Faktencheck · Räumlicher Geltungsbereich
Aal in Bayern: Die Schonzeit hängt am Flussgebiet, nicht am Bundesland
Die Regelung ist an die Flussgebietseinheiten gebunden und greift damit nicht im gesamten Freistaat.
Die verbreitete Angabe
Übersichten führen die bayerische Aal-Schonzeit meist als landesweit geltenden Zeitraum auf, ohne den Geltungsbereich zu nennen.
Was im Verordnungstext steht
| Art | Bundesland | Schonzeit | Maß | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Europäischer Aal | Bayern | 01.10.–31.12. | 50 cm | AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.30 |
Werte nach Landesrecht, geprüft am amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.
Abweichende Regeln im Detail
Europäischer Aal in Bayern:
- Donaueinzugsgebiet — Schonzeit keine Landesregelung — Maß keine Landesregelung · Der Aal ist dort in der Anlage nicht geführt.
Warum die Angaben auseinandergehen
Räumlicher Geltungsbereich: Die Regel steht in der Verordnung, gilt dort aber ausdrücklich nur für bestimmte Gewässer oder Flussgebiete. In Übersichten wird sie oft als landesweit dargestellt.
Die Anlage zur bayerischen Ausführungsverordnung bindet den Geltungsbereich an Flussgebietseinheiten. Für das Donaugebiet — und damit für einen großen Teil Bayerns — greift die Regelung nicht in derselben Form. Wer an der Donau oder ihren Zuflüssen angelt, muss deshalb genau hinsehen, statt den landesweit zitierten Zeitraum zu übernehmen.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
- Fundstelle
- § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.30
- Fassung
- Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
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