Wie viel kostet ein Angelschein? Kosten des Fischereischeins
„Der Angelschein" hat keinen bundesweiten Preis — er setzt sich aus vier Posten zusammen, von denen zwei das Land und zwei die Gemeinde bzw. der Kursanbieter festlegen. Diese Übersicht trennt die Posten und stellt alle 16 Bundesländer nebeneinander.
Die vier Kostenposten
| Posten | Wer legt ihn fest | Wie oft |
|---|---|---|
| Vorbereitungslehrgang | Verband, Volkshochschule oder Online-Anbieter | einmalig |
| Prüfungsgebühr | Land (Gebührenordnung) | einmalig, bei Wiederholung erneut |
| Ausstellung des Scheins | Gemeinde, gestaffelt nach Gültigkeitsdauer | je Verlängerung |
| Fischereiabgabe | Land | jährlich |
Nach dem Schein kommt die Angelkarte für das jeweilige Gewässer dazu — sie zahlst du an den Bewirtschafter, nicht an die Behörde.
Angelschein-Kosten je Bundesland
| Bundesland | Prüfungsgebühr | Fischereiabgabe | Gesamt (Größenordnung) |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | rund 50 € laut Landesfischereiverband; keine gesetzlich fixierte Landesgebühr, da der Verband als beliehene Prüfungsstelle die Prüfungsentgelte selbst festlegt | 12 € je Kalenderjahr (§ 12 Abs. 1 LFischVO in der seit 1.1.2024 geltenden Fassung, GBl. 2023 Nr. 19 S. 411); wahlweise als Einmalzahlung für 1, 5 oder 10 aufeinanderfolgende Kalenderjahre entrichtbar. Inhaber eines Jugendfischereischeins sind von der Abgabe befreit (§ 36 Abs. 1 FischG) | rund 300–400 € |
| Bayern | 50 € (inkl. Prüfungszeugnis bzw. Ergebnismitteilung, § 5 Abs. 1 AVBayFiG) | Bei Zahlung für jeweils 5 aufeinanderfolgende Jahre: 40 €. Bei Einmalzahlung für die gesamte Lebenszeit altersabhängig nach der Formel (70 − Lebensalter)/5 × 40 € abzüglich 20 % (§ 9 AVBayFiG) — z. B. rund 352 € im Alter von 14–16, 320 € mit 17–22, sinkend bis 32 € ab 63 Jahren; gesetzlicher Höchstbetrag 400 € (Art. 50 Abs. 1 BayFiG). Für den Jahresfischereischein (Gäste) 15 €. 50 % Ermäßigung u. a. für Jugendliche mit bestandener Prüfung (bei 5-Jahres-Zahlung) und für Menschen mit bestimmten Behinderungen. | rund 275–400 € |
| Berlin | 50 € (einheitlich für Erwachsene und Jugendliche, Stand DAV Landesverband Berlin ab 1/2025) | Jährlich für den Fischereischein A: 21 €; für den Jugendfischereischein: 4 €; für den Fischereischein B: 135 €. Die Abgabe berechnet sich gesetzlich als Anteil der Neuerteilungsgebühr für 5 Jahre (A: drei Viertel, B: das Fünffache, Jugend: ein Drittel der jeweiligen Gebühr, aufgerundet auf volle Euro, § 8 Abs. 4 LFischScheinG) und ist Voraussetzung für die Gültigkeit des Scheins im jeweiligen Kalenderjahr. | rund 150–200 € |
| Brandenburg | 25 Euro (amtlich für Brandenburg bestätigt, z. B. Stadt Brandenburg an der Havel und Verwaltungsportal Brandenburg), inklusive Prüfungszeugnis | 12 Euro pro Kalenderjahr oder 40 Euro für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre, ab vollendetem 14. Lebensjahr; Personen unter 14 Jahren sind von der Fischereiabgabe befreit (§ 2 Abs. 4 Fischereiabgabe-Verordnung) | rund 50–60 € |
| Bremen | 120 € (einheitliche Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr für Vorbereitungskurs und Prüfung beim Landesfischereiverband Bremen, Stand der Gesetzesbegründung zum Neunten Gesetz zur Änderung des BremFiG, 2024) — gilt gleichermaßen für Fischereischein und Stockangelschein | — | rund 150–190 € |
| Hamburg | 66,30 € gesamt (30,60 € praktischer Teil + 35,70 € theoretischer Teil); Wiederholung des theoretischen Teils kostet die Hälfte der Gebühr, für versäumte Termine wird sie erneut fällig, Umbuchungsgebühr 10 € | 10,00 € je Kalenderjahr, Pflicht für alle Anglerinnen und Angler unabhängig von Herkunft oder Schein | rund 150–240 € |
| Hessen | in der HFischV nicht landeseinheitlich beziffert, sondern durch Kostenordnung der jeweils zuständigen unteren Fischereibehörde festgelegt; Beispielwert Landkreis Kassel: 40 € | 7,50 € pro Jahr für Erwachsene, 3,50 € pro Jahr für Inhaber eines Jugendfischereischeins (§ 35 HFischG i. V. m. HFischV); wird zusätzlich zur Ausstellungsgebühr jährlich fällig, unabhängig von der Schein-Laufzeit | rund 200–350 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 25 Euro (ab 18 Jahre), 15 Euro (unter 18 Jahre) — Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (KostLEVO M-V) | 10 Euro je angefangenes Kalenderjahr (§3 Abs. 1 FSchVO M-V, gesetzlicher Rahmen 6–25 Euro nach §9 Abs. 2 LFischG M-V). Im Touristenfischereischein-Betrag bereits enthalten. | rund 45–150 € |
| Niedersachsen | 60 bis 70 € — abhängig vom zuständigen Landesfischereiverband: 70 € beim Anglerverband Niedersachsen e.V. (AVN, Prüfungsordnung § 9), 60 € beim Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. (zzgl. 35 € für eine Ersatz-/Zweitschrift des Prüfungsausweises bei Verlust) | keine — in Niedersachsen wird anders als in vielen anderen Bundesländern keine jährliche oder mehrjährige Fischereiabgabe erhoben (im Nds. FischG nicht vorgesehen, ausdrücklich bestätigt vom AVN) | rund 100–200 € |
| Nordrhein-Westfalen | ca. 30 bis 60 €, je nach Kreis/kreisfreier Stadt verschieden (Beispiel Kreis Heinsberg: 50 €, Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils zusätzlich 30 €) | 14 € (online) bzw. 22 € (vor Ort) für 1 Kalenderjahr; 42 € (online) bzw. 50 € (vor Ort) für 5 Kalenderjahre — unabhängig vom lebenslang gültigen Schein muss die Abgabe weiterhin periodisch neu entrichtet werden | rund 80–110 € |
| Rheinland-Pfalz | 50,00 € regulär, 40,00 € ermäßigt (Schüler, Auszubildende, Studierende, Menschen mit Behinderung sowie bestimmte soziale Gruppen) – landesweit einheitlich mehrfach bei unteren Fischereibehörden bestätigt. | Muss für jedes Kalenderjahr entrichtet werden, in dem in Rheinland-Pfalz geangelt wird; laut Serviceportal RLP künftig auch digital zahlbar. Eine einheitliche amtliche Betragsangabe für die Fischereiabgabe nach der Reform war nicht auffindbar – je nach Gemeinde/Kreis verschieden bzw. noch nicht abschließend geregelt. | rund 250–350 € |
| Saarland | In der Lehrgangsgebühr enthalten, keine gesondert ausgewiesene Prüfungsgebühr (§ 30 Abs. 2 LFO). | Wird zusammen mit der Scheingebühr erhoben (§ 33 SFischG: Höchstbetrag das Dreifache der Scheingebühr); ein gesondert ausgewiesener Einzelbetrag war amtlich nicht auffindbar, ist in den oben genannten Ausstellungsgebühren des Fischereiverbands Saar bereits enthalten. | rund 120–165 € |
| Sachsen | 30 € | Entfällt – in Sachsen wird aktuell (Stand 2026) keine Fischereiabgabe erhoben; laut Landesverband Sächsischer Angler zahlen Angler mit Wohnsitz in Sachsen, Niedersachsen und Bremen in ihrem Heimatland keine Fischereiabgabe. Mehrere Quellen datieren die Abschaffung auf eine Gesetzesänderung des SächsFischG von 2012, ein einzelnes amtliches Dokument mit diesem konkreten Datum war nicht auffindbar (siehe unklar). | rund 150–220 € |
| Sachsen-Anhalt | 60 € (Fischerprüfung, ab 18 Jahre) bzw. 30 € (bis 18 Jahre); Friedfischfischerprüfung 55 € (ab 18 Jahre) bzw. 25 € (bis 18 Jahre) – lt. Gebührenübersicht des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt | 6 € pro Jahr für den regulären Fischereischein (§ 28 FischG LSA) und den Friedfischfischereischein (§ 29 Abs. 3 FischG LSA), 125 € bei Lebenszeit-Schein; 1 € pro Jahr für Jugend-/Friedfischfischereischein von Minderjährigen und Sonderfischereischein (§ 7 DVO-FischG LSA) | rund 100–150 € |
| Schleswig-Holstein | Angaben schwanken je nach durchführendem Verband: mehrere Kreisverwaltungen (u. a. Segeberg, Schleswig-Flensburg, Ostholstein) nennen 25 € (Erwachsene) bzw. 15 € (Jugendliche 12–18 Jahre), der Landesanglerverband SH nennt dagegen 50 € bzw. 30 €. Realistisch also eine Spanne von rund 25 bis 50 € (Erwachsene) je nach Verband/Kreis. | seit 01.01.2026: 20 €/Jahr online (18 € Abgabe + 2 € Verwaltungsgebühr) bzw. 28 €/Jahr vor Ort (18 € Abgabe + 10 € Verwaltungsgebühr); Vorauszahlung für bis zu 4 Jahre möglich. Bis 31.12.2025 galten niedrigere Sätze (10 € Abgabe online, 18 € vor Ort inkl. Gebühr). | rund 90–150 € |
| Thüringen | 35 € (§ 29 Abs. 1 ThürFischAVO), zu entrichten spätestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn bei der zuständigen unteren Fischereibehörde | Zusätzlich zur Ausstellungsgebühr fällig, ebenfalls gestaffelt (§ 37 Abs. 2 ThürFischAVO): Jahresschein 10 €, Fünfjahresschein 30 €, Zehnjahresschein 50 €, Schein auf Lebenszeit 200 €, Jugendfischereischein 7 €, Vierteljahresschein 15 € | rund 150–250 € |
Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026. Ein „—" bedeutet, dass sich für diesen Posten keine landesweit einheitliche amtliche Angabe belegen ließ — dort entscheidet die Gemeinde. Die Fundstelle je Land steht auf der jeweiligen Detailseite.
Wo sich sparen lässt
Drei Stellschrauben wirken wirklich: Erstens die Gültigkeitsdauer — wo es einen Fünfjahres- oder Lebenszeitschein gibt, ist er auf Dauer günstiger als jährliche Verlängerungen. Zweitens der Lehrgang: Landesverbände und Volkshochschulen liegen meist unter den kommerziellen Crashkursen, bei gleichem Prüfungsergebnis. Drittens die Prüfungsvorbereitung: Wer die Fragen sicher beherrscht, besteht im ersten Anlauf — jede Wiederholung kostet die Gebühr erneut. Genau dafür gibt es den Prüfungstrainer kostenlos.
Rechtsgrundlage & Stand
Grundlage sind die Gebührenordnungen und Fischereigesetze der Länder sowie die kommunalen Gebührensatzungen; die genaue Fundstelle steht auf jeder Landesseite. Stand August 2026. Ohne Gewähr — verbindlich ist die amtliche Fundstelle.
Häufige Fragen
Was kostet ein Angelschein insgesamt?
Über alle Bundesländer betrachtet liegt der Einstieg bei rund 45 bis 400 €. Den größten Anteil hat der Vorbereitungslehrgang, dazu kommen Prüfungsgebühr, die Ausstellung des Scheins bei der Gemeinde und die jährliche Fischereiabgabe. Die kommunalen Anteile setzt jede Gemeinde selbst fest, deshalb sind es immer Spannen.
Warum ist der Angelschein je Bundesland unterschiedlich teuer?
Fischereirecht ist Ländersache. Jedes Land legt die Prüfungsgebühr, die Höhe der Fischereiabgabe und die Gültigkeitsdauer des Scheins eigenständig fest; die Ausstellungsgebühr kommt von der Gemeinde. Dazu unterscheidet sich der Lehrgangsumfang — wo mehr Unterrichtsstunden vorgeschrieben sind, ist der Kurs entsprechend teurer.
Was kostet ein Angelschein online?
Online-Anbieter berechnen den Vorbereitungskurs, nicht den Schein selbst. Prüfungsgebühr, Ausstellung und Fischereiabgabe fallen zusätzlich bei Behörde und Gemeinde an. Ein Online-Kurs ersetzt in den meisten Ländern auch nicht den Prüfungstermin in Präsenz — die Gesamtkosten liegen deshalb in ähnlicher Größenordnung wie beim Präsenzlehrgang.
Fallen nach dem Angelschein laufende Kosten an?
Ja, zwei Posten wiederholen sich: die jährliche Fischereiabgabe des Landes und die Angelkarte für dein Gewässer — je nach Bewirtschafter als Tages-, Wochen- oder Jahreskarte. Der Fischereischein selbst wird je nach Land für ein Jahr, fünf Jahre oder auf Lebenszeit ausgestellt und muss entsprechend seltener verlängert werden.
Weiter
Den vollständigen Ablauf je Land — Prüfung, Termine, Jugendfischereischein — findest du über den Angelschein-Überblick. Wo du auch ohne Prüfung angeln darfst, steht unter Angeln ohne Angelschein.
Angelschein-Kosten nach Bundesland
- Angelschein in Baden-Württemberg: Kosten & Prüfung
- Angelschein in Bayern: Kosten & Prüfung
- Angelschein in Berlin: Kosten & Prüfung
- Angelschein in Brandenburg: Kosten & Prüfung
- Angelschein in Bremen: Kosten & Prüfung
- Angelschein in Hamburg: Kosten & Prüfung
- Angelschein in Hessen: Kosten & Prüfung
- Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern: Kosten & Prüfung
- Angelschein in Niedersachsen: Kosten & Prüfung
- Angelschein in Nordrhein-Westfalen: Kosten & Prüfung
- Angelschein in Rheinland-Pfalz: Kosten & Prüfung
- Angelschein im Saarland: Kosten & Prüfung
- Angelschein in Sachsen: Kosten & Prüfung
- Angelschein in Sachsen-Anhalt: Kosten & Prüfung
- Angelschein in Schleswig-Holstein: Kosten & Prüfung
- Angelschein in Thüringen: Kosten & Prüfung