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Seesaibling Schonzeit

Schonzeit Seesaibling in Nordrhein-Westfalen

Die Schonzeit für Seesaibling in Nordrhein-Westfalen läuft vom 20.10. bis zum 15.03. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Seesaibling in Nordrhein-Westfalen: 20.10.–15.03.
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Seesaibling (Salvelinus alpinus), Seitenansicht — Schonzeit in Nordrhein-Westfalen
Seesaibling — wissenschaftlich Salvelinus alpinus
AngabeWert
FischartSeesaibling (Salvelinus alpinus)
BundeslandNordrhein-Westfalen
Schonzeit20.10.–15.03.
Mindestmaß30 cm
FundstelleLFischVO NRW, § 2 Nr. 1 LFischVO („Seeforellen, Bachforellen und Seesaiblinge vom 20. Oktober bis 15. März“) i. V. m. § 3 („Seesaibling (Salvelinus alpinus L.) 30 cm“)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Landesweit einheitlich, ohne räumliche Einschränkung. Die Verordnung meint ausdrücklich Salvelinus alpinus; der Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) ist eine andere Art und in NRW nicht geregelt.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zum Landesfischereigesetz (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§ 2 Nr. 1 LFischVO („Seeforellen, Bachforellen und Seesaiblinge vom 20. Oktober bis 15. März“) i. V. m. § 3 („Seesaibling (Salvelinus alpinus L.) 30 cm“)
Fassung
Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend zurückzusetzen; eine Verwertung ist auch bei toter Anlandung verboten (§ 4 Abs. 1). Lebende Köderfische dürfen weder mitgeführt noch verwendet werden (§ 6 Abs. 2). Pächter und Vereine dürfen über die Gewässerordnung strengere Regeln festlegen.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seesaibling in Nordrhein-Westfalen?

Vom 20.10. bis zum 15.03. Rechtsgrundlage ist LFischVO NRW, § 2 Nr. 1 LFischVO („Seeforellen, Bachforellen und Seesaiblinge vom 20. Oktober bis 15. März“) i. V. m. § 3 („Seesaibling (Salvelinus alpinus L.) 30 cm“). In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie groß muss ein Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Was passiert, wenn ich Seesaibling in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seesaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Seesaibling in Nordrhein-Westfalen steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Seesaibling: der Seesaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Nordrhein-Westfalen.

Angelgewässer in Nordrhein-Westfalen mit Seesaibling: VersestauseeSorpeseeFürwiggetalsperrealle auf der Karte.

Seesaibling in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Seesaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Nordrhein-Westfalen im Überblick