Alle hier erfassten Arten mit Schonzeit, Maß und Fundstelle — nach Bremische Binnenfischereiverordnung.
Die Spalte „Status heute“ rechnet das aktuelle Datum mit.
Heute in Bremen
Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.
Werte nach Landesrecht (Bremen). Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was in Bremen auffällt
Eine befristete Schonzeit gilt für Hecht, Zander, Barsch, Bachforelle, Meerforelle, Äsche, Lachs. Ohne landesweite Schonzeit bleibenRegenbogenforelle, Aal, Karpfen, Wels, Schleie, Rotauge, Brasse, Döbel, Rapfen, Barbe — hier regelt in der Praxis meist die Gewässerordnung.
Für Meerforelle gelten nicht in ganz Bremen dieselben Werte.
Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Detailseiten führen die Abweichungen
einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen im Netz.
Quelle & Stand
Rechtsgrundlage
Bremische Binnenfischereiverordnung
Fassung
Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Bremen fasst Hecht, Zander und Barsch als Raubfische mit einer gemeinsamen Schonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai zusammen; in diesem Zeitraum ist jegliche Spinnfischerei und das Fischen mit Köderfisch verboten (§ 4 Abs. 2). Die Verordnung gilt in den Binnengewässern; die Küstengewässer Bremerhavens sind nach § 10 des Bremischen Fischereigesetzes fischereifrei. Die tideabhängige Weser in der Stadtgemeinde Bremen zählt als Binnengewässer.
Hecht ist in Bremen vom 01.02. bis 15.05. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 60 Zentimetern. Während der Raubfisch-Schonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai ist jegliche Spinnfischerei und das Fischen mit Köderfisch verboten (§ 4 Abs. 2). Das Mindestmaß von 60 cm ist bundesweit das höchste für den Hecht.
Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 1 b (Schonzeit); § 3 Abs. 2 Nr. 6 (Mindestmaß) Bremische Binnenfischereiverordnung
Flussbarsch ist in Bremen vom 01.02. bis 15.05. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 15 Zentimetern. Ungewöhnlich: Bremen schont den Flussbarsch als Raubfisch mit Schonzeit und Mindestmaß — in den meisten anderen Ländern ist er ungeregelt. Spinnfischverbot vom 1. Februar bis 15. Mai.
Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 1 a (Schonzeit); § 3 Abs. 2 Nr. 3 (Mindestmaß)
Bachforelle ist in Bremen vom 15.10. bis 15.03. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 30 Zentimetern. Nach § 3 Abs. 1 nur entnehmbar, wenn die Fische nachweislich als Besatz eingebracht wurden.
Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 2 b (Schonzeit); § 3 Abs. 1 Nr. 1 (Mindestmaß)
Regenbogenforelle wird in der Verordnung von Bremen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Kommt in der Verordnung nicht vor. Lokale Gewässerordnungen setzen häufig eigene Regeln.
Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, im gesamten Verordnungstext nicht aufgeführt
Meerforelle ist in Bremen vom 15.10. bis 15.03. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 50 Zentimetern. Nach § 3 Abs. 1 nur bei nachweislichem Besatz entnehmbar. Zieht durch die tideabhängige Weser (Stadtgemeinde Bremen = Binnengewässer).
Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 2 d (Schonzeit); § 3 Abs. 1 Nr. 3 (Mindestmaß)
Für Europäischer Aal ist in Bremen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 45 Zentimetern. Mindestmaß 45 cm, keine feste Schonzeit. Die oberste Fischereibehörde kann die Aalfischerei nach § 15 per Allgemeinverfügung beschränken.
Für Karpfen ist in Bremen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Nur in der Anlage zum Besatz genannt, nicht bei Schonzeit oder Mindestmaß — landesrechtlich weder das eine noch das andere. Lokale Gewässerordnungen setzen meist ein eigenes Maß (oft rund 35 cm).
Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage Nr. 15 (Besatz); nicht in §§ 3, 4
Wels (Waller) wird in der Verordnung von Bremen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Kommt in der Verordnung nicht vor. Lokale Gewässerordnungen können eigene Regeln festlegen.
Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, im gesamten Verordnungstext nicht aufgeführt
Für Schleie ist in Bremen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Nur in der Besatz-Anlage gelistet, kein Mindestmaß in § 3 und keine Schonzeit in § 4.
Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Abs. 2 Nr. 23
Für Rotauge (Plötze) ist in Bremen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Als „Plötze“ nur in der Besatz-Anlage gelistet, ohne Maß und Schonzeit.
Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Abs. 2 Nr. 19
Für Brasse (Brachsen) ist in Bremen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Als „Blei“ nur in der Besatz-Anlage gelistet, ohne Maß und Schonzeit.
Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Abs. 2 Nr. 6
Äsche ist in Bremen vom 01.03. bis 15.05. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 35 Zentimetern. Weicht als einziger Salmonide von der übrigen Salmoniden-Schonzeit (15.10.–15.03.) ab.
Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3 Abs. 2 Nr. 2; § 4 Abs. 1 Nr. 2 a
Für Rapfen (Schied) ist in Bremen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 40 Zentimetern. Mindestmaß 40 cm. Der Rapfen ist zwar Raubfisch, wird aber von der Bremer Raubfisch-Sammelschonzeit (01.02.–15.05.) NICHT erfasst — diese gilt nur für Barsch, Hecht und Zander.
Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3 Abs. 2 Nr. 8
Barbe wird in der Verordnung von Bremen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Kommt weder in §§ 2–4 noch in der Anlage vor (Volltextsuche über alle 14 Seiten).
Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, in der gesamten Verordnung nicht aufgeführt
Atlantischer Lachs ist in Bremen vom 15.10. bis 15.03. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 60 Zentimetern. Mindestmaß 60 cm, Schonzeit 15.10.–15.03. Entnahme nur zulässig, wenn der Lachs nachweislich als Besatz eingebracht wurde (§ 3 Abs. 1).
Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3 Abs. 1 Nr. 2; § 4 Abs. 1 Nr. 2 c
Angeln in Bremen: Regeln, Reviere & Praxis-Tipps
Über Schonzeit und Mindestmaß hinaus lohnt der Blick aufs große Ganze: Wie kommst du
in Bremen an den Angelschein, ist Nachtangeln erlaubt, welche Gewässer lohnen sich
und welcher Kniff bringt Fisch? Kompakt zusammengetragen aus Landesrecht, Landesbehörden und
Verbänden — mit Quelle. Verbindlich bleibt die Erlaubniskarte deines Gewässers.
Schein & Erlaubnis
Angelschein & Erlaubnis in Bremen
Wer in Bremen angeln möchte, braucht einen gültigen Fischereischein und führt ihn beim Angeln mit sich. Grundlage ist die bestandene Fischerprüfung (schriftlicher und praktischer Teil), die der Landesfischereiverband Bremen abnimmt; für langjährige Küstenfischer sowie ausgebildete Fischwirte gelten gesetzliche Ausnahmen. Der Bremer Fischereischein wird unbefristet ausgestellt und erfordert den Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Bremen.
Der Schein steht ab 14 Jahren offen; Kinder unter 14 dürfen unter Aufsicht einer Person mit gültigem Fischereischein mitangeln. Bremen erhebt keine gesonderte jährliche Fischereiabgabe – es fällt die einmalige Gebühr für den unbefristeten Schein an (rund 64 Euro). Eine Besonderheit ist das alte Stockangelrecht: Volljährige Bremerinnen und Bremer dürfen an bestimmten Gewässern wie der Weser für den Eigenbedarf angeln. Den prüfungsfreien Urlauber-Fischereischein, wie ihn einige Küstenländer kennen, ersetzt in Bremen der reguläre Fischereischein (für Ansässige zusätzlich das Stockangelrecht); Gäste aus anderen Bundesländern planen daher am besten mit ihrem gültigen Fischereischein und informieren sich vorab beim Verband (Angaben ohne Gewähr).
Nachtangeln ist an vielen Bremer Vereinsgewässern möglich und wird über die jeweilige Gewässerordnung geregelt. Am Werdersee etwa sind längere Ansitze bis zu 24 Stunden zulässig, sodass sich das Angeln über die Nacht ausdehnen lässt. Bepflanzte Uferstreifen bleiben dabei außen vor, und in der Badesaison (15. Mai bis 15. September) gelten zusätzliche Einschränkungen.
Da die konkreten Zeiten je Gewässer und Pächter abweichen, prüfst du vor dem nächtlichen Ansitz stets den gültigen Erlaubnisschein und die Gewässerordnung – diese kann strenger sein als die allgemeinen Vorgaben (ohne Gewähr).
Im Rahmen des Bremer Stockangelrechts angeln Berechtigte an Weser, Kleiner Weser, Lesum und dem tideabhängigen Teil der Geeste mit bis zu zwei Handangeln für den Eigenbedarf. An den Vereinsgewässern des SFV Bremen sind meist drei Handangeln erlaubt; ein Landekescher ist mitzuführen. Angeln vom Ufer aus ist an der Bremischen Weser der Regelfall.
Das lebende Hältern gefangener Fische im Setzkescher ist untersagt, ebenso der Einsatz lebender Köderfische. In den Schonzeiten für Raubfische (Hecht, Zander, Barsch: 1. Februar bis 15. Mai) ruhen Spinn- und Köderfischangelei. Mindestmaße und Fangbegrenzungen – etwa nur zwei Edelfische pro Tag an bestimmten Gewässern – regelt der jeweilige Erlaubnisschein.
Die Weser mitten in Bremen ist das Aushängeschild: An Steinpackungen, Buhnen und Brückenbereichen stehen die Chancen auf Zander, Hecht und Barsch gut. Der Werdersee in der Neustadt – eine Erweiterung der Kleinen Weser – ist als Stillgewässer beliebt für Hecht, Barsch und Karpfen.
Der Stadtwaldsee (Uni-See) am Hochschulring in Horn-Lehe rundet das Angebot ab und liefert Aal, Barsch und Hecht in stadtnaher, waldiger Kulisse. Auch die Lesum lohnt sich für Spinnfischer auf Hecht und Zander.
An der tidegeprägten Bremischen Weser lohnt es sich, die Angelzeit auf die Gezeiten abzustimmen: Rund um die Kenterung von Ebbe und Flut steht das Wasser kurz, und Raubfische wie Zander nutzen diese Phase aktiv zur Jagd an Kanten und Steinpackungen. Plane deinen Ansitz mit dem Tidenkalender und suche gezielt Strömungskanten – so fischst du die produktivsten Minuten des Tages ab.
Das hängt vom Datum ab — oben auf dieser Seite steht die tagesaktuelle Auswertung für Bremen. Eine befristete Schonzeit haben dort Hecht (01.02.–15.05.), Zander (01.02.–15.05.), Barsch (01.02.–15.05.), Bachforelle (15.10.–15.03.), Meerforelle (15.10.–15.03.), Äsche (01.03.–15.05.), Lachs (15.10.–15.03.).
Welche Fische haben in Bremen eine Schonzeit?
Von den hier erfassten Arten haben Hecht, Zander, Barsch, Bachforelle, Meerforelle, Äsche, Lachs eine befristete Schonzeit. Rechtsgrundlage ist Bremische Binnenfischereiverordnung.
Gilt in Bremen zusätzlich die Gewässerordnung?
Ja, und sie geht in der Praxis oft vor. Die Werte der Landesverordnung sind die gesetzliche Untergrenze. Pächter und Vereine dürfen strengere Regeln festlegen — längere Schonzeiten, größere Mindestmaße oder Entnahmefenster. Verbindlich ist immer die Erlaubniskarte des Gewässers, an dem du angelst.
Braucht man in Bremen einen Angelschein?
Wer in Bremen angeln möchte, braucht einen gültigen Fischereischein und führt ihn beim Angeln mit sich. Grundlage ist die bestandene Fischerprüfung (schriftlicher und praktischer Teil), die der Landesfischereiverband Bremen abnimmt; für langjährige Küstenfischer sowie ausgebildete Fischwirte gelten gesetzliche Ausnahmen.
Ist Nachtangeln in Bremen erlaubt?
Nachtangeln ist an vielen Bremer Vereinsgewässern möglich und wird über die jeweilige Gewässerordnung geregelt. Am Werdersee etwa sind längere Ansitze bis zu 24 Stunden zulässig, sodass sich das Angeln über die Nacht ausdehnen lässt. Bepflanzte Uferstreifen bleiben dabei außen vor, und in der Badesaison (15. Mai bis 15.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Ausschließlich aus der geltenden Verordnung: Bremische Binnenfischereiverordnung (Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung). Jede Angabe ist mit der konkreten Fundstelle versehen und wurde am Volltext der amtlichen Quelle geprüft, nicht aus anderen Angelseiten übernommen.