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Setzkescher · Hamburg

Setzkescher in Hamburg: erlaubt oder verboten?

Verboten

Was dahintersteht

§ 15 Abs. 2 HmbFAnG bestimmt: „Zur Tötung bestimmte Fische sind sofort zu töten. Das Hältern von Fischen ist mit Ausnahme der Hamenfischerei und im Rahmen von Hegemaßnahmen verboten.“ Für Anglerinnen und Angler gilt das Verbot damit ausnahmslos. Zulässig und sogar vorgeschrieben ist dagegen der Unterfangkescher: Nach § 4 Abs. 3 HmbFAnGDVO dürfen nur Unterfangkescher mit gummiertem Netz und eine Abhakmatte verwendet werden.

Abweichungen & Sonderfälle in Hamburg

Gilt fürRegelung
Hamenfischerei und HegemaßnahmenNur für diese beiden Fälle nimmt § 15 Abs. 2 Satz 2 HmbFAnG das Hältern vom Verbot aus — die Angelfischerei ist davon nicht erfasst.

Nach Landesrecht bzw. der jeweils genannten Sonderregelung. Ohne Gewähr.

Rechtsgrundlage & Stand

RechtsgrundlageHamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG)
Fundstelle§ 15 Abs. 2 Satz 2 HmbFAnG
Fassung / StandHmbFAnG vom 28.05.2019 (HmbGVBl. 2019 S. 143), in Kraft seit 11.06.2019
Amtlicher Texthttps://dokumente.hamburg.de/resource/blob/179404/9cf58e1e665528939a543a9bc87529b6/hamburgisches-fischerei-und-angelgesetz-data.pdf

Am amtlichen Text geprüft. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Setzkescher: worum es geht

Ein Setzkescher hältert gefangene Fische lebend im Wasser. Rechtlich ist das eine Tierschutzfrage: Nach dem Tierschutzgesetz des Bundes darf niemandem ohne vernünftigen Grund vermeidbares Leiden zugefügt werden. Einige Länder verbieten die Lebendhälterung deshalb ausdrücklich, andere lassen sie unter Auflagen zu — etwa knotenloses Material, ausreichende Größe, Lage in strömungsberuhigtem Wasser und eine Begrenzung auf den Fangtag.

Häufige Fragen

Welche Anforderungen muss ein Setzkescher erfüllen?

Wo die Hälterung zulässig ist, verlangen die Verordnungen typischerweise: ausreichend geräumig, knotenloses und weiches Netzmaterial, vollständig und ausgestreckt im Wasser liegend, in strömungsberuhigter Zone, mit ausreichender Sauerstoffversorgung. Die konkreten Vorgaben und Maße stehen in der Landesverordnung — die Detailseite nennt sie mit Paragraph.

Darf ich gehälterte Fische wieder zurücksetzen?

Das hängt vom Land ab. Manche Verordnungen bestimmen ausdrücklich, dass gehälterte Fische nicht zurückgesetzt werden dürfen — die Hälterung gilt dann als Entscheidung zur Entnahme. Wo das so geregelt ist, weisen wir es auf der Länderseite aus.

Gilt das Tierschutzgesetz zusätzlich zum Landesrecht?

Ja. Das Tierschutzgesetz des Bundes gilt immer und zusätzlich. Selbst dort, wo das Landesrecht die Hälterung erlaubt, bleibt sie nur zulässig, solange dem Fisch dabei keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. Die Hälterungsdauer ist auf das Nötigste zu begrenzen.

Weiter prüfen

Die übrigen Regeln in Hamburg stehen auf eigenen Seiten: Nachtangeln HamburgBlei-Verbot Hamburg. Schonzeiten und Mindestmaße in Hamburg findest du in der Übersicht Hamburg; ob dein Zielfisch heute entnommen werden darf, beantwortet der Fang-erlaubt-Checker.

Setzkescher in anderen Bundesländern

Alle 16 Bundesländer im Vergleich