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Änderungen

Fischereiverordnung Berlin: Fassung & Änderungen

Der aktuelle Rechtsstand für Schonzeiten und Mindestmaße in Berlin — mit dem Fassungsstand der Verordnung und den Änderungen, die wir am amtlichen Volltext geprüft haben (Stand 19. Juli 2026).

Aktuelle Fassung

VerordnungBerliner Landesfischereiordnung (LFischO)
KurzformLFischO Bln
Fassung / StandVom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Amtlicher Volltexthttps://gesetze.berlin.de/perma?j=FischO_BE_Anlage_1

Fassungsangabe nach dem amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Berlin

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse (§ 8 Abs. 1). Reines Fangen und Zurücksetzen zu Dokumentationszwecken ist verboten (§ 9 Abs. 3); nicht heimische Arten dürfen nicht zurückgesetzt werden (§ 9 Abs. 4). Höchstfangmenge Aal und Zander zusammen: drei pro Person und Tag (§ 18 Abs. 5). Ein allgemeines Nachtangelverbot besteht in Berlin nicht.

Geprüfte Änderungen & Klarstellungen

  1. Novelle

    Berlin: Landesfischereiordnung neu gefasst (gültig ab 21.11.2025)

    Die Berliner Landesfischereiordnung wurde durch Verordnung vom 27. Oktober 2025 geändert und gilt in der neuen Fassung ab dem 21. November 2025. Entgegen fast aller Angelseiten hat der Zander in Berlin sehr wohl eine Schonzeit (01.01.–31.05.).

Weiter

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Berlin stehen in der Übersicht Berlin. Den bundesweiten Verlauf zeigt der Änderungs-Überblick.