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Faktencheck · Zwei Regelwerke

Hecht und Zander: Im Binnenland von Mecklenburg-Vorpommern nennt die Verordnung keine Schonzeit

Die verbreiteten Zeiträume stammen aus der Küstenverordnung — die Binnenfischereiverordnung führt für beide Arten keine.

Die verbreitete Angabe

Für Hecht und Zander in Mecklenburg-Vorpommern werden fast überall feste Schonzeiten genannt — meist Frühjahrszeiträume, wie man sie aus anderen Bundesländern kennt.

Was im Verordnungstext steht

Art Bundesland Schonzeit Maß Fundstelle
Hecht Mecklenburg-Vorpommern keine Landesregelung 45 cm BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 6 BiFVO M-V
Zander Mecklenburg-Vorpommern keine Landesregelung 45 cm BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 16 BiFVO M-V

Werte nach Landesrecht, geprüft am amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.

Abweichende Regeln im Detail

Hecht in Mecklenburg-Vorpommern:

Zander in Mecklenburg-Vorpommern:

Warum die Angaben auseinandergehen

Zwei Regelwerke: Für dasselbe Bundesland gelten getrennte Verordnungen — etwa für Binnengewässer und für die Küste. Wer die falsche heranzieht, landet bei plausiblen, aber unzutreffenden Werten.

Wer im Binnenland angelt, richtet sich nach der Binnenfischereiverordnung: Dort steht für beide Arten ein Mindestmaß, aber kein Schonzeitraum. An der Küste gilt dagegen die Küstenfischereiverordnung mit eigenen Werten. Entscheidend ist also zuerst die Frage, in welchem Gewässertyp du unterwegs bist — und zusätzlich immer die Ordnung deines Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
Fundstelle
§ 4 Nr. 6 BiFVO M-V
Fassung
BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

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