Fischereiverordnung Thüringen: Fassung & Änderungen
Der aktuelle Rechtsstand für Schonzeiten und Mindestmaße in Thüringen — mit dem Fassungsstand der Verordnung und den Änderungen, die wir am amtlichen Volltext geprüft haben (Stand 19. Juli 2026).
Aktuelle Fassung
| Verordnung | Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (Thüringer Fischereiausführungsverordnung – ThürFischAVO) |
| Kurzform | ThürFischAVO |
| Fassung / Stand | Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert |
| Amtlicher Volltext | https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-FischGAVTHrahmen |
Fassungsangabe nach dem amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.
Besonderheiten in Thüringen
Achtung bei älteren Quellen: Die 2020 in Kraft getretene Verordnung hat die alte Thüringer Fischereiverordnung von 1994 abgelöst. Für die Regenbogenforelle nennen viele Angelseiten weiterhin eine Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. März — diese Regel stammt aus der aufgehobenen Fassung und steht nicht mehr im geltenden Recht. Mit der Handangel dürfen höchstens zwei Aale pro Fangtag entnommen werden (§ 3 Abs. 6).
Geprüfte Änderungen
Für Thüringen liegen aktuell keine gesonderten Korrektur-Hinweise vor — die Werte entsprechen der oben genannten geltenden Fassung. Sobald eine Novelle in Kraft tritt, ergänzen wir sie hier.
Weiter
Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Thüringen stehen in der Übersicht Thüringen. Den bundesweiten Verlauf zeigt der Änderungs-Überblick.