Alle hier erfassten Arten mit Schonzeit, Maß und Fundstelle — nach Berliner Landesfischereiordnung (LFischO).
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Heute in Berlin
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Werte nach Landesrecht (Berlin). Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was in Berlin auffällt
Eine befristete Schonzeit gilt für Hecht, Zander, Bachforelle, Regenbogenforelle, Äsche, Rapfen. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar sindMeerforelle, Barbe, Lachs. Ohne landesweite Schonzeit bleibenBarsch, Aal, Karpfen, Wels, Schleie, Rotauge, Brasse, Döbel — hier regelt in der Praxis meist die Gewässerordnung.
Quelle & Stand
Rechtsgrundlage
Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
Fassung
Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (§ 8 Abs. 1). Reines Fangen und Zurücksetzen zu Dokumentationszwecken ist verboten (§ 9 Abs. 3); nicht heimische Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 9 Abs. 4). Höchstfangmenge Aal und Zander zusammen: drei pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5). Ein allgemeines Nachtangelverbot besteht in Berlin nicht.
Hecht ist in Berlin vom 01.01. bis 30.04. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 45 Zentimetern. Die Schonzeit gilt, soweit mit der Handangel nachgestellt wird. Vom 1. Januar bis 30. April sind Köderfischsenken und Raubfischköder verboten (§ 18 Abs. 3).
Fundstelle: LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
Zander ist in Berlin vom 01.01. bis 31.05. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 45 Zentimetern. Viele Angelseiten behaupten, in Berlin habe der Zander keine Schonzeit — die Verordnung sieht sehr wohl eine vor (1. Januar bis 31. Mai, soweit mit der Handangel nachgestellt). Höchstens drei Aale und Zander zusammen pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5).
Fundstelle: LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
Für Flussbarsch ist in Berlin ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Der Flussbarsch steht in Anlage 2 („Fische ohne Mindestmaße und Schonzeiten“) — ausdrücklich weder Schonzeit noch Maß.
Fundstelle: LFischO Bln, § 8 Abs. 4 i. V. m. Anlage 2 LFischO
Meerforelle ist in Berlin ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In Anlage 1 als ganzjährig geschont gelistet — ganzjähriges Fangverbot, kein Mindestmaß. Ausnahmen nur durch die untere Fischereibehörde (§ 8 Abs. 2).
Fundstelle: LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
Für Europäischer Aal ist in Berlin ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 50 Zentimetern. Anlage 1: keine Schonzeit, Mindestmaß 50 cm. Höchstens drei Aale und Zander zusammen pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5).
Fundstelle: LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
Für Wels (Waller) ist in Berlin ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 75 Zentimetern. Anlage 1: keine Schonzeit, Mindestmaß 75 cm.
Fundstelle: LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
Für Schleie ist in Berlin ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 25 Zentimetern. Anlage 1: Schleie, Schonzeit keine, Mindestmaß 25 cm.
Fundstelle: LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
Für Rotauge (Plötze) ist in Berlin ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In Berlin als „Plötze“ in Anlage 2 (Fische ohne Mindestmaße und Schonzeiten) geführt.
Fundstelle: LFischO Bln, § 8 Abs. 4 i. V. m. Anlage 2 LFischO
Für Brasse (Brachsen) ist in Berlin ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In Berlin als „Blei“ in Anlage 2 (Fische ohne Mindestmaße und Schonzeiten) geführt.
Fundstelle: LFischO Bln, § 8 Abs. 4 i. V. m. Anlage 2 LFischO
Für Döbel (Aitel) ist in Berlin ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 30 Zentimetern. Anlage 1: Schonzeit keine, Mindestmaß 30 cm.
Fundstelle: LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
Barbe ist in Berlin ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In Anlage 1 als ganzjährig geschützt gelistet, kein Fangmaß.
Fundstelle: LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
Atlantischer Lachs ist in Berlin ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In Anlage 1 als ganzjährig geschützt gelistet, kein Fangmaß.
Fundstelle: LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
Angeln in Berlin: Regeln, Reviere & Praxis-Tipps
Über Schonzeit und Mindestmaß hinaus lohnt der Blick aufs große Ganze: Wie kommst du
in Berlin an den Angelschein, ist Nachtangeln erlaubt, welche Gewässer lohnen sich
und welcher Kniff bringt Fisch? Kompakt zusammengetragen aus Landesrecht, Landesbehörden und
Verbänden — mit Quelle. Verbindlich bleibt die Erlaubniskarte deines Gewässers.
Schein & Erlaubnis
Angelschein & Erlaubnis in Berlin
Wer mit Erstwohnsitz in Berlin angeln möchte, braucht den Fischereischein A. Dafür ist die Fischerprüfung Pflicht: Vorausgesetzt wird ein Vorbereitungslehrgang bei einem anerkannten Landesverband, danach folgt die staatlich anerkannte Prüfung. Zusätzlich zum Fischereischein ist jedes Jahr die Fischereiabgabe zu entrichten (21 Euro als Jahresmarke, die in den Schein eingeklebt wird und ein Kalenderjahr gilt).
Für Jugendliche gibt es einen einfachen Einstieg: Wer 12 Jahre alt ist und noch nicht 18, erhält ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein (gültig ein Jahr, Fischereiabgabe 4 Euro). Damit darf in Begleitung einer erfahrenen Person mit Fischereischein A oder B geangelt werden.
Gäste aus anderen Bundesländern angeln in Berlin mit ihrem gültigen Heimat-Fischereischein und der dortigen Fischereiabgabe; ausländische Gäste weisen die Mitgliedschaft in einer Fischereiorganisation oder eine ausländische Fischereilegitimation nach. In allen Fällen kommt ein Erlaubnisschein (Angelkarte) für das jeweilige Gewässer hinzu. Angaben ohne Gewähr.
In Berlin ist das Nachtangeln grundsätzlich erlaubt: In den Angelgewässern darf mit Ausnahme der Salmonidengewässer nachts zu den gleichen Bedingungen geangelt werden wie am Tag. Als Nacht gilt dabei die Zeit zwischen einer Stunde nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang.
Auf bestimmten Koppelfischerei-Strecken kann das Angeln zeitlich auf die Spanne von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang begrenzt sein; die untere Fischereibehörde kann hier Ausnahmen zulassen. Der jeweilige Fischereierlaubnisschein und die Gewässerordnung des Bewirtschafters können strenger sein – vor dem Ansitz also die Angelkarte prüfen.
In Berlin darf mit bis zu zwei Handangeln geangelt werden; beim Spinn- oder Flugangeln ist eine Angel zugelassen. Ausgelegte Handangeln sind ständig zu beaufsichtigen. Als Köderfisch sind ausschließlich tote Fische erlaubt – der lebende Köderfisch ist untersagt.
Gefangene Fische dürfen mit einem Setzkescher längstens bis zum Ende des Fangtages gehältert werden. Der Setzkescher muss aus knotenlosem textilem Material bestehen, mindestens 3,50 Meter lang sein und einen Ringdurchmesser von mindestens 0,50 Metern haben. Tierschutzgerecht ist es, entnommene Fische zügig zu töten. Fische unter dem Mindestmaß werden schonend zurückgesetzt.
Saisonale Geräteregel: Vom 1. Januar bis 30. April sind Kunstköder mit einer Gesamtlänge über 2 cm verboten – das schont die im Frühjahr laichenden Raubfische. Angaben ohne Gewähr, die Gewässerordnung kann strenger sein.
Berlin ist eine ausgesprochene Wasserstadt mit klassischen Raubfischrevieren. Die Spree zieht sich über Kilometer durch die Stadt und gilt als eines der bekanntesten Angelgewässer – vor allem für Zander und Barsch, dazu Aal. Havel und Wannsee bieten ruhige Buchten mit Seencharakter und sind bei Boots- und Raubfischanglern für Hecht, Zander und Karpfen beliebt.
Der Müggelsee im Südosten ist Berlins größter See und beherbergt einen vielfältigen Bestand mit Hecht, Barsch, Aal sowie Friedfischen wie Brasse und Rotauge. Auch der Tegeler See im Nordwesten ist ein etabliertes Revier. Für jedes Gewässer ist der passende Erlaubnisschein nötig.
Plane die Köderwahl nach dem Kalender: Von Januar bis Ende April gilt in Berlin die Begrenzung auf Kunstköder bis 2 cm. Diese Wochen sind ideal fürs gezielte Friedfischangeln – mit Feeder- oder Posenmontage auf Brasse, Rotauge und Karpfen an Spree, Havel oder Müggelsee.
Ab dem 1. Mai lohnt sich dann der Umstieg auf größere Gummifische und Wobbler: In den strömungsreicheren Spree-Abschnitten und tieferen Kanälen stehen die Chancen auf Zander gut, während die krautigen Flachzonen von Müggelsee und Havelbuchten den Hecht bringen. Vorher immer Schonzeiten, Mindestmaße und die Auflagen der Angelkarte prüfen.
Das hängt vom Datum ab — oben auf dieser Seite steht die tagesaktuelle Auswertung für Berlin. Eine befristete Schonzeit haben dort Hecht (01.01.–30.04.), Zander (01.01.–31.05.), Bachforelle (01.10.–30.04.), Regenbogenforelle (01.10.–30.04.), Äsche (01.12.–31.05.), Rapfen (01.04.–30.06.). Ganzjährig und damit immer geschont sind Meerforelle, Barbe, Lachs.
Welche Fische haben in Berlin eine Schonzeit?
Von den hier erfassten Arten haben Hecht, Zander, Bachforelle, Regenbogenforelle, Äsche, Rapfen eine befristete Schonzeit. Ganzjährig geschont sind Meerforelle, Barbe, Lachs. Rechtsgrundlage ist LFischO Bln.
Gilt in Berlin zusätzlich die Gewässerordnung?
Ja, und sie geht in der Praxis oft vor. Die Werte der Landesverordnung sind die gesetzliche Untergrenze. Pächter und Vereine dürfen strengere Regeln festlegen — längere Schonzeiten, größere Mindestmaße oder Entnahmefenster. Verbindlich ist immer die Erlaubniskarte des Gewässers, an dem du angelst.
Braucht man in Berlin einen Angelschein?
Wer mit Erstwohnsitz in Berlin angeln möchte, braucht den Fischereischein A. Dafür ist die Fischerprüfung Pflicht: Vorausgesetzt wird ein Vorbereitungslehrgang bei einem anerkannten Landesverband, danach folgt die staatlich anerkannte Prüfung.
Ist Nachtangeln in Berlin erlaubt?
In Berlin ist das Nachtangeln grundsätzlich erlaubt: In den Angelgewässern darf mit Ausnahme der Salmonidengewässer nachts zu den gleichen Bedingungen geangelt werden wie am Tag. Als Nacht gilt dabei die Zeit zwischen einer Stunde nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Ausschließlich aus der geltenden Verordnung: Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) (Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025). Jede Angabe ist mit der konkreten Fundstelle versehen und wurde am Volltext der amtlichen Quelle geprüft, nicht aus anderen Angelseiten übernommen.