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Faktencheck · Veraltete Fassung

Brandenburg 2024: Döbel gestrichen, Aal-Mindestmaß angehoben

Eine ältere Fassung von 2003 kursiert weiter und führt beide Werte überholt.

Die verbreitete Angabe

Für Brandenburg finden sich weiterhin eine Döbel-Schonzeit und ein niedrigeres Aal-Mindestmaß — Werte aus einer Fassung, die nicht mehr gilt.

Was im Verordnungstext steht

Art Bundesland Schonzeit Maß Fundstelle
Döbel (Aitel) Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung BbgFischO, § 2 Abs. 1 — in der aktuellen Fassung nicht mehr aufgeführt
Europäischer Aal Brandenburg keine Schonzeit 50 cm BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2

Werte nach Landesrecht, geprüft am amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.

Warum die Angaben auseinandergehen

Veraltete Fassung: Im Netz kursieren ältere Fassungen der Verordnung weiter. Sie sehen amtlich aus, sind aber überholt — geändert wurde seither still und ohne Aufsehen.

Die geltende Fassung der Fischereiordnung führt den Döbel nicht mehr mit einer Schonzeit und hebt das Aal-Mindestmaß an. Beim Recherchieren lohnt der Blick auf die Fassungsangabe: Eine Verordnungsseite ohne Änderungsstand ist ein Warnsignal.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 — in der aktuellen Fassung nicht mehr aufgeführt
Fassung
Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

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Alle Werte im Zusammenhang stehen auf den Detailseiten: Schonzeit Döbel BrandenburgSchonzeit Aal Brandenburg . Für ein konkretes Datum antwortet der Fang-erlaubt-Checker; welche Novellen wir erfasst haben, zeigt der Änderungs-Überblick.

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