Schonzeit Aland (Nerfling) in Sachsen
Für Aland (Nerfling) ist in Sachsen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 20 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Aland (Nerfling) (Leuciscus idus) |
| Bundesland | Sachsen |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Mindestmaß | 20 cm |
| Fundstelle | SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 3 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
In der Anlage aufgeführt; in der Spalte Schonzeit steht ein Gedankenstrich, also ausdrücklich keine Schonzeit.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
- Fundstelle
- Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 3
- Fassung
- Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Zusätzlich zu den Artenschonzeiten gilt nach § 4 Abs. 5 ein allgemeines Verbot: Vom 1. Februar bis 30. April darf nicht mit einem zum Fang von Raubfischen geeigneten Köder gefischt werden. Das betrifft faktisch auch Arten ohne eigene Schonzeit wie Barsch und Wels.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Aland in Sachsen?
Das Landesrecht von Sachsen sieht für Aland (Nerfling) keine Schonzeit vor (SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 3). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Aland sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 20 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Aland (Nerfling) in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Aland (Nerfling) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Aland in Sachsen steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Aland: der Aland-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Sachsen.
Angelgewässer in Sachsen mit Aland: Kulkwitzer SeeGroßstolpener See — alle auf der Karte.
Aland in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Aland Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Aland Schonzeit Baden-Württemberg
- Aland Schonzeit Bayern
- Aland Schonzeit Berlin
- Aland Schonzeit Brandenburg
- Aland Schonzeit Bremen
- Aland Schonzeit Hamburg
- Aland Schonzeit Hessen
- Aland Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Aland Schonzeit Niedersachsen
- Aland Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Aland Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Aland Schonzeit Saarland
- Aland Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Aland Schonzeit Schleswig-Holstein
- Aland Schonzeit Thüringen
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