Schonzeit · Baden-Württemberg
Schonzeit Rapfen (Schied) in Baden-Württemberg
Die Schonzeit für Rapfen (Schied) in Baden-Württemberg läuft vom 01.03. bis zum 31.05. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Rapfen (Schied) (Leuciscus aspius) |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Schonzeit | 01.03.–31.05. |
| Mindestmaß | 40 cm |
| Fundstelle | LFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO BW |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Der Eintrag gilt laut Verordnung NUR in der Donau und ihrem Gewässersystem.
Abweichende Regeln in Baden-Württemberg
Die oben genannten Werte sind die Regel für Baden-Württemberg. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Rapfen (Schied) etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Gewässer außerhalb des Donausystems (z. B. Rhein und Neckar) | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
Gewässer außerhalb des Donausystems (z. B. Rhein und Neckar): Dort sieht die Verordnung für den Rapfen weder Schonzeit noch Mindestmaß vor.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
- Fundstelle
- § 1 Abs. 1 LFischVO BW
- Fassung
- Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Am Bodensee gilt ein eigenes Regime: Nach § 23 Nr. 3 und 4 LFischVO gilt § 1 ausdrücklich NICHT für den Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See und nicht für den Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung. Dort gelten die Bodenseefischereiverordnung bzw. die Unterseefischereiordnung mit teils deutlich abweichenden Werten. Nach § 1 Abs. 5 kann die Fischereibehörde Schonzeiten und Mindestmaße per Allgemeinverfügung erweitern.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Rapfen in Baden-Württemberg?
Vom 01.03. bis zum 31.05. Rechtsgrundlage ist LFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO BW. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Rapfen sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel in ganz Baden-Württemberg?
Nein. In Baden-Württemberg gelten für Rapfen (Schied) abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Gewässer außerhalb des Donausystems (z. B. Rhein und Neckar). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Rapfen (Schied) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Rapfen in Baden-Württemberg steht auf einer eigenen Seite.
Rapfen in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Rapfen Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Rapfen Schonzeit Bayern
- Rapfen Schonzeit Berlin
- Rapfen Schonzeit Brandenburg
- Rapfen Schonzeit Bremen
- Rapfen Schonzeit Hamburg
- Rapfen Schonzeit Hessen
- Rapfen Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Rapfen Schonzeit Niedersachsen
- Rapfen Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Rapfen Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Rapfen Schonzeit Saarland
- Rapfen Schonzeit Sachsen
- Rapfen Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Rapfen Schonzeit Schleswig-Holstein
- Rapfen Schonzeit Thüringen
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