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Schonzeit · Nordrhein-Westfalen

Schonzeit Europäischer Aal in Nordrhein-Westfalen

Die Schonzeit für Europäischer Aal in Nordrhein-Westfalen läuft vom 01.10. bis zum 01.03. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Europäischer Aal in Nordrhein-Westfalen: 01.10.–01.03.
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Europäischer Aal (Anguilla anguilla), Seitenansicht — Schonzeit in Nordrhein-Westfalen
Europäischer Aal — wissenschaftlich Anguilla anguilla
AngabeWert
FischartEuropäischer Aal (Anguilla anguilla)
BundeslandNordrhein-Westfalen
Schonzeit01.10.–01.03.
Mindestmaß50 cm
FundstelleLFischVO NRW, § 2 Nr. 2 (Schonzeit) und § 3 (Mindestmaß) LFischVO

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Die Schonzeit gilt nach dem Wortlaut ausdrücklich NUR im Rheinhauptstrom ohne Nebengewässer. In allen übrigen Gewässern NRWs besteht landesrechtlich keine Aal-Schonzeit; das Mindestmaß gilt dagegen landesweit. Angelportale geben die Schonzeit meist pauschal für ganz NRW an.

Abweichende Regeln in Nordrhein-Westfalen

Die oben genannten Werte sind die Regel für Nordrhein-Westfalen. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Europäischer Aal etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
alle Gewässer außer dem Rheinhauptstrom keine Schonzeit 50 cm

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§ 2 Nr. 2 (Schonzeit) und § 3 (Mindestmaß) LFischVO
Fassung
Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend zurückzusetzen; eine Verwertung ist auch bei toter Anlandung verboten (§ 4 Abs. 1). Lebende Köderfische dürfen weder mitgeführt noch verwendet werden (§ 6 Abs. 2). Pächter und Vereine dürfen über die Gewässerordnung strengere Regeln festlegen.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Aal in Nordrhein-Westfalen?

Vom 01.10. bis zum 01.03. Rechtsgrundlage ist LFischVO NRW, § 2 Nr. 2 (Schonzeit) und § 3 (Mindestmaß) LFischVO. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Aal sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Nordrhein-Westfalen?

Nein. In Nordrhein-Westfalen gelten für Europäischer Aal abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: alle Gewässer außer dem Rheinhauptstrom. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Europäischer Aal gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Aal in Nordrhein-Westfalen steht auf einer eigenen Seite.

Aal in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Aal Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Nordrhein-Westfalen im Überblick