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Bundesland-Übersicht

Schonzeiten und Mindestmaße in Hessen

Alle hier erfassten Arten mit Schonzeit, Maß und Fundstelle — nach Hessische Fischereiverordnung (HFischV). Die Spalte „Status heute“ rechnet das aktuelle Datum mit.

Heute in Hessen

Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.

Anderes Bundesland
Fischart Schonzeit Mindestmaß Status heute
Hecht 01.02.–15.04. 50–90 cm Regel siehe links
Zander keine Schonzeit 50 cm Regel siehe links
Flussbarsch keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Bachforelle 01.10.–31.03. 25–60 cm Regel siehe links
Regenbogenforelle keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Meerforelle 01.10.–31.03. 25–60 cm Regel siehe links
Europäischer Aal 15.09.–01.03. 50–70 cm Regel siehe links
Karpfen 15.03.–31.05. 45–60 cm Regel siehe links
Wels (Waller) keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Schleie 01.05.–30.06. 25–45 cm Regel siehe links
Rotauge (Plötze) keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Brasse (Brachsen) keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Döbel (Aitel) keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Äsche 01.03.–15.05. 30–45 cm Regel siehe links
Rapfen (Schied) keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Barbe 01.05.–30.06. 40–60 cm Regel siehe links
Atlantischer Lachs ganzjährig geschont kein Mindestmaß Regel siehe links

Werte nach Landesrecht (Hessen). Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was in Hessen auffällt

Eine befristete Schonzeit gilt für Hecht, Bachforelle, Meerforelle, Aal, Karpfen, Schleie, Äsche, Barbe. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar istLachs. Ohne landesweite Schonzeit bleibenZander, Barsch, Regenbogenforelle, Wels, Rotauge, Brasse, Döbel, Rapfen — hier regelt in der Praxis meist die Gewässerordnung.

Eine Besonderheit: Hessen arbeitet bei Hecht, Bachforelle, Meerforelle, Aal, Karpfen, Schleie, Äsche, Barbe mit einem Entnahmefenster — es gibt also nicht nur ein Mindest-, sondern auch ein Höchstmaß. Große Laichtiere sind damit ebenso geschützt wie Jungfische.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Hessische Fischereiverordnung (HFischV)
Fassung
Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Hessen arbeitet seit 2023 mit ENTNAHMEFENSTERN: neun Arten haben ein Mindest- UND ein Höchstmaß — auch große Fische oberhalb des Fensters sind zu schonen. Nach § 2 Abs. 4 dürfen Fischereiberechtigte Schonzeiten und Entnahmemaße nicht verkürzen, wohl aber verlängern. § 14 Abs. 6 verbietet reines Catch-and-Release als Ordnungswidrigkeit.

Die Arten im Einzelnen

Hecht (Esox lucius), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Hecht — 01.02.–15.04., 50–90 cm

Hecht ist in Hessen vom 01.02. bis 15.04. geschont. Entnommen werden darf nur, was zwischen 50 und 90 Zentimetern misst. Entnahmefenster 50–90 cm: Auch Hechte über 90 cm sind zu schonen und zurückzusetzen.

Fundstelle: HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV

Zander (Sander lucioperca), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Zander — keine Schonzeit, 50 cm

Für Zander ist in Hessen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 50 Zentimetern. In der amtlichen Tabelle steht bei Zander in der Schonzeit-Spalte ausdrücklich ein Strich. Als einzige Art hat der Zander ein reines Mindestmaß ohne Höchstmaß.

Fundstelle: HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV

Flussbarsch (Perca fluviatilis), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Flussbarsch — keine Landesregelung

Flussbarsch wird in der Verordnung von Hessen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Da der Flussbarsch in § 12 Abs. 1 steht, greift die Entnahmepflicht des § 14 Abs. 2 Satz 4 für ihn nicht.

Fundstelle: HFischV, nicht in § 1 und nicht in § 2 Abs. 1 HFischV gelistet

Bachforelle (Salmo trutta fario), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Bachforelle — 01.10.–31.03., 25–60 cm

Bachforelle ist in Hessen vom 01.10. bis 31.03. geschont. Entnommen werden darf nur, was zwischen 25 und 60 Zentimetern misst. Sammelposition „Atlantische Forelle (Bachforellen, Meerforellen, Seeforellen)“. Entnahmefenster 25–60 cm.

Fundstelle: HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV

Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Regenbogenforelle — keine Landesregelung

Regenbogenforelle wird in der Verordnung von Hessen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Als Oncorhynchus mykiss von der Sammelposition „Atlantische Forelle“ (Salmo trutta) NICHT erfasst — anders als manche Angelportale schreiben. Achtung: Nach § 14 Abs. 2 Satz 4 muss sie aus Fließgewässern nach dem Fang entnommen werden.

Fundstelle: HFischV, nicht in § 1 und nicht in § 2 Abs. 1 HFischV gelistet

Meerforelle (Salmo trutta trutta), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Meerforelle — 01.10.–31.03., 25–60 cm

Meerforelle ist in Hessen vom 01.10. bis 31.03. geschont. Entnommen werden darf nur, was zwischen 25 und 60 Zentimetern misst. In der Sammelposition „Atlantische Forelle“ namentlich genannt und teilt Schonzeit und Entnahmefenster mit der Bachforelle. Praktische Relevanz in hessischen Gewässern gering.

Fundstelle: HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV

Europäischer Aal (Anguilla anguilla), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Europäischer Aal — 15.09.–01.03., 50–70 cm

Europäischer Aal ist in Hessen vom 15.09. bis 01.03. geschont. Entnommen werden darf nur, was zwischen 50 und 70 Zentimetern misst. Entnahmefenster 50–70 cm; Aale über 70 cm — überwiegend abwandernde Blankaale — sind zurückzusetzen. Die lange Schonzeit wurde mit der Verordnung von 2023 neu eingeführt.

Fundstelle: HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV; ergänzend §§ 3–6

Karpfen (Cyprinus carpio), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Karpfen — 15.03.–31.05., 45–60 cm

Karpfen ist in Hessen vom 15.03. bis 31.05. geschont. Entnommen werden darf nur, was zwischen 45 und 60 Zentimetern misst. Die Tabelle bezeichnet die Position als „Karpfen (Wildform)“. Zuchtformen führt die Verordnung separat als „Karpfen (Teichformen)“ in § 12 Abs. 2. Ob Spiegel- und Schuppenkarpfen dem Entnahmefenster unterliegen, geht aus dem Verordnungstext nicht eindeutig hervor — im Zweifel die strengere Auslegung und die Gewässerordnung heranziehen.

Fundstelle: HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV

Wels (Waller) (Silurus glanis), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Wels (Waller) — keine Landesregelung

Wels (Waller) wird in der Verordnung von Hessen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Achtung: Nach § 14 Abs. 2 Satz 4 muss der Wels aus Fließgewässern nach dem Fang entnommen werden.

Fundstelle: HFischV, nicht in § 1 und nicht in § 2 Abs. 1 HFischV gelistet

Schleie (Tinca tinca), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Schleie — 01.05.–30.06., 25–45 cm

Schleie ist in Hessen vom 01.05. bis 30.06. geschont. Entnommen werden darf nur, was zwischen 25 und 45 Zentimetern misst. Entnahmefenster 25–45 cm.

Fundstelle: HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV

Rotauge (Plötze) (Rutilus rutilus), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Rotauge (Plötze) — keine Landesregelung

Rotauge (Plötze) wird in der Verordnung von Hessen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Steht weder in § 1 noch in § 2 Abs. 1 — ganzjährig und in jeder Größe entnehmbar.

Fundstelle: HFischV, nicht in § 1 oder § 2 Abs. 1 HFischV (nur § 12 Besatz)

Brasse (Brachsen) (Abramis brama), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Brasse (Brachsen) — keine Landesregelung

Brasse (Brachsen) wird in der Verordnung von Hessen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Als „Brassen (Brachsen, Blei)“ nur in § 12 (Besatz) genannt.

Fundstelle: HFischV, nicht in § 1 oder § 2 Abs. 1 HFischV (nur § 12 Besatz)

Döbel (Aitel) (Squalius cephalus), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Döbel (Aitel) — keine Landesregelung

Döbel (Aitel) wird in der Verordnung von Hessen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Steht weder in § 1 noch in § 2 Abs. 1.

Fundstelle: HFischV, nicht in § 1 oder § 2 Abs. 1 HFischV (nur § 12 Besatz)

Äsche (Thymallus thymallus), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Äsche — 01.03.–15.05., 30–45 cm

Äsche ist in Hessen vom 01.03. bis 15.05. geschont. Entnommen werden darf nur, was zwischen 30 und 45 Zentimetern misst. Entnahmefenster 30–45 cm.

Fundstelle: HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV

Rapfen (Schied) (Leuciscus aspius), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Rapfen (Schied) — keine Landesregelung

Rapfen (Schied) wird in der Verordnung von Hessen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Steht weder in § 1 noch in § 2 Abs. 1.

Fundstelle: HFischV, nicht in § 1 oder § 2 Abs. 1 HFischV (nur § 12 Abs. 2 Besatz)

Barbe (Barbus barbus), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Barbe — 01.05.–30.06., 40–60 cm

Barbe ist in Hessen vom 01.05. bis 30.06. geschont. Entnommen werden darf nur, was zwischen 40 und 60 Zentimetern misst. Entnahmefenster 40–60 cm.

Fundstelle: HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV

Atlantischer Lachs (Salmo salar), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen

Atlantischer Lachs — ganzjährig geschont

Atlantischer Lachs ist in Hessen ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Atlantischer Lachs: ganzjähriges Fang- und Entnahmeverbot nach § 1. Kein Entnahmemaß, da der Fang vollständig untersagt ist.

Fundstelle: HFischV, § 1 HFischV

Angeln in Hessen: Regeln, Reviere & Praxis-Tipps

Über Schonzeit und Mindestmaß hinaus lohnt der Blick aufs große Ganze: Wie kommst du in Hessen an den Angelschein, ist Nachtangeln erlaubt, welche Gewässer lohnen sich und welcher Kniff bringt Fisch? Kompakt zusammengetragen aus Landesrecht, Landesbehörden und Verbänden — mit Quelle. Verbindlich bleibt die Erlaubniskarte deines Gewässers.

Schein & Erlaubnis

Angelschein & Erlaubnis in Hessen

Wer in Hessen angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Diesen erhält man ab dem vollendeten 14. Lebensjahr nach bestandener Fischerprüfung, der ein Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Unterrichtseinheiten vorausgeht. Zusätzlich zum Fischereischein ist die jährliche Fischereiabgabe zu entrichten, und für das jeweilige Gewässer braucht man einen Erlaubnisschein (Angelkarte) des Fischereiberechtigten.

Für Kinder und Jugendliche gilt eine gestaffelte Regelung: Kinder bis 10 Jahre dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers beim Angeln mithelfen, Jugendliche von 10 bis 16 Jahren ebenfalls, müssen dabei aber einen Lichtbildausweis mitführen. Eigenverantwortlich und allein angeln darf man mit eigenem Fischereischein ab 14 Jahren.

Einen prüfungsfreien, befristeten Fischereischein können Personen ohne Wohnsitz in Deutschland sowie Mitglieder des diplomatischen Korps erhalten; er gilt drei aufeinanderfolgende Monate und setzt einen Nachweis der Sachkunde voraus, etwa einen ausländischen Fischereischein. Die jeweilige Gewässerordnung kann strengere Auflagen enthalten (Angaben ohne Gewähr).

Quelle: Hessisches Fischereigesetz (HFischG) vom 17.11.2022 (rv.hessenrecht.hessen.de)Verwaltungsportal Hessen – Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigenBußgeldkatalog – Angeln ohne Angelschein in Hessen

Nachtangeln & Zeiten

Nachtangeln & Zeiten

In Hessen ist das Nachtangeln grundsätzlich erlaubt: Das Hessische Fischereigesetz enthält kein landesweites Nachtangelverbot, sodass das Fischen rund um die Uhr möglich ist. Damit gehört Hessen zu den anglerfreundlichen Bundesländern beim Ansitz über Nacht.

Maßgeblich sind jedoch die Regeln des jeweiligen Gewässers: Vereine und Verpächter können das Nachtangeln zeitlich begrenzen oder an eine gesonderte Genehmigung knüpfen. Am Diemelsee etwa ist von Juni bis September ein Nachtangelschein für ausgewiesene Uferbereiche zwischen 0 und 5 Uhr erhältlich. Vor dem Ansitz lohnt daher ein Blick in die örtliche Gewässerordnung (ohne Gewähr).

Quelle: Bußgeldkatalog – Nachtangeln in Deutschland (Hessen)Diemelsee – Angelbestimmungen (Nachtangelschein)

Methoden & Geraet

Methoden & Ausrüstung

Der Tierschutz prägt die Geräteregeln: Lebende Wirbeltiere, also lebende Köderfische, dürfen in Hessen nicht als Köder verwendet werden. Zulässig sind stattdessen tote Köderfische, Kunstköder und Naturköder. Sprengstoffe, Gifte, elektrischer Strom und ähnliche Fangmethoden sind untersagt.

Für den Setzkescher gelten klare Vorgaben: Er muss ausreichend groß sein und wird gegen Zusammenfallen gesichert; die Besatzdichte ist begrenzt, und in Bundeswasserstraßen sowie bei starkem Wellenschlag ist seine Verwendung nicht gestattet. Die zulässige Rutenzahl ist landesweit nicht einheitlich festgelegt und ergibt sich aus dem Erlaubnisschein und der Gewässerordnung des jeweiligen Gewässers (ohne Gewähr).

Quelle: Hessische Fischereiverordnung (HFischV) i.d.F. vom 14.04.2023 (rp-kassel.hessen.de, PDF)schonzeiten.de – Angeln in Hessen (Ausrüstung & Regeln)

Reviere

Top-Gewässer & Reviere

Der Edersee im Norden ist Hessens bekanntestes Angelrevier: Der große Stausee gilt als starkes Raubfischgewässer mit Hecht, Zander und Barsch sowie einem breiten Friedfischbestand. Der Rhein am westlichen Landesrand bietet auf seiner Strömung gute Chancen auf Zander, Barsch und kapitale Welse.

Auch die Flüsse im Landesinneren lohnen sich: Der Main rund um Frankfurt ist ein vielseitiges Zander- und Karpfengewässer mit guter urbaner Erreichbarkeit, während Fulda und Lahn neben Friedfischen auch Barben und in kühleren Abschnitten Forellen führen.

Quelle: schonzeiten.de – Angeln in Hessen (Top-Gewässer)Diemelsee/Edersee-Region – Angelbestimmungen

Praxis-Tipp

Praxis-Tipp

Hessen arbeitet seit der Reform von 2023 mit Entnahmefenstern: Für mehrere Arten gilt neben einem Mindestmaß auch ein Höchstmaß, etwa beim Hecht ein Fenster von 50 bis 90 cm und bei der Forelle von 25 bis 60 cm. Nur Fische innerhalb dieses Fensters dürfen entnommen werden; besonders große Laichfische kehren zurück ins Gewässer und sichern den Bestand. Führe daher ein Maßband am Wasser mit und prüfe jeden Fang gegen das aktuelle Fenster deiner Gewässerordnung (ohne Gewähr).

Quelle: BLINKER – Neues Fischereigesetz: Hessen führt Entnahmefenster ein

Häufige Fragen

Welche Fische haben aktuell Schonzeit?

Das hängt vom Datum ab — oben auf dieser Seite steht die tagesaktuelle Auswertung für Hessen. Eine befristete Schonzeit haben dort Hecht (01.02.–15.04.), Bachforelle (01.10.–31.03.), Meerforelle (01.10.–31.03.), Aal (15.09.–01.03.), Karpfen (15.03.–31.05.), Schleie (01.05.–30.06.), Äsche (01.03.–15.05.), Barbe (01.05.–30.06.). Ganzjährig und damit immer geschont ist Lachs.

Welche Fische haben in Hessen eine Schonzeit?

Von den hier erfassten Arten haben Hecht, Bachforelle, Meerforelle, Aal, Karpfen, Schleie, Äsche, Barbe eine befristete Schonzeit. Ganzjährig geschont sind Lachs. Rechtsgrundlage ist HFischV.

Gilt in Hessen zusätzlich die Gewässerordnung?

Ja, und sie geht in der Praxis oft vor. Die Werte der Landesverordnung sind die gesetzliche Untergrenze. Pächter und Vereine dürfen strengere Regeln festlegen — längere Schonzeiten, größere Mindestmaße oder Entnahmefenster. Verbindlich ist immer die Erlaubniskarte des Gewässers, an dem du angelst.

Braucht man in Hessen einen Angelschein?

Wer in Hessen angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Diesen erhält man ab dem vollendeten 14. Lebensjahr nach bestandener Fischerprüfung, der ein Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Unterrichtseinheiten vorausgeht.

Ist Nachtangeln in Hessen erlaubt?

In Hessen ist das Nachtangeln grundsätzlich erlaubt: Das Hessische Fischereigesetz enthält kein landesweites Nachtangelverbot, sodass das Fischen rund um die Uhr möglich ist. Damit gehört Hessen zu den anglerfreundlichen Bundesländern beim Ansitz über Nacht.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Ausschließlich aus der geltenden Verordnung: Hessische Fischereiverordnung (HFischV) (Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)). Jede Angabe ist mit der konkreten Fundstelle versehen und wurde am Volltext der amtlichen Quelle geprüft, nicht aus anderen Angelseiten übernommen.

Einzelne Arten in Hessen

Mindestmaße einzeln

Andere Bundesländer

Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage in einem Schritt. Wann es sich lohnt, ans Wasser zu fahren, zeigt der Beiß-Index für Hessen.