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Renke Schonzeit

Schonzeit Renke (Maräne, Felchen) in Baden-Württemberg

Die Schonzeit für Renke (Maräne, Felchen) in Baden-Württemberg läuft vom 15.10. bis zum 10.01. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Renke (Maräne, Felchen) in Baden-Württemberg: 15.10.–10.01.
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Renke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.), Seitenansicht — Schonzeit in Baden-Württemberg
Renke (Maräne, Felchen) — wissenschaftlich Coregonus spec.
AngabeWert
FischartRenke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.)
BundeslandBaden-Württemberg
Schonzeit15.10.–10.01.
Mindestmaß30 cm
FundstelleLFischVO BW, § 1 Abs. 1

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

In der Verordnung als 'Felchen (Coregonus spec.)' geführt – erfasst damit alle Coregonen/Renken/Maränen. Schonzeit im Originalwortlaut: 15. Oktober bis 10. Januar.

Abweichende Regeln in Baden-Württemberg

Die oben genannten Werte sind die Regel für Baden-Württemberg. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Renke (Maräne, Felchen) etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See keine Landesregelung keine Landesregelung
Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung (Untersee und Seerhein) keine Landesregelung keine Landesregelung

Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See: § 1 LFischVO gilt hier NICHT. Nach § 23 Nr. 3 LFischVO finden für den Bodensee-Obersee einschließlich des Überlinger Sees nur § 3 Abs. 4, §§ 6, 8 bis 11 und 18 bis 22 Anwendung. Schonzeit und Mindestmaß für Blaufelchen/Coregonen richten sich dort nach der Bodenseefischereiverordnung (eigene Rechtsgrundlage, hier nicht ausgewertet).

Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung (Untersee und Seerhein): § 1 LFischVO gilt hier NICHT. Nach § 23 Nr. 4 LFischVO finden nur § 3 Abs. 4, §§ 6, 8, 9, 10 Abs. 1, §§ 11 und 18 bis 22 Anwendung; maßgeblich ist die Unterseefischereiordnung.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§ 1 Abs. 1
Fassung
Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Am Bodensee gilt ein eigenes Regime: Nach § 23 Nr. 3 und 4 LFischVO gilt § 1 ausdrücklich NICHT für den Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See und nicht für den Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung. Dort gelten die Bodenseefischereiverordnung bzw. die Unterseefischereiordnung mit teils deutlich abweichenden Werten. Nach § 1 Abs. 5 kann die Fischereibehörde Schonzeiten und Mindestmaße per Allgemeinverfügung erweitern.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Renke in Baden-Württemberg?

Vom 15.10. bis zum 10.01. Rechtsgrundlage ist LFischVO BW, § 1 Abs. 1. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Renke sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Baden-Württemberg?

Nein. In Baden-Württemberg gelten für Renke (Maräne, Felchen) abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See, Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung (Untersee und Seerhein). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Renke (Maräne, Felchen) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Renke in Baden-Württemberg steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Renke: der Renke-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Baden-Württemberg.

Angelgewässer in Baden-Württemberg mit Renke: TitiseeSchluchseeZeller SeeGnadenseealle auf der Karte.

Renke in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Renke Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Baden-Württemberg

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Baden-Württemberg im Überblick