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Aland Schonzeit

Schonzeit Aland (Nerfling) in Rheinland-Pfalz

Aland (Nerfling) ist in Rheinland-Pfalz ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Aland (Nerfling) in Rheinland-Pfalz nicht festgesetzt.

Aland (Nerfling) in Rheinland-Pfalz: ganzjährig geschont
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Aland (Nerfling) (Leuciscus idus), Seitenansicht — Schonzeit in Rheinland-Pfalz
Aland (Nerfling) — wissenschaftlich Leuciscus idus
AngabeWert
FischartAland (Nerfling) (Leuciscus idus)
BundeslandRheinland-Pfalz
Schonzeitganzjährig geschont
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleLFischVO RLP, § 20 Abs. 2 LFischVO RLP

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

§ 20 Abs. 2 LFischVO RLP: 'Aland (Leuciscus idus [L.])' — ganzjähriges Fangverbot, daher kein Mindestmaß. Gefangene Tiere nach § 23 Abs. 1 unverzüglich schonend zurücksetzen.

Abweichende Regeln in Rheinland-Pfalz

Die oben genannten Werte sind die Regel für Rheinland-Pfalz. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Aland (Nerfling) etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our keine Schonzeit keine Landesregelung

Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our: ABWEICHUNG: Die GrenzGewFischV RP führt den Aland weder in der Liste der ganzjährig geschützten Arten (§ 7 Abs. 3) noch bei den Mindestmaßen (§ 8). Der landesweite Ganzjahresschutz der LFischVO greift in den Grenzgewässern zu Luxemburg somit nicht. Es gilt dort die allgemeine jährliche Schonzeit nach § 7 Abs. 1.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
Fundstelle
§ 20 Abs. 2 LFischVO RLP
Fassung
Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our gilt nicht diese Verordnung, sondern die eigene Grenzgewässer-Fischereiverordnung mit abweichenden Schonzeiten (Mosel und Sauer 1. März bis 14. Juni, Our 1. Januar bis 31. März). Zusätzlich gelten gewässerbezogene Pauschalschonzeiten: eine Frühjahrsschonzeit (§ 18, 15. April bis 31. Mai, u. a. Rhein und Lahn) und eine Winterschonzeit (§ 19, 15. Oktober bis 15. März) für Gewässer ohne Frühjahrsschonzeit.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Aland in Rheinland-Pfalz?

Aland (Nerfling) ist in Rheinland-Pfalz ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist LFischVO RLP, § 20 Abs. 2 LFischVO RLP.

Wie groß muss ein Aland sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Regel in ganz Rheinland-Pfalz?

Nein. In Rheinland-Pfalz gelten für Aland (Nerfling) abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Aland (Nerfling) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Aland in Rheinland-Pfalz steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Aland: der Aland-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Rheinland-Pfalz.

Aland in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Aland Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Rheinland-Pfalz

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz im Überblick