Alle hier erfassten Arten mit Schonzeit, Maß und Fundstelle — nach Hessische Fischereiverordnung (HFischV).
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Heute in Hessen
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Werte nach Landesrecht (Hessen). Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was in Hessen auffällt
Eine befristete Schonzeit gilt für Hecht, Bachforelle, Meerforelle, Aal, Karpfen, Schleie, Äsche, Barbe. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar istLachs. Ohne landesweite Schonzeit bleibenZander, Barsch, Regenbogenforelle, Wels, Rotauge, Brasse, Döbel, Rapfen — hier regelt in der Praxis meist die Gewässerordnung.
Eine Besonderheit: Hessen arbeitet bei Hecht, Bachforelle, Meerforelle, Aal, Karpfen, Schleie, Äsche, Barbe mit einem
Entnahmefenster — es gibt also nicht nur ein Mindest-, sondern auch ein Höchstmaß.
Große Laichtiere sind damit ebenso geschützt wie Jungfische.
Quelle & Stand
Rechtsgrundlage
Hessische Fischereiverordnung (HFischV)
Fassung
Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Hessen arbeitet seit 2023 mit ENTNAHMEFENSTERN: neun Arten haben ein Mindest- UND ein Höchstmaß — auch große Fische oberhalb des Fensters sind zu schonen. Nach § 2 Abs. 4 dürfen Fischereiberechtigte Schonzeiten und Entnahmemaße nicht verkürzen, wohl aber verlängern. § 14 Abs. 6 verbietet reines Catch-and-Release als Ordnungswidrigkeit.
Hecht ist in Hessen vom 01.02. bis 15.04. geschont. Entnommen werden darf nur, was zwischen 50 und 90 Zentimetern misst. Entnahmefenster 50–90 cm: Auch Hechte über 90 cm sind zu schonen und zurückzusetzen.
Für Zander ist in Hessen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 50 Zentimetern. In der amtlichen Tabelle steht bei Zander in der Schonzeit-Spalte ausdrücklich ein Strich. Als einzige Art hat der Zander ein reines Mindestmaß ohne Höchstmaß.
Flussbarsch wird in der Verordnung von Hessen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Da der Flussbarsch in § 12 Abs. 1 steht, greift die Entnahmepflicht des § 14 Abs. 2 Satz 4 für ihn nicht.
Fundstelle: HFischV, nicht in § 1 und nicht in § 2 Abs. 1 HFischV gelistet
Bachforelle ist in Hessen vom 01.10. bis 31.03. geschont. Entnommen werden darf nur, was zwischen 25 und 60 Zentimetern misst. Sammelposition „Atlantische Forelle (Bachforellen, Meerforellen, Seeforellen)“. Entnahmefenster 25–60 cm.
Regenbogenforelle wird in der Verordnung von Hessen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Als Oncorhynchus mykiss von der Sammelposition „Atlantische Forelle“ (Salmo trutta) NICHT erfasst — anders als manche Angelportale schreiben. Achtung: Nach § 14 Abs. 2 Satz 4 muss sie aus Fließgewässern nach dem Fang entnommen werden.
Fundstelle: HFischV, nicht in § 1 und nicht in § 2 Abs. 1 HFischV gelistet
Meerforelle ist in Hessen vom 01.10. bis 31.03. geschont. Entnommen werden darf nur, was zwischen 25 und 60 Zentimetern misst. In der Sammelposition „Atlantische Forelle“ namentlich genannt und teilt Schonzeit und Entnahmefenster mit der Bachforelle. Praktische Relevanz in hessischen Gewässern gering.
Europäischer Aal ist in Hessen vom 15.09. bis 01.03. geschont. Entnommen werden darf nur, was zwischen 50 und 70 Zentimetern misst. Entnahmefenster 50–70 cm; Aale über 70 cm — überwiegend abwandernde Blankaale — sind zurückzusetzen. Die lange Schonzeit wurde mit der Verordnung von 2023 neu eingeführt.
Karpfen ist in Hessen vom 15.03. bis 31.05. geschont. Entnommen werden darf nur, was zwischen 45 und 60 Zentimetern misst. Die Tabelle bezeichnet die Position als „Karpfen (Wildform)“. Zuchtformen führt die Verordnung separat als „Karpfen (Teichformen)“ in § 12 Abs. 2. Ob Spiegel- und Schuppenkarpfen dem Entnahmefenster unterliegen, geht aus dem Verordnungstext nicht eindeutig hervor — im Zweifel die strengere Auslegung und die Gewässerordnung heranziehen.
Wels (Waller) wird in der Verordnung von Hessen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Achtung: Nach § 14 Abs. 2 Satz 4 muss der Wels aus Fließgewässern nach dem Fang entnommen werden.
Fundstelle: HFischV, nicht in § 1 und nicht in § 2 Abs. 1 HFischV gelistet
Rotauge (Plötze) wird in der Verordnung von Hessen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Steht weder in § 1 noch in § 2 Abs. 1 — ganzjährig und in jeder Größe entnehmbar.
Fundstelle: HFischV, nicht in § 1 oder § 2 Abs. 1 HFischV (nur § 12 Besatz)
Brasse (Brachsen) wird in der Verordnung von Hessen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Als „Brassen (Brachsen, Blei)“ nur in § 12 (Besatz) genannt.
Fundstelle: HFischV, nicht in § 1 oder § 2 Abs. 1 HFischV (nur § 12 Besatz)
Döbel (Aitel) wird in der Verordnung von Hessen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Steht weder in § 1 noch in § 2 Abs. 1.
Fundstelle: HFischV, nicht in § 1 oder § 2 Abs. 1 HFischV (nur § 12 Besatz)
Rapfen (Schied) wird in der Verordnung von Hessen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Steht weder in § 1 noch in § 2 Abs. 1.
Fundstelle: HFischV, nicht in § 1 oder § 2 Abs. 1 HFischV (nur § 12 Abs. 2 Besatz)
Atlantischer Lachs ist in Hessen ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Atlantischer Lachs: ganzjähriges Fang- und Entnahmeverbot nach § 1. Kein Entnahmemaß, da der Fang vollständig untersagt ist.
Fundstelle: HFischV, § 1 HFischV
Angeln in Hessen: Regeln, Reviere & Praxis-Tipps
Über Schonzeit und Mindestmaß hinaus lohnt der Blick aufs große Ganze: Wie kommst du
in Hessen an den Angelschein, ist Nachtangeln erlaubt, welche Gewässer lohnen sich
und welcher Kniff bringt Fisch? Kompakt zusammengetragen aus Landesrecht, Landesbehörden und
Verbänden — mit Quelle. Verbindlich bleibt die Erlaubniskarte deines Gewässers.
Schein & Erlaubnis
Angelschein & Erlaubnis in Hessen
Wer in Hessen angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Diesen erhält man ab dem vollendeten 14. Lebensjahr nach bestandener Fischerprüfung, der ein Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Unterrichtseinheiten vorausgeht. Zusätzlich zum Fischereischein ist die jährliche Fischereiabgabe zu entrichten, und für das jeweilige Gewässer braucht man einen Erlaubnisschein (Angelkarte) des Fischereiberechtigten.
Für Kinder und Jugendliche gilt eine gestaffelte Regelung: Kinder bis 10 Jahre dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers beim Angeln mithelfen, Jugendliche von 10 bis 16 Jahren ebenfalls, müssen dabei aber einen Lichtbildausweis mitführen. Eigenverantwortlich und allein angeln darf man mit eigenem Fischereischein ab 14 Jahren.
Einen prüfungsfreien, befristeten Fischereischein können Personen ohne Wohnsitz in Deutschland sowie Mitglieder des diplomatischen Korps erhalten; er gilt drei aufeinanderfolgende Monate und setzt einen Nachweis der Sachkunde voraus, etwa einen ausländischen Fischereischein. Die jeweilige Gewässerordnung kann strengere Auflagen enthalten (Angaben ohne Gewähr).
In Hessen ist das Nachtangeln grundsätzlich erlaubt: Das Hessische Fischereigesetz enthält kein landesweites Nachtangelverbot, sodass das Fischen rund um die Uhr möglich ist. Damit gehört Hessen zu den anglerfreundlichen Bundesländern beim Ansitz über Nacht.
Maßgeblich sind jedoch die Regeln des jeweiligen Gewässers: Vereine und Verpächter können das Nachtangeln zeitlich begrenzen oder an eine gesonderte Genehmigung knüpfen. Am Diemelsee etwa ist von Juni bis September ein Nachtangelschein für ausgewiesene Uferbereiche zwischen 0 und 5 Uhr erhältlich. Vor dem Ansitz lohnt daher ein Blick in die örtliche Gewässerordnung (ohne Gewähr).
Der Tierschutz prägt die Geräteregeln: Lebende Wirbeltiere, also lebende Köderfische, dürfen in Hessen nicht als Köder verwendet werden. Zulässig sind stattdessen tote Köderfische, Kunstköder und Naturköder. Sprengstoffe, Gifte, elektrischer Strom und ähnliche Fangmethoden sind untersagt.
Für den Setzkescher gelten klare Vorgaben: Er muss ausreichend groß sein und wird gegen Zusammenfallen gesichert; die Besatzdichte ist begrenzt, und in Bundeswasserstraßen sowie bei starkem Wellenschlag ist seine Verwendung nicht gestattet. Die zulässige Rutenzahl ist landesweit nicht einheitlich festgelegt und ergibt sich aus dem Erlaubnisschein und der Gewässerordnung des jeweiligen Gewässers (ohne Gewähr).
Der Edersee im Norden ist Hessens bekanntestes Angelrevier: Der große Stausee gilt als starkes Raubfischgewässer mit Hecht, Zander und Barsch sowie einem breiten Friedfischbestand. Der Rhein am westlichen Landesrand bietet auf seiner Strömung gute Chancen auf Zander, Barsch und kapitale Welse.
Auch die Flüsse im Landesinneren lohnen sich: Der Main rund um Frankfurt ist ein vielseitiges Zander- und Karpfengewässer mit guter urbaner Erreichbarkeit, während Fulda und Lahn neben Friedfischen auch Barben und in kühleren Abschnitten Forellen führen.
Hessen arbeitet seit der Reform von 2023 mit Entnahmefenstern: Für mehrere Arten gilt neben einem Mindestmaß auch ein Höchstmaß, etwa beim Hecht ein Fenster von 50 bis 90 cm und bei der Forelle von 25 bis 60 cm. Nur Fische innerhalb dieses Fensters dürfen entnommen werden; besonders große Laichfische kehren zurück ins Gewässer und sichern den Bestand. Führe daher ein Maßband am Wasser mit und prüfe jeden Fang gegen das aktuelle Fenster deiner Gewässerordnung (ohne Gewähr).
Das hängt vom Datum ab — oben auf dieser Seite steht die tagesaktuelle Auswertung für Hessen. Eine befristete Schonzeit haben dort Hecht (01.02.–15.04.), Bachforelle (01.10.–31.03.), Meerforelle (01.10.–31.03.), Aal (15.09.–01.03.), Karpfen (15.03.–31.05.), Schleie (01.05.–30.06.), Äsche (01.03.–15.05.), Barbe (01.05.–30.06.). Ganzjährig und damit immer geschont ist Lachs.
Welche Fische haben in Hessen eine Schonzeit?
Von den hier erfassten Arten haben Hecht, Bachforelle, Meerforelle, Aal, Karpfen, Schleie, Äsche, Barbe eine befristete Schonzeit. Ganzjährig geschont sind Lachs. Rechtsgrundlage ist HFischV.
Gilt in Hessen zusätzlich die Gewässerordnung?
Ja, und sie geht in der Praxis oft vor. Die Werte der Landesverordnung sind die gesetzliche Untergrenze. Pächter und Vereine dürfen strengere Regeln festlegen — längere Schonzeiten, größere Mindestmaße oder Entnahmefenster. Verbindlich ist immer die Erlaubniskarte des Gewässers, an dem du angelst.
Braucht man in Hessen einen Angelschein?
Wer in Hessen angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Diesen erhält man ab dem vollendeten 14. Lebensjahr nach bestandener Fischerprüfung, der ein Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Unterrichtseinheiten vorausgeht.
Ist Nachtangeln in Hessen erlaubt?
In Hessen ist das Nachtangeln grundsätzlich erlaubt: Das Hessische Fischereigesetz enthält kein landesweites Nachtangelverbot, sodass das Fischen rund um die Uhr möglich ist. Damit gehört Hessen zu den anglerfreundlichen Bundesländern beim Ansitz über Nacht.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Ausschließlich aus der geltenden Verordnung: Hessische Fischereiverordnung (HFischV) (Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)). Jede Angabe ist mit der konkreten Fundstelle versehen und wurde am Volltext der amtlichen Quelle geprüft, nicht aus anderen Angelseiten übernommen.