Schonzeit · Schleswig-Holstein
Schonzeit Europäischer Aal in Schleswig-Holstein
Für Europäischer Aal ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Europäischer Aal (Anguilla anguilla) |
| Bundesland | Schleswig-Holstein |
| Schonzeit | keine Schonzeit |
| Mindestmaß | 50 cm |
| Fundstelle | BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO; ergänzend AalVO SH |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Die Schonzeit-Spalte trägt ausdrücklich einen Strich. Die AalVO SH selbst legt keine Schonzeit fest, sondern regelt Registrierung und Aufzeichnung.
Abweichende Regeln in Schleswig-Holstein
Die oben genannten Werte sind die Regel für Schleswig-Holstein. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Europäischer Aal etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Küstengewässer (Nord- und Ostsee) | ganzjährig geschont | 45 cm |
Küstengewässer (Nord- und Ostsee): Nach EU-Recht ist die Freizeitfischerei auf Aal ganzjährig untersagt; zufällig gefangene Aale sind sofort schonend zurückzusetzen. Diese EU-Regeln gelten laut Land NICHT für Binnenbereiche wie Unterelbe, Untereider, Schlei und Trave. Seit Januar 2026 besteht Registrierungs- und Meldepflicht.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
- Fundstelle
- § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO; ergänzend AalVO SH
- Fassung
- BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
SH unterscheidet strikt zwischen Binnengewässern (BiFVO) und Küstengewässern (KüFVO); für dieselbe Art gelten teils unterschiedliche Maße und Schonzeiten. § 1 Satz 2 KüFVO stellt klar, dass EU-Recht vorgeht — praktisch relevant beim Aal (ganzjähriges Freizeitfischerei-Verbot in Nord- und Ostsee), beim Dorsch und beim Wolfsbarsch.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Aal in Schleswig-Holstein?
Das Landesrecht von Schleswig-Holstein sieht für Europäischer Aal keine Schonzeit vor (BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO; ergänzend AalVO SH). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Aal sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel in ganz Schleswig-Holstein?
Nein. In Schleswig-Holstein gelten für Europäischer Aal abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Küstengewässer (Nord- und Ostsee). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Europäischer Aal gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Aal in Schleswig-Holstein steht auf einer eigenen Seite.
Aal in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Aal Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Aal Schonzeit Baden-Württemberg
- Aal Schonzeit Bayern
- Aal Schonzeit Berlin
- Aal Schonzeit Brandenburg
- Aal Schonzeit Bremen
- Aal Schonzeit Hamburg
- Aal Schonzeit Hessen
- Aal Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Aal Schonzeit Niedersachsen
- Aal Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Aal Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Aal Schonzeit Saarland
- Aal Schonzeit Sachsen
- Aal Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Aal Schonzeit Thüringen
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