Recherche
Faktencheck: Schonzeit-Angaben am Verordnungstext geprüft
Beim Aufbau unseres Datensatzes haben wir jede Regel am amtlichen Volltext erhoben. Dabei sind 12 Stellen aufgefallen, an denen verbreitete Angaben und der geltende Verordnungstext auseinandergehen — betroffen sind 10 Arten in 12 Bundesländern. Jeder Fall steht hier mit Paragraph und Fundstelle.
Der Wert dieser Sammlung liegt weniger in den Einzelfällen als im Muster dahinter: Es gibt wenige, immer wiederkehrende Gründe, warum solche Abweichungen entstehen. Wer sie kennt, erkennt unsichere Angaben künftig selbst.
Zwei Regelwerke
Für dasselbe Bundesland gelten getrennte Verordnungen — etwa für Binnengewässer und für die Küste. Wer die falsche heranzieht, landet bei plausiblen, aber unzutreffenden Werten.
- Hecht und Zander: Im Binnenland von Mecklenburg-Vorpommern nennt die Verordnung keine Schonzeit Die verbreiteten Zeiträume stammen aus der Küstenverordnung — die Binnenfischereiverordnung führt für beide Arten keine.
Räumlicher Geltungsbereich
Die Regel steht in der Verordnung, gilt dort aber ausdrücklich nur für bestimmte Gewässer oder Flussgebiete. In Übersichten wird sie oft als landesweit dargestellt.
- Aal in Bayern: Die Schonzeit hängt am Flussgebiet, nicht am Bundesland Die Regelung ist an die Flussgebietseinheiten gebunden und greift damit nicht im gesamten Freistaat.
- Nase in Rheinland-Pfalz: Die Schonzeit gilt nicht überall Für die großen Flüsse nimmt die Verordnung die Art ausdrücklich aus.
Ausnahme als Regel
Die Verordnung nennt einen Grundsatz und dazu eine eng umgrenzte Ausnahme. Verbreitet wird die Ausnahme als allgemeine Regel wiedergegeben.
- Meerforelle in Niedersachsen: Im Binnenland ganzjährig geschützt Die häufig genannten Maß- und Zeitangaben gelten nur in ausgewiesenen Besatzgewässern.
- Bremen: Hecht, Zander und Barsch werden gemeinsam geschont Eine Barsch-Schonzeit ist bundesweit die Ausnahme — Bremen hat sie.
- Quappe in Sachsen: ganzjährig geschont Ein Datumszeitraum gilt hier nur als Ausnahme für benannte Gewässer.
Verwechselte Art
Zwei Arten stehen im selben Paragraphen mit unterschiedlichen Zeiträumen. Wird eine Zeile verrutscht übernommen, wandert die Schonzeit zur falschen Art.
- Zander in Baden-Württemberg: eigener Zeitraum, nicht der des Hechts Beide Arten stehen im selben Paragraphen — mit unterschiedlichen Zeiträumen.
Veraltete Fassung
Im Netz kursieren ältere Fassungen der Verordnung weiter. Sie sehen amtlich aus, sind aber überholt — geändert wurde seither still und ohne Aufsehen.
- Zander in Berlin: Es gibt eine Schonzeit Entgegen vieler Übersichten führt die Berliner Landesfischereiordnung für den Zander einen Schonzeitraum.
- Brandenburg 2024: Döbel gestrichen, Aal-Mindestmaß angehoben Eine ältere Fassung von 2003 kursiert weiter und führt beide Werte überholt.
- Zährte in Sachsen-Anhalt: befischbar mit Mindestmaß Die Art wird vielfach noch als ganzjährig geschützt geführt — die geltende Fassung sieht das anders.
Übersehenes Höchstmaß
Das Land arbeitet mit einem Entnahmefenster statt mit einem reinen Mindestmaß. Übersichten führen häufig nur die Untergrenze — die Obergrenze fällt weg.
- Hamburg: Entnahmefenster statt reiner Mindestmaße Auch große Fische sind zurückzusetzen — die Obergrenze fehlt in vielen Übersichten.
- Rotfeder in Hessen: Entnahmefenster für einen Weißfisch Ausgerechnet bei einer wenig beachteten Art arbeitet Hessen mit Ober- und Untergrenze.
Weitere Faktenchecks
Nicht jede Abweichung betrifft Schonzeiten. Auch beim Weg zum Angelschein gehen verbreitete Angaben und geltendes Recht auseinander — besonders dort, wo mehrere Länder kurz nacheinander novelliert haben:
- Jugendfischereischein: sieben Bundesländer haben ihre Regeln geändert — Reformen von Ende 2024 bis Mitte 2026, je mit Fundstelle, Vorher-Nachher und den häufigsten Irrtümern.
- Bremer Stockangelrecht: Fischereiprüfung seit 20.12.2024 Pflicht — der bundesweit einmalige prüfungsfreie Zugang ist entfallen, mit gestaffelter Übergangsfrist für bestehende Scheine bis 2030.
Wie wir prüfen
Grundlage ist ausschließlich der amtliche Volltext der geltenden Landesverordnung. Zu jeder der 480 Zellen unseres Datensatzes speichern wir Paragraph, Verordnung und Fassungsstand — sie stehen auf jeder Faktenseite und lassen sich am Originaltext nachprüfen. Ändert sich eine Verordnung, wandert die Änderung in den Änderungs-Überblick; wer dahintersteht, steht auf Über uns.
Für Redaktionen, Vereine und Verbände
Alle Fälle dürfen mit Quellenangabe zitiert werden — bitte mit Verweis auf angelpuls.de und die jeweils genannte Landesverordnung. Wer die Werte laufend auf der eigenen Seite zeigen möchte, kann unser kostenloses Schonzeiten-Widget einbetten; es bleibt automatisch aktuell. Ein maschinenlesbarer Extrakt des gesamten Datensatzes liegt unter llms-full.txt.
Häufige Fragen
Warum unterscheiden sich Schonzeit-Angaben im Netz überhaupt?
Fischerei ist Ländersache: 16 Bundesländer erlassen eigene Verordnungen, ändern sie unabhängig voneinander und veröffentlichen sie in unterschiedlichen Portalen. Dazu kommen räumliche Einschränkungen innerhalb eines Landes, getrennte Regelwerke für Binnen- und Küstengewässer sowie Novellen, die still in Kraft treten. Wer eine Übersicht einmal erstellt und danach nicht pflegt, hat nach wenigen Jahren zwangsläufig überholte Werte.
Wie prüft angelpuls die Angaben?
Jede Regel wird am amtlichen Volltext der geltenden Landesverordnung erhoben — nicht an Sekundärquellen. Zu jeder Angabe speichern wir Paragraph, Verordnung und Fassungsstand; beides steht auf jeder Faktenseite. Weicht der Verordnungstext von verbreiteten Angaben ab, folgen wir dem Verordnungstext und dokumentieren die Abweichung hier.
Darf ich diese Angaben zitieren?
Ja, gern — mit Verweis auf angelpuls.de und die jeweils genannte Landesverordnung. Für Redaktionen, Vereine und Verbände liegt zu jedem Fall die Fundstelle mit Paragraph bei, sodass sich jede Aussage am Originaltext nachprüfen lässt. Ein maschinenlesbarer Gesamtextrakt steht unter /llms-full.txt.
Ersetzt der Faktencheck die Prüfung vor Ort?
Nein. Wir geben das Landesrecht wieder; die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann strenger sein und geht dann vor. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr — maßgeblich bleibt der amtliche Verordnungstext.
Die Daten dahinter
Die vollständigen Werte je Art und Bundesland stehen in den Schonzeiten-Übersichten. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.