Schonzeit · Sachsen-Anhalt
Schonzeit Rapfen (Schied) in Sachsen-Anhalt
Für Rapfen (Schied) ist in Sachsen-Anhalt ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Rapfen (Schied) (Leuciscus aspius) |
| Bundesland | Sachsen-Anhalt |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Mindestmaß | 40 cm |
| Fundstelle | FischO LSA, § 4 Abs. 1 Nr. 15 FischO LSA |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Im Text als „Rapfen (Aspius aspius)“. Nur Mindestmaß 40 cm, keine Schonzeit.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA)
- Fundstelle
- § 4 Abs. 1 Nr. 15 FischO LSA
- Fassung
- Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Die Verordnung arbeitet mit drei getrennten Listen: Fangverbote (§ 2), Schonzeiten (§ 3) und Mindestmaße (§ 4). Achtung bei älteren Quellen im Netz: Eine verbreitete, veraltete Fassung von 2006 nennt für Wels, Lachs und Meerforelle Schonzeiten, die seit 2013 aufgehoben sind — die Meerforelle steht seither unter ganzjährigem Fangverbot, die Wels-Schonzeit wurde ersatzlos gestrichen. Nach § 24 Abs. 1 gelten die §§ 2–5 nicht für geschlossene Privatgewässer.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Rapfen in Sachsen-Anhalt?
Das Landesrecht von Sachsen-Anhalt sieht für Rapfen (Schied) keine Schonzeit vor (FischO LSA, § 4 Abs. 1 Nr. 15 FischO LSA). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Rapfen sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Rapfen (Schied) in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Rapfen (Schied) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Rapfen in Sachsen-Anhalt steht auf einer eigenen Seite.
Rapfen in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Rapfen Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Rapfen Schonzeit Baden-Württemberg
- Rapfen Schonzeit Bayern
- Rapfen Schonzeit Berlin
- Rapfen Schonzeit Brandenburg
- Rapfen Schonzeit Bremen
- Rapfen Schonzeit Hamburg
- Rapfen Schonzeit Hessen
- Rapfen Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Rapfen Schonzeit Niedersachsen
- Rapfen Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Rapfen Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Rapfen Schonzeit Saarland
- Rapfen Schonzeit Sachsen
- Rapfen Schonzeit Schleswig-Holstein
- Rapfen Schonzeit Thüringen
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