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Schonzeit · Rheinland-Pfalz

Schonzeit Rapfen (Schied) in Rheinland-Pfalz

Rapfen (Schied) wird in der Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Rapfen (Schied) in Rheinland-Pfalz nicht.

Rapfen (Schied) in Rheinland-Pfalz: keine Landesregelung
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Rapfen (Schied) (Leuciscus aspius), Seitenansicht — Schonzeit in Rheinland-Pfalz
Rapfen (Schied) — wissenschaftlich Leuciscus aspius
AngabeWert
FischartRapfen (Schied) (Leuciscus aspius)
BundeslandRheinland-Pfalz
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleLFischVO RLP, in FischGDV RP und Grenzgewässer-Verordnung nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Kommt in beiden Verordnungen nicht vor (Volltextsuche 0 Treffer).

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
Fundstelle
in FischGDV RP und Grenzgewässer-Verordnung nicht aufgeführt
Fassung
Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our gilt nicht diese Verordnung, sondern die eigene Grenzgewässer-Fischereiverordnung mit abweichenden Schonzeiten (Mosel und Sauer 1. März bis 14. Juni, Our 1. Januar bis 31. März). Zusätzlich gelten gewässerbezogene Pauschalschonzeiten: eine Frühjahrsschonzeit (§ 18, 15. April bis 31. Mai, u. a. Rhein und Lahn) und eine Winterschonzeit (§ 19, 15. Oktober bis 15. März) für Gewässer ohne Frühjahrsschonzeit.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Rapfen in Rheinland-Pfalz?

Das Landesrecht von Rheinland-Pfalz sieht für Rapfen (Schied) keine Schonzeit vor (LFischVO RLP, in FischGDV RP und Grenzgewässer-Verordnung nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Rapfen sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Rapfen (Schied) in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Rapfen (Schied) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Rapfen in Rheinland-Pfalz steht auf einer eigenen Seite.

Rapfen in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Rapfen Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz im Überblick