Alle hier erfassten Arten mit Schonzeit, Maß und Fundstelle — nach Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018.
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Heute in Schleswig-Holstein
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Werte nach Landesrecht (Schleswig-Holstein). Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was in Schleswig-Holstein auffällt
Eine befristete Schonzeit gilt für Hecht, Zander, Bachforelle, Meerforelle, Äsche, Lachs. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar istBarbe. Ohne landesweite Schonzeit bleibenBarsch, Regenbogenforelle, Aal, Karpfen, Wels, Schleie, Rotauge, Brasse, Döbel, Rapfen — hier regelt in der Praxis meist die Gewässerordnung.
Für Hecht, Zander, Barsch, Bachforelle, Meerforelle, Aal, Karpfen, Wels, Lachs gelten nicht in ganz Schleswig-Holstein dieselben Werte.
Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Detailseiten führen die Abweichungen
einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen im Netz.
Quelle & Stand
Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
SH unterscheidet strikt zwischen Binnengewässern (BiFVO) und Küstengewässern (KüFVO); für dieselbe Art gelten teils unterschiedliche Maße und Schonzeiten. § 1 Satz 2 KüFVO stellt klar, dass EU-Recht vorgeht — praktisch relevant beim Aal (ganzjähriges Freizeitfischerei-Verbot in Nord- und Ostsee), beim Dorsch und beim Wolfsbarsch.
Für Flussbarsch ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Der Flussbarsch ist in Anlage 1 ausdrücklich aufgeführt, jedoch mit einem Strich bei Mindestmaß UND Schonzeit — es besteht also bewusst keine Beschränkung.
Fundstelle: BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Bachforelle ist in Schleswig-Holstein vom 01.10. bis 28.02. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 30 Zentimetern. Zusätzlich gilt in 44 in Anlage 3 BiFVO gelisteten Fließgewässern die Winterschonzeit nach § 5 BiFVO — vom 1. Oktober bis 31. Dezember ein generelles Fischfangverbot.
Fundstelle: BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Regenbogenforelle wird in der Verordnung von Schleswig-Holstein nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Anlage 1 BiFVO listet nur heimische, nicht gebietsfremde Arten; die Regenbogenforelle erscheint dort gar nicht — im Unterschied zum Flussbarsch, der gelistet ist, aber ohne Werte. Besatz ist praktisch auf geschlossene Gewässer und Angelteiche beschränkt, deren Gewässerordnungen eigene Maße setzen.
Fundstelle: BiFVO SH / KüFVO SH, nicht in Anlage 1 BiFVO und nicht in Anlage 1 KüFVO aufgeführt
Meerforelle ist in Schleswig-Holstein vom 01.10. bis 28.02. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 40 Zentimetern. Mindestmaß 40 cm gilt einheitlich in Binnen- und Küstengewässern, die Schonzeiten unterscheiden sich erheblich. Zusätzlich sperrt die Winterschonzeit nach § 5 BiFVO vom 1. Oktober bis 31. Dezember 44 namentlich gelistete Fließgewässer komplett.
Fundstelle: BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO; § 5 i. V. m. Anlage 3 BiFVO
Für Europäischer Aal ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 50 Zentimetern. Die Schonzeit-Spalte trägt ausdrücklich einen Strich. Die AalVO SH selbst legt keine Schonzeit fest, sondern regelt Registrierung und Aufzeichnung.
Fundstelle: BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO; ergänzend AalVO SH
Für Karpfen ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 35 Zentimetern. Die Schonzeit-Spalte trägt ausdrücklich einen Strich.
Fundstelle: BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Für Wels (Waller) ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Ungewöhnliche Konstellation: Im Binnenland ist der Wels zwar gelistet, aber Mindestmaß und Schonzeit stehen auf einem Strich. In den Küstengewässern gilt dagegen ein Mindestmaß — das Küstenrecht ist hier strenger.
Fundstelle: BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Für Schleie ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 25 Zentimetern. Mindestmaß 25 cm, ganzjährig befischbar. In der Küstenverordnung nicht aufgeführt.
Fundstelle: BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Für Rotauge (Plötze) ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In Anlage 1 mit Strich bei Maß und Schonzeit — ganzjährig und ohne Mindestmaß befischbar.
Fundstelle: BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Für Brasse (Brachsen) ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Als „Brassen“ in Anlage 1 mit Strich bei Maß und Schonzeit.
Fundstelle: BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Für Döbel (Aitel) ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. In Anlage 1 mit Strich bei Maß und Schonzeit.
Fundstelle: BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Äsche ist in Schleswig-Holstein vom 01.01. bis 30.04. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 35 Zentimetern. In den 44 Fließgewässern der Anlage 3 gilt zusätzlich die Winterschonzeit nach § 5 BiFVO (Fangverbot 01.10.–31.12.).
Fundstelle: BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Für Rapfen (Schied) ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 50 Zentimetern. Als „Aspius aspius“ geführt, Mindestmaß 50 cm, ganzjährig befischbar. In den Fließgewässern der Anlage 3 zusätzlich Winterschonzeit § 5.
Fundstelle: BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Barbe ist in Schleswig-Holstein ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Ganzjährig geschont, kein Mindestmaß festgelegt.
Fundstelle: BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Atlantischer Lachs ist in Schleswig-Holstein vom 01.10. bis 28.02. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 60 Zentimetern. Binnengewässer: Mindestmaß 60 cm, Schonzeit 01.10.–28.02. In den Fließgewässern der Anlage 3 zusätzlich Winterschonzeit § 5.
Fundstelle: BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Angeln in Schleswig-Holstein: Regeln, Reviere & Praxis-Tipps
Über Schonzeit und Mindestmaß hinaus lohnt der Blick aufs große Ganze: Wie kommst du
in Schleswig-Holstein an den Angelschein, ist Nachtangeln erlaubt, welche Gewässer lohnen sich
und welcher Kniff bringt Fisch? Kompakt zusammengetragen aus Landesrecht, Landesbehörden und
Verbänden — mit Quelle. Verbindlich bleibt die Erlaubniskarte deines Gewässers.
Schein & Erlaubnis
Angelschein & Erlaubnis in Schleswig-Holstein
Für die Angelfischerei in Schleswig-Holstein ist grundsätzlich ein gültiger Fischereischein des Landes erforderlich, und zwar auch an den Küstengewässern von Nord- und Ostsee. Den regulären Fischereischein erhältst du nach bestandener Fischerprüfung; seit dem 1. Oktober 2025 gehört dazu ein verpflichtender Praxistag, und ab dem 1. Januar 2026 gelten die bundesweit einheitlichen Prüfungsfragen mit landesspezifischem Teil. Die Fischereiabgabe ist stets zu entrichten und beträgt 18 Euro pro Kalenderjahr zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 2 Euro (online).
Eine Besonderheit für Einsteiger und Gäste ist der Urlauberfischereischein: Er lässt sich ohne Fischerprüfung erhalten, gilt 28 Tage und ist einmal pro Jahr um weitere 28 Tage verlängerbar. Seit dem 1. Januar 2026 kostet die Erstausstellung online 38 Euro (inklusive Fischereiabgabe) beziehungsweise 50 Euro bei der Behörde, die Verlängerung 18 Euro online oder 30 Euro bei der Behörde.
Kinder und Jugendliche unter dem für die Scheinpflicht maßgeblichen Alter dürfen unter Aufsicht einer Person mit gültigem Fischereischein angeln. Für die genauen Voraussetzungen des Urlauberfischereischeins gilt das amtliche Merkblatt des Landes. Angaben ohne Gewähr, die jeweilige Gewässerordnung kann strenger sein.
Das Nachtangeln ist in Schleswig-Holstein verbreitet und an vielen Gewässern möglich; maßgeblich sind die jeweilige Gewässerordnung des Bewirtschafters und mögliche örtliche Beschränkungen. An der offenen Ostseeküste lässt sich rund um die Uhr angeln, weshalb das Brandungsangeln auf Dorsch und Plattfisch klassisch in den Abend- und Nachtstunden von Herbst bis Winter stattfindet.
Beachte, dass Naturschutzgebiete, Häfen und einzelne Uferabschnitte eigene Regeln haben können und Schonzeiten gewässerübergreifend gelten. Vor der Tour lohnt der Blick in die konkrete Gewässer- oder Küstenregelung, die strenger ausfallen kann. Angaben ohne Gewähr.
Eine allgemeine gesetzliche Rutenbegrenzung besteht in Schleswig-Holstein nicht; der Landessportfischerverband hat die Zahl für seine Gewässer auf drei Ruten je Angler begrenzt und empfiehlt dieselbe Obergrenze auch für die Küste. An den Küstengewässern richtet sich die tatsächliche Rutenzahl nach dem Grundsatz der Waidgerechtigkeit, während Binnengewässer über die Gewässerordnung ihres Bewirtschafters oft ein bis zwei Handangeln vorsehen.
Der Setzkescher ist in Schleswig-Holstein unter tierschutzgerechten Bedingungen zulässig, wenn eine andere Frischhaltung als Nahrungsmittel (etwa eine Kühlbox) nicht möglich ist; er soll knotenlos, ausreichend groß (Richtwert mindestens 3,50 Meter Länge, 50 Zentimeter Durchmesser) und liegend eingesetzt werden. Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist über das bundesweite Tierschutzgesetz untersagt. Es gilt jeweils die örtliche Gewässerordnung, die strenger sein kann.
Die Ostseeküste Ostholsteins mit der Neustädter Bucht, Heiligenhafen und der Insel Fehmarn ist eines der bekanntesten Meerforellen-Reviere Deutschlands, im Frühjahr ergänzt durch den dichten Hornhecht-Zug. Fehmarn bietet mit dem strömungsreichen Fehmarnsund und Häfen wie Burgstaaken und Orth klassische Anlaufpunkte für Wat- und Bootsangler.
Der rund 100 Kilometer lange Nord-Ostsee-Kanal lässt sich von Kiel bis Brunsbüttel beidseitig beangeln und gilt als gutes Revier für Zander und Aal, dazu ziehen Meerforellen durch. Im Binnenland ist der Große Plöner See ein vielseitiges Gewässer für Hecht, Barsch und Karpfen.
Beim Meerforellenangeln von der Ostseeküste ist das Frühjahr die fängigste Zeit für eine blanke Meerforelle. Fische zuerst die Rinne direkt am Ufer ab, bevor du in der Wathose tiefer einwatest, denn die ufernahe Kante wird beim Anmarsch oft übersehen und steht überraschend häufig voller Fisch.
Eine Wathose mit Watgürtel, eine lange Spinnrute und ein paar bewährte Küstenblinker gehören zur Grundausrüstung; führe Fischereischein und Fischereiabgabe stets mit. Angaben ohne Gewähr.
Das hängt vom Datum ab — oben auf dieser Seite steht die tagesaktuelle Auswertung für Schleswig-Holstein. Eine befristete Schonzeit haben dort Hecht (15.02.–15.04.), Zander (15.03.–15.05.), Bachforelle (01.10.–28.02.), Meerforelle (01.10.–28.02.), Äsche (01.01.–30.04.), Lachs (01.10.–28.02.). Ganzjährig und damit immer geschont ist Barbe.
Welche Fische haben in Schleswig-Holstein eine Schonzeit?
Von den hier erfassten Arten haben Hecht, Zander, Bachforelle, Meerforelle, Äsche, Lachs eine befristete Schonzeit. Ganzjährig geschont sind Barbe. Rechtsgrundlage ist BiFVO SH / KüFVO SH.
Gilt in Schleswig-Holstein zusätzlich die Gewässerordnung?
Ja, und sie geht in der Praxis oft vor. Die Werte der Landesverordnung sind die gesetzliche Untergrenze. Pächter und Vereine dürfen strengere Regeln festlegen — längere Schonzeiten, größere Mindestmaße oder Entnahmefenster. Verbindlich ist immer die Erlaubniskarte des Gewässers, an dem du angelst.
Braucht man in Schleswig-Holstein einen Angelschein?
Für die Angelfischerei in Schleswig-Holstein ist grundsätzlich ein gültiger Fischereischein des Landes erforderlich, und zwar auch an den Küstengewässern von Nord- und Ostsee. Den regulären Fischereischein erhältst du nach bestandener Fischerprüfung; seit dem 1. Oktober 2025 gehört dazu ein verpflichtender Praxistag, und ab dem 1.
Ist Nachtangeln in Schleswig-Holstein erlaubt?
Das Nachtangeln ist in Schleswig-Holstein verbreitet und an vielen Gewässern möglich; maßgeblich sind die jeweilige Gewässerordnung des Bewirtschafters und mögliche örtliche Beschränkungen.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Ausschließlich aus der geltenden Verordnung: Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018 (BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025). Jede Angabe ist mit der konkreten Fundstelle versehen und wurde am Volltext der amtlichen Quelle geprüft, nicht aus anderen Angelseiten übernommen.