Beiß-Index direkt auf deiner Seite — als schlankes, immer aktuelles Widget. Konfiguriere es hier, kopiere das Snippet und füge es ein. Jede Einbettung enthält einen kurzen Quellenhinweis auf angelpuls.de.

Vorschau

Einbetten

Empfohlen: Auto-Höhe (passt sich dem Inhalt an).

Variante A — Auto-Höhe (Script)
Variante B — einfach (nur iframe, ohne JavaScript)

Füge das Snippet dort in den HTML-Code ein, wo das Widget erscheinen soll. Bei Baukästen (WordPress, Jimdo, Wix & Co.) nutze einen „HTML“- bzw. „Code einbetten“-Block.

Warum ein Widget einbetten?

Angelvereine und Shops beantworten ihren Mitgliedern und Kundinnen und Kunden immer wieder dieselbe Frage: Welcher Fisch hat gerade Schonzeit, welches Maß gilt? Das Widget beantwortet das direkt auf deiner Seite — geprüft am amtlichen Verordnungstext und tagesaktuell. Du sparst Pflegeaufwand, deine Besucher bekommen verlässliche Angaben, und der Quellenhinweis verweist für die Details auf die passende Seite bei angelpuls.

Häufige Fragen

Ist das Widget kostenlos?

Ja. Das Schonzeiten- und das Beiß-Index-Widget lassen sich frei auf Vereinsseiten, in Shops und Blogs einbetten. Einzige Bedingung ist der sichtbare Quellenhinweis mit Link auf angelpuls.de, der bereits im Snippet enthalten ist.

Aktualisieren sich die Werte automatisch?

Ja. Die Schonzeiten spiegeln stets den geprüften Datenstand, und der „heute“-Status wird im Browser tagesaktuell berechnet. Der Beiß-Index lädt seinen Wert live aus unseren Wetter- und Pegeldaten — du musst nichts pflegen.

Verlangsamt das Widget meine Seite?

Es lädt in einem eigenen iframe und blockiert deine Seite nicht. Die Script-Variante passt die Höhe automatisch an; die einfache iframe-Variante kommt ganz ohne JavaScript aus.

Darf ich die Werte ohne Gewähr weitergeben?

Die Angaben sind sorgfältig am amtlichen Verordnungstext recherchiert, aber ohne Gewähr — maßgeblich bleibt die jeweilige Landesverordnung und die Gewässerordnung. Der Hinweis steht im Widget.