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Aland Schonzeit

Schonzeit Aland (Nerfling) in Hessen

Für Aland (Nerfling) ist in Hessen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Aland (Nerfling) in Hessen nicht festgesetzt.

Aland (Nerfling) in Hessen: keine Schonzeit
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Aland (Nerfling) (Leuciscus idus), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen
Aland (Nerfling) — wissenschaftlich Leuciscus idus
AngabeWert
FischartAland (Nerfling) (Leuciscus idus)
BundeslandHessen
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleHFischV, § 12 Abs. 1 HFischV (nur Besatzliste)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

'Aland — Leuciscus idus (LINNAEUS, 1758)' erscheint ausschließlich in der Besatzliste des § 12 Abs. 1, nicht in § 1 und nicht in der Schonzeiten-/Entnahmemaß-Tabelle des § 2 Abs. 1. Landesweit daher weder Schonzeit noch Entnahmemaß. Achtung: In der Presseberichterstattung 2023 wurde der Aland teilweise als Art mit Entnahmefenster genannt — der amtliche Verordnungstext führt ihn dort nicht.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Hessische Fischereiverordnung (HFischV)
Fundstelle
§ 12 Abs. 1 HFischV (nur Besatzliste)
Fassung
Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Hessen arbeitet seit 2023 mit ENTNAHMEFENSTERN: neun Arten haben ein Mindest- UND ein Höchstmaß — auch große Fische oberhalb des Fensters sind zu schonen. Nach § 2 Abs. 4 dürfen Fischereiberechtigte Schonzeiten und Entnahmemaße nicht verkürzen, wohl aber verlängern. § 14 Abs. 6 verbietet reines Catch-and-Release als Ordnungswidrigkeit.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Aland in Hessen?

Das Landesrecht von Hessen sieht für Aland (Nerfling) keine Schonzeit vor (HFischV, § 12 Abs. 1 HFischV (nur Besatzliste)). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Aland sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Aland (Nerfling) in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Aland (Nerfling) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Aland in Hessen steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Aland: der Aland-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Hessen.

Angelgewässer in Hessen mit Aland: BruchseeHegbachseeSteinbrücker Teichalle auf der Karte.

Aland in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Aland Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Hessen

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Hessen im Überblick