Alle hier erfassten Arten mit Schonzeit, Maß und Fundstelle — nach Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG).
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Heute in Bayern
Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.
Werte nach Landesrecht (Bayern). Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was in Bayern auffällt
Eine befristete Schonzeit gilt für Hecht, Zander, Bachforelle, Regenbogenforelle, Aal, Schleie, Äsche, Rapfen, Barbe. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar sindMeerforelle, Lachs. Ohne landesweite Schonzeit bleibenBarsch, Karpfen, Wels, Rotauge, Brasse, Döbel — hier regelt in der Praxis meist die Gewässerordnung.
Für Aal, Lachs gelten nicht in ganz Bayern dieselben Werte.
Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Detailseiten führen die Abweichungen
einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen im Netz.
Quelle & Stand
Rechtsgrundlage
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
Fassung
Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Der räumliche Geltungsbereich jeder Art ist an die Flussgebietseinheiten Donau (D), Elbe (E), Rhein (R) und Weser (W) gebunden — mehrere Arten gelten NICHT in ganz Bayern. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Körperende einschließlich der zusammengelegten Schwanzflosse. Bezirksfischereiverordnungen und Gewässerordnungen dürfen strenger sein.
Hecht ist in Bayern vom 15.02. bis 30.04. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 50 Zentimetern. Gilt in allen vier Flussgebietseinheiten (Donau, Elbe, Rhein, Weser).
Fundstelle: AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.36
Für Flussbarsch ist in Bayern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Der Flussbarsch steht ausdrücklich in der Gruppe „Fische ohne Schonbestimmungen“. Gewässerordnungen setzen hier häufig eigene Maße fest.
Fundstelle: AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.56
Bachforelle ist in Bayern vom 01.10. bis 15.03. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 26 Zentimetern. Die Seeforelle ist getrennt geregelt (01.10.–15.03., Schonmaß 60 cm, nur Donau und Rhein).
Fundstelle: AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.32
Regenbogenforelle ist in Bayern vom 15.12. bis 15.03. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 26 Zentimetern. Abweichend von der Bachforelle beginnt die Schonzeit erst am 15. Dezember.
Fundstelle: AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.43
Meerforelle ist in Bayern ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In Bayern ganzjährig geschont (Gruppe „Ganzjährig geschonte Fische“), Geltungsbereich Elbe, Rhein und Weser. Ein Schonmaß entfällt wegen der ganzjährigen Schonung.
Fundstelle: AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.15
Europäischer Aal ist in Bayern vom 01.10. bis 31.12. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 50 Zentimetern. Der räumliche Geltungsbereich ist auf Elbe, Rhein und Weser beschränkt. Im Donaueinzugsgebiet — dem größten Teil Bayerns — ist der Aal nicht mit Schonzeit oder Schonmaß belegt. Fast alle Angelportale unterschlagen diese Einschränkung.
Fundstelle: AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.30
Für Karpfen ist in Bayern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 35 Zentimetern. Die Schonzeit-Spalte der Anlage ist leer — es gilt ausschließlich das Schonmaß.
Fundstelle: AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.38
Für Wels (Waller) ist in Bayern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Der Wels steht ausdrücklich in der Gruppe „Fische ohne Schonbestimmungen“.
Fundstelle: AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.65
Schleie ist in Bayern vom 01.05. bis 30.06. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 26 Zentimetern. Gruppe „Fische mit Schonbestimmungen“, Geltung in allen vier Flussgebietseinheiten.
Fundstelle: AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.47
Für Rotauge (Plötze) ist in Bayern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In der Gruppe „Fische ohne Schonbestimmungen“ — Schonzeit und Schonmaß mit Strich.
Fundstelle: AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.63
Für Brasse (Brachsen) ist in Bayern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In der Anlage als „Brachse“ geführt, Gruppe „Fische ohne Schonbestimmungen“.
Fundstelle: AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.54
Für Döbel (Aitel) ist in Bayern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In der Anlage als „Aitel/Döbel“ geführt, Gruppe „Fische ohne Schonbestimmungen“.
Fundstelle: AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.51
Rapfen (Schied) ist in Bayern vom 01.03. bis 30.04. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 40 Zentimetern. In der Anlage als „Schied/Rapfen“ geführt, Gruppe „Fische mit Schonbestimmungen“.
Fundstelle: AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.46
Atlantischer Lachs ist in Bayern ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Ganzjährig geschont (Gruppe „Ganzjährig geschonte Fische“). Räumlich nur Elbe, Rhein und Weser — im Donaueinzugsgebiet nicht aufgeführt.
Fundstelle: AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.3
Angeln in Bayern: Regeln, Reviere & Praxis-Tipps
Über Schonzeit und Mindestmaß hinaus lohnt der Blick aufs große Ganze: Wie kommst du
in Bayern an den Angelschein, ist Nachtangeln erlaubt, welche Gewässer lohnen sich
und welcher Kniff bringt Fisch? Kompakt zusammengetragen aus Landesrecht, Landesbehörden und
Verbänden — mit Quelle. Verbindlich bleibt die Erlaubniskarte deines Gewässers.
Schein & Erlaubnis
Angelschein & Erlaubnis in Bayern
Wer in Bayern fischen möchte, legt zunächst die Staatliche Fischerprüfung ab und beantragt anschließend den Fischereischein. Der Schein ist auf Lebenszeit erhältlich; Jugendliche können ihn ab 14 Jahren nach bestandener Prüfung erwerben, um allein und eigenverantwortlich zu fischen. Zusätzlich zum Schein ist beim Kauf einer Gewässer-Erlaubnis die Fischereiabgabe zu entrichten.
Für Kinder und Jugendliche gilt seit 1. Januar 2025 eine vereinfachte Regelung: Der frühere Jugendfischereischein ist entfallen. Alle Sieben- bis Siebzehnjährigen dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen; die Begleitperson trägt die Verantwortung für Tierschutz und Vorschriften.
Urlauber ohne festen Wohnsitz in Deutschland können einen Fischereischein ohne vorherige Fischerprüfung erhalten. Dieser gilt ein Jahr, beschränkt auf höchstens drei selbst bestimmte Monate. Die konkrete Gewässerordnung kann strengere Auflagen enthalten (Angaben ohne Gewähr).
In Bayern gilt eine landestypische Nachtfangzeit-Regelung: Der Fischfang ist zur Nachtzeit untersagt, definiert als der Zeitraum von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang. Tagsüber und in den Randstunden ist das Angeln damit möglich.
Für einzelne Arten bestehen Ausnahmen: Die Bezirke können den Fang von Aal, Wels, Rutte und Krebsen abweichend regeln und ganzjährig bis 24 Uhr, während der Sommerzeit bis 1 Uhr zulassen. Oberbayern etwa nutzt diese Möglichkeit. Da die Ausnahmen je Bezirk unterschiedlich sind und die Gewässerordnung strenger sein kann, lohnt vor dem Ansitz ein Blick in die örtlichen Bestimmungen (ohne Gewähr).
Beim Gerät gibt der Tierschutz den Ton an: Das Fischen mit dem lebenden Köderfisch ist in Bayern verboten. Als Köder dienen daher tote Köderfische, Kunstköder oder Naturköder. Weitere Fangarten wie elektrisches Licht, elektrische Köder, Sprengstoffe, Gifte oder Betäubungsmittel sind ebenfalls untersagt.
Ein Setzkescher darf nur verwendet werden, wenn er hinreichend geräumig und aus knotenfreien Textilien hergestellt ist; die Hälterung gefangener Fische im Gewässer ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken. Die zulässige Rutenzahl regelt Bayern landesweit nicht einheitlich per Gesetz, sondern ergibt sich meist aus dem Erlaubnisschein und der Gewässerordnung des jeweiligen Gewässers (ohne Gewähr).
Der Chiemsee, das „Bayerische Meer", zählt zu den bekanntesten Revieren: Sein Klassiker ist die Renke (Felchen), die im Sommer gern mit der Hegene befischt wird, dazu locken kapitale Seeforellen. Der klare Bergsee Walchensee steht ebenfalls für Seeforelle und Saibling in alpiner Kulisse.
In den Flüssen zeigt sich die Vielfalt Bayerns: Die Donau rund um Passau gilt als eines der stärksten Wels-Reviere Europas, in dem auch Zander und Barbe vorkommen. Der Main bietet auf seinem langen Lauf durch Franken gute Chancen auf Zander, Hecht und Karpfen.
An den bayerischen Alpen- und Voralpenseen wie Chiemsee, Walchensee oder Starnberger See lohnt sich das Renkenangeln mit der Hegene: einer feinen Vorfachmontage mit mehreren kleinen Nymphen an sensibler Rute. Die Renken stehen je nach Jahreszeit und Wassertemperatur in unterschiedlichen Tiefen, weshalb ein Echolot oder das systematische Abfischen mehrerer Tiefenstufen den Ausschlag gibt. Beachte dabei die örtlichen Schonzeiten und Fangfenster laut Gewässerordnung (ohne Gewähr).
Das hängt vom Datum ab — oben auf dieser Seite steht die tagesaktuelle Auswertung für Bayern. Eine befristete Schonzeit haben dort Hecht (15.02.–30.04.), Zander (15.02.–30.04.), Bachforelle (01.10.–15.03.), Regenbogenforelle (15.12.–15.03.), Aal (01.10.–31.12.), Schleie (01.05.–30.06.), Äsche (01.01.–30.04.), Rapfen (01.03.–30.04.), Barbe (01.05.–30.06.). Ganzjährig und damit immer geschont sind Meerforelle, Lachs.
Welche Fische haben in Bayern eine Schonzeit?
Von den hier erfassten Arten haben Hecht, Zander, Bachforelle, Regenbogenforelle, Aal, Schleie, Äsche, Rapfen, Barbe eine befristete Schonzeit. Ganzjährig geschont sind Meerforelle, Lachs. Rechtsgrundlage ist AVBayFiG.
Gilt in Bayern zusätzlich die Gewässerordnung?
Ja, und sie geht in der Praxis oft vor. Die Werte der Landesverordnung sind die gesetzliche Untergrenze. Pächter und Vereine dürfen strengere Regeln festlegen — längere Schonzeiten, größere Mindestmaße oder Entnahmefenster. Verbindlich ist immer die Erlaubniskarte des Gewässers, an dem du angelst.
Braucht man in Bayern einen Angelschein?
Wer in Bayern fischen möchte, legt zunächst die Staatliche Fischerprüfung ab und beantragt anschließend den Fischereischein. Der Schein ist auf Lebenszeit erhältlich; Jugendliche können ihn ab 14 Jahren nach bestandener Prüfung erwerben, um allein und eigenverantwortlich zu fischen.
Ist Nachtangeln in Bayern erlaubt?
In Bayern gilt eine landestypische Nachtfangzeit-Regelung: Der Fischfang ist zur Nachtzeit untersagt, definiert als der Zeitraum von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang. Tagsüber und in den Randstunden ist das Angeln damit möglich.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Ausschließlich aus der geltenden Verordnung: Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) (Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung). Jede Angabe ist mit der konkreten Fundstelle versehen und wurde am Volltext der amtlichen Quelle geprüft, nicht aus anderen Angelseiten übernommen.