Regeln · alle Bundesländer
Setzkescher: Wo ist er erlaubt? Alle Bundesländer
Beim Setzkescher trifft Fischereirecht auf Tierschutzrecht — und genau deshalb unterscheiden sich die Länder hier am stärksten.
| Bundesland | Status | Kurz | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesrechtlich offen | Das Landesrecht regelt den Setzkescher nicht — maßgeblich sind das Tierschutzgesetz des Bundes sowie Gewässerordnung und Erlaubnisschein. | keine landesrechtliche Vorschrift; bundesrechtlich §§ 1, 2, 17 TierSchG |
| Bayern | Nur unter Auflagen | Setzkescher sind in Bayern zulässig, aber nur knotenfrei, ausreichend groß und für kürzestmögliche Zeit. | § 20 Abs. 1 und Abs. 2 AVBayFiG |
| Berlin | Nur unter Auflagen | Setzkescher sind in Berlin erlaubt, aber nur in genau vorgeschriebener Bauform und längstens bis zum Ende des Fangtages. | § 14 Abs. 2 bis 4 LFischO |
| Brandenburg | Nur unter Auflagen | Hältern im Setzkescher ist erlaubt, aber nur unter den engen Bedingungen des § 11 BbgFischO. | § 11 Abs. 1–4 BbgFischO |
| Bremen | Verboten | Die Lebendhälterung gefangener Fische in Setzkeschern ist in Bremen gesetzlich verboten. | § 19 Abs. 4 BremFiG |
| Hamburg | Verboten | Das Hältern von Fischen ist in Hamburg verboten — ein Setzkescher ist für Angler unzulässig. | § 15 Abs. 2 Satz 2 HmbFAnG |
| Hessen | Nur unter Auflagen | Erlaubt, aber nur unter den engen Bedingungen des § 10 HFischV. | § 10 Abs. 1 bis 5 HFischV |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesrechtlich offen | Das Landesrecht enthält keine Setzkescher-Vorschrift; zulässig nur im Rahmen des Tierschutzrechts. | § 12 LFischG M-V (keine Setzkescher-Regelung); vgl. LT-Drs. 8/3882 |
| Niedersachsen | Nur unter Auflagen | Nur bei belegtem Hegefischen mit Schonsetzkescher zulässig — die Hälterung von Speisefischen gilt als Tierschutzverstoß. | § 1 i. V. m. § 2 TierSchG; § 40 Abs. 1 Nds. FischG (Hegepflicht) |
| Nordrhein-Westfalen | Landesrechtlich offen | Landesrechtlich nicht geregelt — es gilt das Bundes-Tierschutzrecht. | keine landesrechtliche Norm; § 4 LFischVO NRW, § 50 Abs. 2 LFischG NRW, §§ 1, 2, 17 TierSchG |
| Rheinland-Pfalz | Nur unter Auflagen | Hältern ist erlaubt, aber nur mit Textil-Setzkescher nach genauen Maßvorgaben — der Drahtsetzkescher ist verboten. | § 26 Sätze 1–4 LFischO (Sanktion: § 49 Nr. 10) |
| Saarland | Nur unter Auflagen | Setzkescher sind erlaubt, aber nur für Fische zur Verwertung oder zum Umbesatz und nur mit vorgeschriebener Bauart und Höchstmenge. | § 8 LFO |
| Sachsen | Nur unter Auflagen | Setzkescher sind ausdrücklich zulässig, aber nur tierschutzgerecht und zeitlich begrenzt. | § 16 Satz 1 bis 3 SächsFischVO |
| Sachsen-Anhalt | Nur unter Auflagen | Hältern im Setzkescher ist erlaubt, aber nur mit vernünftigem Grund, knotenfreiem Kescher und ohne Salmoniden, Maränen, Zander, Hecht und Barsch. | § 10 Abs. 1 und Abs. 2 FischO LSA |
| Schleswig-Holstein | Nur unter Auflagen | Setzkescher sind erlaubt, aber nur zur Frischhaltung des Fanges und unter strengen Bau- und Hälterungsvorgaben. | § 11 Abs. 1 bis 5 LFischG-DVO |
| Thüringen | Nur unter Auflagen | Setzkescher sind erlaubt, aber nur knotenlos, ausreichend groß und kurzzeitig — Salmoniden sind ausgenommen. | § 24 Abs. 1–4 ThürFischAVO |
Je Land am amtlichen Gesetzes- bzw. Verordnungstext geprüft, Stand Juli 2026. Die Gewässerordnung des Bewirtschafters kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Setzkescher: worum es geht
Ein Setzkescher hältert gefangene Fische lebend im Wasser. Rechtlich ist das eine Tierschutzfrage: Nach dem Tierschutzgesetz des Bundes darf niemandem ohne vernünftigen Grund vermeidbares Leiden zugefügt werden. Einige Länder verbieten die Lebendhälterung deshalb ausdrücklich, andere lassen sie unter Auflagen zu — etwa knotenloses Material, ausreichende Größe, Lage in strömungsberuhigtem Wasser und eine Begrenzung auf den Fangtag.
Häufige Fragen
Welche Anforderungen muss ein Setzkescher erfüllen?
Wo die Hälterung zulässig ist, verlangen die Verordnungen typischerweise: ausreichend geräumig, knotenloses und weiches Netzmaterial, vollständig und ausgestreckt im Wasser liegend, in strömungsberuhigter Zone, mit ausreichender Sauerstoffversorgung. Die konkreten Vorgaben und Maße stehen in der Landesverordnung — die Detailseite nennt sie mit Paragraph.
Darf ich gehälterte Fische wieder zurücksetzen?
Das hängt vom Land ab. Manche Verordnungen bestimmen ausdrücklich, dass gehälterte Fische nicht zurückgesetzt werden dürfen — die Hälterung gilt dann als Entscheidung zur Entnahme. Wo das so geregelt ist, weisen wir es auf der Länderseite aus.
Gilt das Tierschutzgesetz zusätzlich zum Landesrecht?
Ja. Das Tierschutzgesetz des Bundes gilt immer und zusätzlich. Selbst dort, wo das Landesrecht die Hälterung erlaubt, bleibt sie nur zulässig, solange dem Fisch dabei keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. Die Hälterungsdauer ist auf das Nötigste zu begrenzen.
Weitere Regeln im Vergleich
Nachtangeln in allen BundesländernBlei-Verbot in allen Bundesländern. Schonzeiten und Mindestmaße stehen in der Schonzeiten-Übersicht; für ein konkretes Datum hilft der Fang-erlaubt-Checker.