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Faktencheck: Schonzeit-Angaben am Verordnungstext geprüft

Beim Aufbau unseres Datensatzes haben wir jede Regel am amtlichen Volltext erhoben. Dabei sind 12 Stellen aufgefallen, an denen verbreitete Angaben und der geltende Verordnungstext auseinandergehen — betroffen sind 10 Arten in 12 Bundesländern. Jeder Fall steht hier mit Paragraph und Fundstelle.

Der Wert dieser Sammlung liegt weniger in den Einzelfällen als im Muster dahinter: Es gibt wenige, immer wiederkehrende Gründe, warum solche Abweichungen entstehen. Wer sie kennt, erkennt unsichere Angaben künftig selbst.

Zwei Regelwerke

Für dasselbe Bundesland gelten getrennte Verordnungen — etwa für Binnengewässer und für die Küste. Wer die falsche heranzieht, landet bei plausiblen, aber unzutreffenden Werten.

Räumlicher Geltungsbereich

Die Regel steht in der Verordnung, gilt dort aber ausdrücklich nur für bestimmte Gewässer oder Flussgebiete. In Übersichten wird sie oft als landesweit dargestellt.

Ausnahme als Regel

Die Verordnung nennt einen Grundsatz und dazu eine eng umgrenzte Ausnahme. Verbreitet wird die Ausnahme als allgemeine Regel wiedergegeben.

Verwechselte Art

Zwei Arten stehen im selben Paragraphen mit unterschiedlichen Zeiträumen. Wird eine Zeile verrutscht übernommen, wandert die Schonzeit zur falschen Art.

Veraltete Fassung

Im Netz kursieren ältere Fassungen der Verordnung weiter. Sie sehen amtlich aus, sind aber überholt — geändert wurde seither still und ohne Aufsehen.

Übersehenes Höchstmaß

Das Land arbeitet mit einem Entnahmefenster statt mit einem reinen Mindestmaß. Übersichten führen häufig nur die Untergrenze — die Obergrenze fällt weg.

Weitere Faktenchecks

Nicht jede Abweichung betrifft Schonzeiten. Auch beim Weg zum Angelschein gehen verbreitete Angaben und geltendes Recht auseinander — besonders dort, wo mehrere Länder kurz nacheinander novelliert haben:

Wie wir prüfen

Grundlage ist ausschließlich der amtliche Volltext der geltenden Landesverordnung. Zu jeder der 480 Zellen unseres Datensatzes speichern wir Paragraph, Verordnung und Fassungsstand — sie stehen auf jeder Faktenseite und lassen sich am Originaltext nachprüfen. Ändert sich eine Verordnung, wandert die Änderung in den Änderungs-Überblick; wer dahintersteht, steht auf Über uns.

Für Redaktionen, Vereine und Verbände

Alle Fälle dürfen mit Quellenangabe zitiert werden — bitte mit Verweis auf angelpuls.de und die jeweils genannte Landesverordnung. Wer die Werte laufend auf der eigenen Seite zeigen möchte, kann unser kostenloses Schonzeiten-Widget einbetten; es bleibt automatisch aktuell. Ein maschinenlesbarer Extrakt des gesamten Datensatzes liegt unter llms-full.txt.

Häufige Fragen

Warum unterscheiden sich Schonzeit-Angaben im Netz überhaupt?

Fischerei ist Ländersache: 16 Bundesländer erlassen eigene Verordnungen, ändern sie unabhängig voneinander und veröffentlichen sie in unterschiedlichen Portalen. Dazu kommen räumliche Einschränkungen innerhalb eines Landes, getrennte Regelwerke für Binnen- und Küstengewässer sowie Novellen, die still in Kraft treten. Wer eine Übersicht einmal erstellt und danach nicht pflegt, hat nach wenigen Jahren zwangsläufig überholte Werte.

Wie prüft angelpuls die Angaben?

Jede Regel wird am amtlichen Volltext der geltenden Landesverordnung erhoben — nicht an Sekundärquellen. Zu jeder Angabe speichern wir Paragraph, Verordnung und Fassungsstand; beides steht auf jeder Faktenseite. Weicht der Verordnungstext von verbreiteten Angaben ab, folgen wir dem Verordnungstext und dokumentieren die Abweichung hier.

Darf ich diese Angaben zitieren?

Ja, gern — mit Verweis auf angelpuls.de und die jeweils genannte Landesverordnung. Für Redaktionen, Vereine und Verbände liegt zu jedem Fall die Fundstelle mit Paragraph bei, sodass sich jede Aussage am Originaltext nachprüfen lässt. Ein maschinenlesbarer Gesamtextrakt steht unter /llms-full.txt.

Ersetzt der Faktencheck die Prüfung vor Ort?

Nein. Wir geben das Landesrecht wieder; die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann strenger sein und geht dann vor. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr — maßgeblich bleibt der amtliche Verordnungstext.

Die Daten dahinter

Die vollständigen Werte je Art und Bundesland stehen in den Schonzeiten-Übersichten. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.