Zum Inhalt springen

Renke Schonzeit

Schonzeit Renke (Maräne, Felchen) in Nordrhein-Westfalen

Renke (Maräne, Felchen) wird in der Fischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Renke (Maräne, Felchen) in Nordrhein-Westfalen nicht.

Renke (Maräne, Felchen) in Nordrhein-Westfalen: keine Landesregelung
Der Tagesstatus wird beim Laden der Seite berechnet.
Renke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.), Seitenansicht — Schonzeit in Nordrhein-Westfalen
Renke (Maräne, Felchen) — wissenschaftlich Coregonus spec.
AngabeWert
FischartRenke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.)
BundeslandNordrhein-Westfalen
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleLFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — Renke/Große Maräne/Felchen (Coregonus lavaretus / C. maraena) kommen im Verordnungstext nicht vor; § 1 nennt ausschließlich „Nordseeschnäpel, Wandermaräne (Coregonus oxyrinchus L.)“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Die LFischVO NRW regelt nur eine einzige Coregonen-Art: den Nordseeschnäpel bzw. die Wandermaräne (Coregonus oxyrinchus) — und diese ganzjährig geschützt (§ 1). Die klassischen Angel-Renken (Große Maräne / Felchen, Coregonus lavaretus bzw. C. maraena, sowie die Kleine Maräne C. albula), wie sie in NRW nur nach Besatz in Talsperren und Baggerseen vorkommen, sind im gesamten Verordnungstext nicht genannt — landesrechtlich gilt für sie weder Schonzeit noch Mindestmaß. Weil Coregonen im Feld kaum sicher zu unterscheiden sind: Bei Fängen im Rhein und in rheinnahen Gewässern ist der ganzjährig geschützte Nordseeschnäpel möglich, hier ist Zurücksetzen nach § 4 Abs. 1 der sichere Weg. Gewässerordnungen von Pächtern und Vereinen setzen für Renken in NRW regelmäßig eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Abweichende Regeln in Nordrhein-Westfalen

Die oben genannten Werte sind die Regel für Nordrhein-Westfalen. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Renke (Maräne, Felchen) etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Nordseeschnäpel / Wandermaräne (Coregonus oxyrinchus L.) — landesweit, alle Gewässer ganzjährig geschont keine Landesregelung

Nordseeschnäpel / Wandermaräne (Coregonus oxyrinchus L.) — landesweit, alle Gewässer: § 1 LFischVO: Diese Coregonen-Art darf dem Wasser nicht entnommen werden. Ein Mindestmaß nennt § 3 folgerichtig nicht, da jede Entnahme verboten ist.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§§ 1–3 LFischVO NRW — Renke/Große Maräne/Felchen (Coregonus lavaretus / C. maraena) kommen im Verordnungstext nicht vor; § 1 nennt ausschließlich „Nordseeschnäpel, Wandermaräne (Coregonus oxyrinchus L.)“
Fassung
Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend zurückzusetzen; eine Verwertung ist auch bei toter Anlandung verboten (§ 4 Abs. 1). Lebende Köderfische dürfen weder mitgeführt noch verwendet werden (§ 6 Abs. 2). Pächter und Vereine dürfen über die Gewässerordnung strengere Regeln festlegen.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Renke in Nordrhein-Westfalen?

Das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen sieht für Renke (Maräne, Felchen) keine Schonzeit vor (LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — Renke/Große Maräne/Felchen (Coregonus lavaretus / C. maraena) kommen im Verordnungstext nicht vor; § 1 nennt ausschließlich „Nordseeschnäpel, Wandermaräne (Coregonus oxyrinchus L.)“). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Renke sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Regel in ganz Nordrhein-Westfalen?

Nein. In Nordrhein-Westfalen gelten für Renke (Maräne, Felchen) abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Nordseeschnäpel / Wandermaräne (Coregonus oxyrinchus L.) — landesweit, alle Gewässer. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Renke (Maräne, Felchen) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Renke in Nordrhein-Westfalen steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Renke: der Renke-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Nordrhein-Westfalen.

Angelgewässer in Nordrhein-Westfalen mit Renke: VersestauseeSorpeseeHennetalsperreListertalsperreOtto-Maigler-Seealle auf der Karte.

Renke in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Renke Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Nordrhein-Westfalen

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Nordrhein-Westfalen im Überblick