Alle hier erfassten Arten mit Schonzeit, Maß und Fundstelle — nach Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung – LFischVO).
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Heute in Baden-Württemberg
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Werte nach Landesrecht (Baden-Württemberg). Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was in Baden-Württemberg auffällt
Eine befristete Schonzeit gilt für Hecht, Zander, Bachforelle, Regenbogenforelle, Aal, Schleie, Äsche, Rapfen, Barbe. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar sindMeerforelle, Lachs. Ohne landesweite Schonzeit bleibenBarsch, Karpfen, Wels, Rotauge, Brasse, Döbel — hier regelt in der Praxis meist die Gewässerordnung.
Für Hecht, Zander, Barsch, Bachforelle, Regenbogenforelle, Aal, Karpfen, Schleie, Äsche, Rapfen gelten nicht in ganz Baden-Württemberg dieselben Werte.
Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Detailseiten führen die Abweichungen
einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen im Netz.
Quelle & Stand
Rechtsgrundlage
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fassung
Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Am Bodensee gilt ein eigenes Regime: Nach § 23 Nr. 3 und 4 LFischVO gilt § 1 ausdrücklich NICHT für den Bodensee-Obersee einschließlich Überlinger See und nicht für den Geltungsbereich der Unterseefischereiordnung. Dort gelten die Bodenseefischereiverordnung bzw. die Unterseefischereiordnung mit teils deutlich abweichenden Werten. Nach § 1 Abs. 5 kann die Fischereibehörde Schonzeiten und Mindestmaße per Allgemeinverfügung erweitern.
Zander ist in Baden-Württemberg vom 01.04. bis 15.05. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 45 Zentimetern. Verbreitete Angelportale nennen für den Zander „15.02.–15.05.“ — das ist die Hechtschonzeit. Maßgeblich ist die Verordnung.
Flussbarsch wird in der Verordnung von Baden-Württemberg nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Der Flussbarsch fehlt in § 1 Abs. 1 und in der Ganzjahresschonliste des § 1 Abs. 2 vollständig.
Fundstelle: LFischVO BW, § 1 LFischVO — in der Artenliste nicht aufgeführt
Bachforelle ist in Baden-Württemberg vom 01.10. bis 28.02. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 25 Zentimetern. Das Mindestmaß ist gestaffelt: im Hochrhein 35 cm, in Fließgewässern oberhalb 800 m ü. NN 20 cm, im Übrigen 25 cm.
Regenbogenforelle ist in Baden-Württemberg vom 01.10. bis 28.02. geschont. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In der Mindestmaß-Spalte steht ausdrücklich ein Strich — es ist kein Mindestmaß festgesetzt.
Meerforelle ist in Baden-Württemberg ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Ganzjährig geschont — gelistet zusammen mit allen Neunaugen, Stör, Lachs, Maifisch, Finte, Bitterling und Groppe. Ein Mindestmaß entfällt, weil der Fang durchgehend verboten ist.
Europäischer Aal ist in Baden-Württemberg vom 15.09. bis 01.03. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 50 Zentimetern. Die Tabellenzeile trägt den amtlichen Zusatz „gilt nur im Rhein und seinem Gewässersystem“ (dazu u. a. Neckar und Hochrhein). Für das Donausystem enthält § 1 keine Aal-Regelung. Nach § 20c sind weitere Beschränkungen per Allgemeinverfügung möglich.
Für Karpfen ist in Baden-Württemberg ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 35 Zentimetern. In der Schonzeit-Spalte steht ausdrücklich „keine“.
Wels (Waller) wird in der Verordnung von Baden-Württemberg nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Beachten: § 2 LFischVO regelt eine Anlandepflicht für Fische nicht einheimischer Arten ohne Schonmaß und Schonzeit. Ob der Wels im konkreten Gewässersystem als einheimisch gilt, ist gewässerbezogen zu klären.
Fundstelle: LFischVO BW, § 1 LFischVO — in der Artenliste nicht aufgeführt
Rotauge (Plötze) wird in der Verordnung von Baden-Württemberg nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Weder in § 1 Abs. 1 noch Abs. 2. Nicht zu verwechseln mit dem ganzjährig geschützten Frauennerfling (Rutilus pigus virgo).
Fundstelle: LFischVO BW, § 1 LFischVO BW — nicht aufgeführt
Brasse (Brachsen) wird in der Verordnung von Baden-Württemberg nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Kommt in § 1 nicht vor.
Fundstelle: LFischVO BW, § 1 LFischVO BW — nicht aufgeführt
Döbel (Aitel) wird in der Verordnung von Baden-Württemberg nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Kommt in § 1 nicht vor. Der gelistete Aland (Leuciscus idus) ist eine andere Art.
Fundstelle: LFischVO BW, § 1 LFischVO BW — nicht aufgeführt
Rapfen (Schied) ist in Baden-Württemberg vom 01.03. bis 31.05. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 40 Zentimetern. Der Eintrag gilt laut Verordnung NUR in der Donau und ihrem Gewässersystem.
Atlantischer Lachs ist in Baden-Württemberg ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Steht in § 1 Abs. 2 unter ganzjähriger Schonzeit — kein Mindestmaß, gefangene Tiere sind unverzüglich zurückzusetzen.
Fundstelle: LFischVO BW, § 1 Abs. 2 LFischVO BW
Angeln in Baden-Württemberg: Regeln, Reviere & Praxis-Tipps
Über Schonzeit und Mindestmaß hinaus lohnt der Blick aufs große Ganze: Wie kommst du
in Baden-Württemberg an den Angelschein, ist Nachtangeln erlaubt, welche Gewässer lohnen sich
und welcher Kniff bringt Fisch? Kompakt zusammengetragen aus Landesrecht, Landesbehörden und
Verbänden — mit Quelle. Verbindlich bleibt die Erlaubniskarte deines Gewässers.
Schein & Erlaubnis
Angelschein & Erlaubnis in Baden-Württemberg
Wer in Baden-Württemberg angeln möchte, braucht grundsätzlich einen gültigen Fischereischein. Voraussetzung dafür ist die bestandene Fischerprüfung, der ein anerkannter Vorbereitungskurs (rund 32 Stunden) vorausgeht. Nach der Prüfung stellt die Wohnsitzgemeinde den Fischereischein aus; hinzu kommt die jährliche Fischereiabgabe. Für das konkrete Gewässer ist zusätzlich immer ein Erlaubnisschein (Fischereierlaubnis) des Fischereiberechtigten nötig.
Für Urlauberinnen und Urlauber gibt es eine wichtige Erleichterung: Personen, die sich nicht länger als einen Monat in Deutschland aufhalten, erhalten nach § 14 der Landesfischereiverordnung ohne Sachkundenachweis einen Fischereischein direkt beim örtlichen Rathaus. So können Gäste auch ohne abgelegte Prüfung angeln, sofern sie zusätzlich einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer lösen.
Kinder können ab 7 Jahren einen Jugendfischereischein erhalten, der bis zum 16. Geburtstag gilt und zum Angeln unter Aufsicht einer erwachsenen Person (mindestens 18 Jahre) berechtigt. Die Fischerprüfung selbst lässt sich in Baden-Württemberg bereits ab 10 Jahren ablegen.
Nachtangeln ist in Baden-Württemberg seit Februar 2022 erlaubt. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart wurde das frühere pauschale Nachtangelverbot aus der Landesfischereiverordnung gestrichen, sodass an den meisten Gewässern nun rund um die Uhr geangelt werden darf.
Ausnahmen bestehen weiterhin unter anderem am Bodensee und im Bereich des Kraftwerks Rheinau, wo aufgrund internationaler Vereinbarungen eigene Regeln gelten. Maßgeblich sind zudem stets der jeweilige Erlaubnisschein und die Gewässerordnung: Fischereiberechtigte dürfen das Nachtangeln örtlich einschränken, und ältere, vor der Gesetzesänderung gedruckte Erlaubnisscheine können noch veraltete Verbotspassagen enthalten.
Die erlaubte Rutenzahl und viele Detailregeln legen in Baden-Württemberg vor allem der Erlaubnisschein und die Gewässerordnung fest; verbreitet ist das Angeln mit bis zu zwei Handangeln. Ein Blick auf den eigenen Erlaubnisschein lohnt sich immer, da einzelne Gewässer strengere Vorgaben machen können.
Setzkescher sind zulässig, müssen aber der Landesfischereiverordnung entsprechen: mindestens 3,50 Meter Länge, ein Ringdurchmesser von mindestens 0,40 Meter, und der Kescher soll ausgestreckt und vollständig untergetaucht im Wasser liegen. Der Umgang mit lebendem Köderfisch ist durch das Tierschutzgesetz stark begrenzt; soweit eine Verwendung überhaupt zulässig ist, dürfen Köderfische nur am Maul oder am Rücken angehängt werden.
Der Bodensee ist das bekannteste Angelrevier des Landes: Wirtschaftlich und anglerisch prägend sind die Felchen (Renken), daneben locken Hecht, Zander, Barsch und Seeforelle. Am Neckar dominieren im größer werdenden Flusslauf Zander, Karpfen und Wels als Zielfische.
Auch der Rhein bietet abwechslungsreiche Spinnfischerei auf Zander, Hecht und kapitale Barsche, oft entlang von Steinpackungen, Hafenzonen und Kanten. Diese drei Gewässer decken vom klaren See bis zum großen Strom ein breites Spektrum ab.
Am Rhein und Neckar zahlt sich systematisches Gummifisch-Angeln auf Zander aus: Führe den Köder dicht über Grund und arbeite gezielt Steinpackungen, Kanten und Hafenzonen ab. Besonders fängig sind die Dämmerungsstunden – und dank der neuen Regelung darfst du an den meisten Strecken auch in die Nacht hinein durchangeln. Prüfe vorher den Erlaubnisschein des Reviers, da örtliche Gewässerordnungen strenger sein können (Angaben ohne Gewähr).
Das hängt vom Datum ab — oben auf dieser Seite steht die tagesaktuelle Auswertung für Baden-Württemberg. Eine befristete Schonzeit haben dort Hecht (15.02.–15.05.), Zander (01.04.–15.05.), Bachforelle (01.10.–28.02.), Regenbogenforelle (01.10.–28.02.), Aal (15.09.–01.03.), Schleie (15.05.–30.06.), Äsche (01.02.–30.04.), Rapfen (01.03.–31.05.), Barbe (01.05.–15.06.). Ganzjährig und damit immer geschont sind Meerforelle, Lachs.
Welche Fische haben in Baden-Württemberg eine Schonzeit?
Von den hier erfassten Arten haben Hecht, Zander, Bachforelle, Regenbogenforelle, Aal, Schleie, Äsche, Rapfen, Barbe eine befristete Schonzeit. Ganzjährig geschont sind Meerforelle, Lachs. Rechtsgrundlage ist LFischVO BW.
Gilt in Baden-Württemberg zusätzlich die Gewässerordnung?
Ja, und sie geht in der Praxis oft vor. Die Werte der Landesverordnung sind die gesetzliche Untergrenze. Pächter und Vereine dürfen strengere Regeln festlegen — längere Schonzeiten, größere Mindestmaße oder Entnahmefenster. Verbindlich ist immer die Erlaubniskarte des Gewässers, an dem du angelst.
Braucht man in Baden-Württemberg einen Angelschein?
Wer in Baden-Württemberg angeln möchte, braucht grundsätzlich einen gültigen Fischereischein. Voraussetzung dafür ist die bestandene Fischerprüfung, der ein anerkannter Vorbereitungskurs (rund 32 Stunden) vorausgeht. Nach der Prüfung stellt die Wohnsitzgemeinde den Fischereischein aus; hinzu kommt die jährliche Fischereiabgabe.
Ist Nachtangeln in Baden-Württemberg erlaubt?
Nachtangeln ist in Baden-Württemberg seit Februar 2022 erlaubt. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart wurde das frühere pauschale Nachtangelverbot aus der Landesfischereiverordnung gestrichen, sodass an den meisten Gewässern nun rund um die Uhr geangelt werden darf.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Ausschließlich aus der geltenden Verordnung: Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung – LFischVO) (Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)). Jede Angabe ist mit der konkreten Fundstelle versehen und wurde am Volltext der amtlichen Quelle geprüft, nicht aus anderen Angelseiten übernommen.