Mindestmaß Renke (Maräne, Felchen) in Nordrhein-Westfalen
Renke (Maräne, Felchen) ist in der Fischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Messpunkt | Kopfspitze bis Ende der Schwanzflosse |
| Fundstelle | LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — Renke/Große Maräne/Felchen (Coregonus lavaretus / C. maraena) kommen im Verordnungstext nicht vor; § 1 nennt ausschließlich „Nordseeschnäpel, Wandermaräne (Coregonus oxyrinchus L.)“ |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
Die LFischVO NRW regelt nur eine einzige Coregonen-Art: den Nordseeschnäpel bzw. die Wandermaräne (Coregonus oxyrinchus) — und diese ganzjährig geschützt (§ 1). Die klassischen Angel-Renken (Große Maräne / Felchen, Coregonus lavaretus bzw. C. maraena, sowie die Kleine Maräne C. albula), wie sie in NRW nur nach Besatz in Talsperren und Baggerseen vorkommen, sind im gesamten Verordnungstext nicht genannt — landesrechtlich gilt für sie weder Schonzeit noch Mindestmaß. Weil Coregonen im Feld kaum sicher zu unterscheiden sind: Bei Fängen im Rhein und in rheinnahen Gewässern ist der ganzjährig geschützte Nordseeschnäpel möglich, hier ist Zurücksetzen nach § 4 Abs. 1 der sichere Weg. Gewässerordnungen von Pächtern und Vereinen setzen für Renken in NRW regelmäßig eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Renke: Mindestmaße im Ländervergleich
Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Renke von 25 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Renke".
| Bundesland | Maß | Schonzeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 30 cm | 15.10.–10.01. |
| Bayern | 30 cm | 15.10.–31.12. |
| Berlin | 30 cm | 01.10.–31.12. |
| Brandenburg | 30 cm | 01.10.–31.12. |
| Bremen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Hamburg | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Hessen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Mecklenburg-Vorpommern | 30 cm | 01.10.–31.12. |
| Niedersachsen | kein Mindestmaß | keine Schonzeit |
| Nordrhein-Westfalen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Rheinland-Pfalz | 25 cm | keine Schonzeit |
| Saarland | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Sachsen | 30 cm | 01.10.–31.12. |
| Sachsen-Anhalt | 30 cm | keine Schonzeit |
| Schleswig-Holstein | 30 cm | keine Schonzeit |
| Thüringen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
- Fundstelle
- §§ 1–3 LFischVO NRW — Renke/Große Maräne/Felchen (Coregonus lavaretus / C. maraena) kommen im Verordnungstext nicht vor; § 1 nennt ausschließlich „Nordseeschnäpel, Wandermaräne (Coregonus oxyrinchus L.)“
- Fassung
- Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Renke in Nordrhein-Westfalen sein?
Das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen setzt für Renke (Maräne, Felchen) kein Mindestmaß fest (LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — Renke/Große Maräne/Felchen (Coregonus lavaretus / C. maraena) kommen im Verordnungstext nicht vor; § 1 nennt ausschließlich „Nordseeschnäpel, Wandermaräne (Coregonus oxyrinchus L.)“). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Gilt das Mindestmaß für Renke in ganz Deutschland gleich?
Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Renke von 25 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 7 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Renke überhaupt kein landesweites Mindestmaß.
Weiter prüfen
Die Schonzeit für Renke in Nordrhein-Westfalen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.
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