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Aktuell

Verordnungs-Änderungen: Was hat sich geändert?

Fischereiverordnungen sind Landesrecht und ändern sich mit jeder Novelle. Hier führen wir die Änderungen mit amtlichem Datum sowie die am Verordnungstext geprüften Klarstellungen — damit du dich auf den aktuellen Stand (19. Juli 2026) verlassen kannst.

  1. Klarstellung

    Mecklenburg-Vorpommern: Hecht und Zander im Binnenland ohne Landes-Schonzeit

    Die Binnenfischereiverordnung nennt für Hecht und Zander keine Schonzeit. Verbreitet werden dort die Werte der Küstenverordnung als Binnenregel geführt — das trennen wir sauber. Maßgeblich bleibt zusätzlich die Gewässerordnung.

  2. Klarstellung

    Niedersachsen: Meerforelle im Binnenland ganzjährig geschützt

    Im Binnenland gilt für die Meerforelle ein generelles ganzjähriges Fangverbot. Die verbreiteten Angaben „40 cm, 15.10.–15.02.“ gelten nur in ausgewiesenen Besatzgewässern — diese Ausnahme weisen wir gesondert aus.

  3. Klarstellung

    Baden-Württemberg: Zander-Schonzeit 01.04.–15.05.

    Für den Zander gilt die Schonzeit vom 1. April bis 15. Mai. Viele Portale nennen 15.02.–15.05. — das ist jedoch die Hechtschonzeit, nicht die des Zanders.

  4. Klarstellung

    Hamburg: durchgängige Entnahmefenster statt reiner Mindestmaße

    Hamburg arbeitet durchgehend mit Entnahmefenstern — auch beim Barsch (10–35 cm) und beim Aal (45–75 cm). Große Laichtiere sind damit ausdrücklich zu schonen; das bildet unser Datenmodell mit Höchstmaß ab.

  5. Klarstellung

    Bremen: Hecht, Zander und Barsch gemeinsam als Raubfische geschont

    Bremen schont Hecht, Zander und Barsch gemeinsam vom 1. Februar bis 15. Mai; für den Barsch gilt zusätzlich ein Mindestmaß von 15 cm. Eine Barsch-Schonzeit ist bundesweit die Ausnahme.

  6. Klarstellung

    Sachsen-Anhalt & Thüringen: geltende statt veralteter Netzfassung

    Im Netz kursierende ältere Fassungen (Sachsen-Anhalt 2006, Thüringen 1994) nennen längst aufgehobene Schonzeiten für Wels, Meer- und Regenbogenforelle. Wir haben durchgängig die geltende Fassung ausgewertet.

  7. Novelle

    Berlin: Landesfischereiordnung neu gefasst (gültig ab 21.11.2025)

    Die Berliner Landesfischereiordnung wurde durch Verordnung vom 27. Oktober 2025 geändert und gilt in der neuen Fassung ab dem 21. November 2025. Entgegen fast aller Angelseiten hat der Zander in Berlin sehr wohl eine Schonzeit (01.01.–31.05.).

  8. Novelle

    Bayern: neue Anlage zur AVBayFiG (ab 01.06.2025)

    Die Anlage zur Ausführungsverordnung des Bayerischen Fischereigesetzes gilt in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung. Der räumliche Geltungsbereich ist an die Flussgebietseinheiten gebunden: Die Aal-Regelung greift für Elbe, Rhein und Weser — nicht für das Donaugebiet und damit nicht für den größten Teil Bayerns.

  9. Novelle

    Brandenburg: Döbel-Schonzeit gestrichen, Aal-Mindestmaß auf 50 cm

    Mit der geltenden Fassung der BbgFischO (zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024) entfällt die frühere Döbel-Schonzeit, und das Mindestmaß für den Aal wurde von 45 auf 50 Zentimeter angehoben. Ältere, im Netz kursierende Fassungen von 2003 führen hier noch abweichende Werte.

Meeresangeln: EU-Baglimits 2026

An der Küste setzt für Dorsch, Lachs, Aal und Wolfsbarsch nicht das Land, sondern die EU die Grenzen — per Ratsverordnung, die jedes Jahr neu beschlossen wird (turnusmäßig im vierten Quartal fürs Folgejahr). Deshalb steht bei jeder Regel das Jahr und die Verordnung dabei. Stand 2026:

Art / GebietRegel 2026Quelle
Dorsch (westliche Ostsee) Freizeitfischerei auf Dorsch in der westlichen Ostsee 2026 ganzjährig verboten (Baglimit 0). Beifang schonend zurücksetzen. VO (EU) 2025/2454 (Fangmöglichkeiten Ostsee 2026)
Hering (westliche Ostsee) Für Freizeitangler keine Beschränkung 2026 (kein Baglimit, kein Verbot). VO (EU) 2025/2454
Lachs (Ostsee) 1 Lachs pro Angler und Tag, und nur Besatzlachs mit gestutzter Fettflosse; alle Wildlachse (Fettflosse intakt) sind zurückzusetzen. VO (EU) 2025/2454
Wolfsbarsch (Nordsee) Nordsee 2026: max. 3 Wolfsbarsche pro Angler und Tag im Januar sowie April–Dezember; vom 01.02.–31.03. nur Catch & Release; Mindestmaß 42 cm. VO (EU) 2026/249, Art. 10
Aal (Nord- & Ostsee) Freizeitfischerei auf Aal ist 2026 in allen Meeres- und Brackgewässern (Nord- und Ostsee) ganzjährig verboten. VO (EU) 2026/249, Art. 14 (Nordsee) / VO (EU) 2025/2454 (Ostsee)

EU-Ratsverordnungen, jährlich neu. Ohne Gewähr. Alle Küstenregeln: Meeresangeln-Übersicht.

Jährlicher Review: Die EU-Fangbeschränkungen fürs Folgejahr werden turnusmäßig im vierten Quartal beschlossen. Die Baglimits für 2027 prüfen wir im Q4 2026 nach und aktualisieren dann diese Liste und die Meeresangeln-Seiten.

Aktuelle Fassung je Bundesland

Jede Landesverordnung mit dem Stand, den wir ausgewertet haben. Die Detailseite je Land nennt die Fundstelle und verweist auf den amtlichen Volltext.

BundeslandVerordnungFassung / Stand
Baden-Württemberg LFischVO BW Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Bayern AVBayFiG Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Berlin LFischO Bln Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Brandenburg BbgFischO Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Bremen Bremische Binnenfischereiverordnung Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Hamburg HmbFAnGDVO Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Hessen HFischV Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Mecklenburg-Vorpommern BiFVO M-V / KüFVO M-V BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Niedersachsen BiFischO Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Nordrhein-Westfalen LFischVO NRW Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Rheinland-Pfalz LFischVO RLP Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Saarland LFO SL Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Sachsen SächsFischVO Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Sachsen-Anhalt FischO LSA Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Schleswig-Holstein BiFVO SH / KüFVO SH BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Thüringen ThürFischAVO Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert

Fassungsangaben nach dem amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.

Wie wir das pflegen

Wir prüfen die Landesverordnungen mindestens jährlich und anlassbezogen bei bekannten Novellen direkt am amtlichen Volltext — nicht an Sekundärquellen. Findet sich eine Änderung, fließt sie in den Datensatz und in diese Liste ein. Den maßgeblichen Fassungsstand nennt jede Faktenseite über ihre Quellenangabe.

Wo verbreitete Angaben und der Verordnungstext auseinandergehen, dokumentieren wir das im Faktencheck — dort steht zu jedem Fall die Fundstelle mit Paragraph.