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Faktencheck · Ausnahme als Regel

Meerforelle in Niedersachsen: Im Binnenland ganzjährig geschützt

Die häufig genannten Maß- und Zeitangaben gelten nur in ausgewiesenen Besatzgewässern.

Die verbreitete Angabe

Für die Meerforelle in Niedersachsen kursieren konkrete Mindestmaß- und Schonzeitangaben, als handele es sich um die allgemeine Regel.

Was im Verordnungstext steht

Art Bundesland Schonzeit Maß Fundstelle
Meerforelle Niedersachsen ganzjährig geschont kein Mindestmaß BiFischO, § 2 Abs. 1 BiFischO

Werte nach Landesrecht, geprüft am amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.

Abweichende Regeln im Detail

Meerforelle in Niedersachsen:

Warum die Angaben auseinandergehen

Ausnahme als Regel: Die Verordnung nennt einen Grundsatz und dazu eine eng umgrenzte Ausnahme. Verbreitet wird die Ausnahme als allgemeine Regel wiedergegeben.

Die Binnenfischereiordnung stellt die Art im Binnenland unter ganzjährigen Schutz. Die verbreiteten Werte beschreiben eine eng umgrenzte Ausnahme für ausgewiesene Besatzgewässer. Wer außerhalb solcher Gewässer angelt, darf die Art nicht entnehmen — die Ausnahme muss für das konkrete Gewässer belegt sein.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 BiFischO
Fassung
Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

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