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Bundesland-Übersicht

Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen

Alle hier erfassten Arten mit Schonzeit, Maß und Fundstelle — nach Bremische Binnenfischereiverordnung. Die Spalte „Status heute“ rechnet das aktuelle Datum mit.

Heute in Bremen

Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.

Anderes Bundesland
Fischart Schonzeit Mindestmaß Status heute
Hecht 01.02.–15.05. 60 cm Regel siehe links
Zander 01.02.–15.05. 40 cm Regel siehe links
Flussbarsch 01.02.–15.05. 15 cm Regel siehe links
Bachforelle 15.10.–15.03. 30 cm Regel siehe links
Regenbogenforelle keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Meerforelle 15.10.–15.03. 50 cm Regel siehe links
Europäischer Aal keine Schonzeit 45 cm Regel siehe links
Karpfen keine Schonzeit kein Mindestmaß Regel siehe links
Wels (Waller) keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Schleie keine Schonzeit kein Mindestmaß Regel siehe links
Rotauge (Plötze) keine Schonzeit kein Mindestmaß Regel siehe links
Brasse (Brachsen) keine Schonzeit kein Mindestmaß Regel siehe links
Döbel (Aitel) keine Schonzeit 30 cm Regel siehe links
Äsche 01.03.–15.05. 35 cm Regel siehe links
Rapfen (Schied) keine Schonzeit 40 cm Regel siehe links
Barbe keine Landesregelung keine Landesregelung Regel siehe links
Atlantischer Lachs 15.10.–15.03. 60 cm Regel siehe links

Werte nach Landesrecht (Bremen). Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was in Bremen auffällt

Eine befristete Schonzeit gilt für Hecht, Zander, Barsch, Bachforelle, Meerforelle, Äsche, Lachs. Ohne landesweite Schonzeit bleibenRegenbogenforelle, Aal, Karpfen, Wels, Schleie, Rotauge, Brasse, Döbel, Rapfen, Barbe — hier regelt in der Praxis meist die Gewässerordnung.

Für Meerforelle gelten nicht in ganz Bremen dieselben Werte. Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Detailseiten führen die Abweichungen einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen im Netz.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Bremische Binnenfischereiverordnung
Fassung
Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Bremen fasst Hecht, Zander und Barsch als Raubfische mit einer gemeinsamen Schonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai zusammen; in diesem Zeitraum ist jegliche Spinnfischerei und das Fischen mit Köderfisch verboten (§ 4 Abs. 2). Die Verordnung gilt in den Binnengewässern; die Küstengewässer Bremerhavens sind nach § 10 des Bremischen Fischereigesetzes fischereifrei. Die tideabhängige Weser in der Stadtgemeinde Bremen zählt als Binnengewässer.

Die Arten im Einzelnen

Hecht (Esox lucius), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Hecht — 01.02.–15.05., 60 cm

Hecht ist in Bremen vom 01.02. bis 15.05. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 60 Zentimetern. Während der Raubfisch-Schonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai ist jegliche Spinnfischerei und das Fischen mit Köderfisch verboten (§ 4 Abs. 2). Das Mindestmaß von 60 cm ist bundesweit das höchste für den Hecht.

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 1 b (Schonzeit); § 3 Abs. 2 Nr. 6 (Mindestmaß) Bremische Binnenfischereiverordnung

Zander (Sander lucioperca), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Zander — 01.02.–15.05., 40 cm

Zander ist in Bremen vom 01.02. bis 15.05. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 40 Zentimetern. Raubfisch-Spinnfischverbot vom 1. Februar bis 15. Mai.

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 1 c (Schonzeit); § 3 Abs. 2 Nr. 9 (Mindestmaß)

Flussbarsch (Perca fluviatilis), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Flussbarsch — 01.02.–15.05., 15 cm

Flussbarsch ist in Bremen vom 01.02. bis 15.05. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 15 Zentimetern. Ungewöhnlich: Bremen schont den Flussbarsch als Raubfisch mit Schonzeit und Mindestmaß — in den meisten anderen Ländern ist er ungeregelt. Spinnfischverbot vom 1. Februar bis 15. Mai.

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 1 a (Schonzeit); § 3 Abs. 2 Nr. 3 (Mindestmaß)

Bachforelle (Salmo trutta fario), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Bachforelle — 15.10.–15.03., 30 cm

Bachforelle ist in Bremen vom 15.10. bis 15.03. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 30 Zentimetern. Nach § 3 Abs. 1 nur entnehmbar, wenn die Fische nachweislich als Besatz eingebracht wurden.

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 2 b (Schonzeit); § 3 Abs. 1 Nr. 1 (Mindestmaß)

Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Regenbogenforelle — keine Landesregelung

Regenbogenforelle wird in der Verordnung von Bremen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Kommt in der Verordnung nicht vor. Lokale Gewässerordnungen setzen häufig eigene Regeln.

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, im gesamten Verordnungstext nicht aufgeführt

Meerforelle (Salmo trutta trutta), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Meerforelle — 15.10.–15.03., 50 cm

Meerforelle ist in Bremen vom 15.10. bis 15.03. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 50 Zentimetern. Nach § 3 Abs. 1 nur bei nachweislichem Besatz entnehmbar. Zieht durch die tideabhängige Weser (Stadtgemeinde Bremen = Binnengewässer).

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 2 d (Schonzeit); § 3 Abs. 1 Nr. 3 (Mindestmaß)

Europäischer Aal (Anguilla anguilla), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Europäischer Aal — keine Schonzeit, 45 cm

Für Europäischer Aal ist in Bremen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 45 Zentimetern. Mindestmaß 45 cm, keine feste Schonzeit. Die oberste Fischereibehörde kann die Aalfischerei nach § 15 per Allgemeinverfügung beschränken.

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 (Mindestmaß); §§ 12–15 (Aalfischerei)

Karpfen (Cyprinus carpio), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Karpfen — keine Schonzeit

Für Karpfen ist in Bremen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Nur in der Anlage zum Besatz genannt, nicht bei Schonzeit oder Mindestmaß — landesrechtlich weder das eine noch das andere. Lokale Gewässerordnungen setzen meist ein eigenes Maß (oft rund 35 cm).

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage Nr. 15 (Besatz); nicht in §§ 3, 4

Wels (Waller) (Silurus glanis), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Wels (Waller) — keine Landesregelung

Wels (Waller) wird in der Verordnung von Bremen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Kommt in der Verordnung nicht vor. Lokale Gewässerordnungen können eigene Regeln festlegen.

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, im gesamten Verordnungstext nicht aufgeführt

Schleie (Tinca tinca), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Schleie — keine Schonzeit

Für Schleie ist in Bremen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Nur in der Besatz-Anlage gelistet, kein Mindestmaß in § 3 und keine Schonzeit in § 4.

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Abs. 2 Nr. 23

Rotauge (Plötze) (Rutilus rutilus), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Rotauge (Plötze) — keine Schonzeit

Für Rotauge (Plötze) ist in Bremen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Als „Plötze“ nur in der Besatz-Anlage gelistet, ohne Maß und Schonzeit.

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Abs. 2 Nr. 19

Brasse (Brachsen) (Abramis brama), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Brasse (Brachsen) — keine Schonzeit

Für Brasse (Brachsen) ist in Bremen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Als „Blei“ nur in der Besatz-Anlage gelistet, ohne Maß und Schonzeit.

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Abs. 2 Nr. 6

Döbel (Aitel) (Squalius cephalus), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Döbel (Aitel) — keine Schonzeit, 30 cm

Für Döbel (Aitel) ist in Bremen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 30 Zentimetern. Mindestmaß 30 cm, keine Schonzeit.

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3 Abs. 2 Nr. 4

Äsche (Thymallus thymallus), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Äsche — 01.03.–15.05., 35 cm

Äsche ist in Bremen vom 01.03. bis 15.05. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 35 Zentimetern. Weicht als einziger Salmonide von der übrigen Salmoniden-Schonzeit (15.10.–15.03.) ab.

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3 Abs. 2 Nr. 2; § 4 Abs. 1 Nr. 2 a

Rapfen (Schied) (Leuciscus aspius), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Rapfen (Schied) — keine Schonzeit, 40 cm

Für Rapfen (Schied) ist in Bremen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt. Das Mindestmaß liegt bei 40 Zentimetern. Mindestmaß 40 cm. Der Rapfen ist zwar Raubfisch, wird aber von der Bremer Raubfisch-Sammelschonzeit (01.02.–15.05.) NICHT erfasst — diese gilt nur für Barsch, Hecht und Zander.

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3 Abs. 2 Nr. 8

Barbe (Barbus barbus), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Barbe — keine Landesregelung

Barbe wird in der Verordnung von Bremen nicht mit einer Schonzeit geführt. Ein Maß nach Landesrecht besteht nicht. Kommt weder in §§ 2–4 noch in der Anlage vor (Volltextsuche über alle 14 Seiten).

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, in der gesamten Verordnung nicht aufgeführt

Atlantischer Lachs (Salmo salar), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen

Atlantischer Lachs — 15.10.–15.03., 60 cm

Atlantischer Lachs ist in Bremen vom 15.10. bis 15.03. geschont. Das Mindestmaß liegt bei 60 Zentimetern. Mindestmaß 60 cm, Schonzeit 15.10.–15.03. Entnahme nur zulässig, wenn der Lachs nachweislich als Besatz eingebracht wurde (§ 3 Abs. 1).

Fundstelle: Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3 Abs. 1 Nr. 2; § 4 Abs. 1 Nr. 2 c

Angeln in Bremen: Regeln, Reviere & Praxis-Tipps

Über Schonzeit und Mindestmaß hinaus lohnt der Blick aufs große Ganze: Wie kommst du in Bremen an den Angelschein, ist Nachtangeln erlaubt, welche Gewässer lohnen sich und welcher Kniff bringt Fisch? Kompakt zusammengetragen aus Landesrecht, Landesbehörden und Verbänden — mit Quelle. Verbindlich bleibt die Erlaubniskarte deines Gewässers.

Schein & Erlaubnis

Angelschein & Erlaubnis in Bremen

Wer in Bremen angeln möchte, braucht einen gültigen Fischereischein und führt ihn beim Angeln mit sich. Grundlage ist die bestandene Fischerprüfung (schriftlicher und praktischer Teil), die der Landesfischereiverband Bremen abnimmt; für langjährige Küstenfischer sowie ausgebildete Fischwirte gelten gesetzliche Ausnahmen. Der Bremer Fischereischein wird unbefristet ausgestellt und erfordert den Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Bremen.

Der Schein steht ab 14 Jahren offen; Kinder unter 14 dürfen unter Aufsicht einer Person mit gültigem Fischereischein mitangeln. Bremen erhebt keine gesonderte jährliche Fischereiabgabe – es fällt die einmalige Gebühr für den unbefristeten Schein an (rund 64 Euro). Eine Besonderheit ist das alte Stockangelrecht: Volljährige Bremerinnen und Bremer dürfen an bestimmten Gewässern wie der Weser für den Eigenbedarf angeln. Den prüfungsfreien Urlauber-Fischereischein, wie ihn einige Küstenländer kennen, ersetzt in Bremen der reguläre Fischereischein (für Ansässige zusätzlich das Stockangelrecht); Gäste aus anderen Bundesländern planen daher am besten mit ihrem gültigen Fischereischein und informieren sich vorab beim Verband (Angaben ohne Gewähr).

Quelle: service.bremen.de – Fischereischein beantragenTransparenzportal Bremen – Bremisches Fischereigesetz (BremFiG)

Nachtangeln & Zeiten

Nachtangeln & Zeiten

Nachtangeln ist an vielen Bremer Vereinsgewässern möglich und wird über die jeweilige Gewässerordnung geregelt. Am Werdersee etwa sind längere Ansitze bis zu 24 Stunden zulässig, sodass sich das Angeln über die Nacht ausdehnen lässt. Bepflanzte Uferstreifen bleiben dabei außen vor, und in der Badesaison (15. Mai bis 15. September) gelten zusätzliche Einschränkungen.

Da die konkreten Zeiten je Gewässer und Pächter abweichen, prüfst du vor dem nächtlichen Ansitz stets den gültigen Erlaubnisschein und die Gewässerordnung – diese kann strenger sein als die allgemeinen Vorgaben (ohne Gewähr).

Quelle: SFV Bremen e.V. – Bremer Gewässer / Gewässerordnung

Methoden & Geraet

Methoden & Ausrüstung

Im Rahmen des Bremer Stockangelrechts angeln Berechtigte an Weser, Kleiner Weser, Lesum und dem tideabhängigen Teil der Geeste mit bis zu zwei Handangeln für den Eigenbedarf. An den Vereinsgewässern des SFV Bremen sind meist drei Handangeln erlaubt; ein Landekescher ist mitzuführen. Angeln vom Ufer aus ist an der Bremischen Weser der Regelfall.

Das lebende Hältern gefangener Fische im Setzkescher ist untersagt, ebenso der Einsatz lebender Köderfische. In den Schonzeiten für Raubfische (Hecht, Zander, Barsch: 1. Februar bis 15. Mai) ruhen Spinn- und Köderfischangelei. Mindestmaße und Fangbegrenzungen – etwa nur zwei Edelfische pro Tag an bestimmten Gewässern – regelt der jeweilige Erlaubnisschein.

Quelle: Fischeramt Bremen – Erlaubnisscheine, Schonzeiten & MindestmaßeSFV Bremen e.V. – Bremer Gewässer / Geräteregeln

Reviere

Top-Gewässer & Reviere

Die Weser mitten in Bremen ist das Aushängeschild: An Steinpackungen, Buhnen und Brückenbereichen stehen die Chancen auf Zander, Hecht und Barsch gut. Der Werdersee in der Neustadt – eine Erweiterung der Kleinen Weser – ist als Stillgewässer beliebt für Hecht, Barsch und Karpfen.

Der Stadtwaldsee (Uni-See) am Hochschulring in Horn-Lehe rundet das Angebot ab und liefert Aal, Barsch und Hecht in stadtnaher, waldiger Kulisse. Auch die Lesum lohnt sich für Spinnfischer auf Hecht und Zander.

Quelle: Fisch-Hitparade – Angeln in Bremen (Hotspots)SFV Bremen e.V. – Bremer Gewässer

Praxis-Tipp

Praxis-Tipp

An der tidegeprägten Bremischen Weser lohnt es sich, die Angelzeit auf die Gezeiten abzustimmen: Rund um die Kenterung von Ebbe und Flut steht das Wasser kurz, und Raubfische wie Zander nutzen diese Phase aktiv zur Jagd an Kanten und Steinpackungen. Plane deinen Ansitz mit dem Tidenkalender und suche gezielt Strömungskanten – so fischst du die produktivsten Minuten des Tages ab.

Quelle: Fisch-Hitparade – Angeln in Bremen (Weser, Struktur & Zielfische)

Häufige Fragen

Welche Fische haben aktuell Schonzeit?

Das hängt vom Datum ab — oben auf dieser Seite steht die tagesaktuelle Auswertung für Bremen. Eine befristete Schonzeit haben dort Hecht (01.02.–15.05.), Zander (01.02.–15.05.), Barsch (01.02.–15.05.), Bachforelle (15.10.–15.03.), Meerforelle (15.10.–15.03.), Äsche (01.03.–15.05.), Lachs (15.10.–15.03.).

Welche Fische haben in Bremen eine Schonzeit?

Von den hier erfassten Arten haben Hecht, Zander, Barsch, Bachforelle, Meerforelle, Äsche, Lachs eine befristete Schonzeit. Rechtsgrundlage ist Bremische Binnenfischereiverordnung.

Gilt in Bremen zusätzlich die Gewässerordnung?

Ja, und sie geht in der Praxis oft vor. Die Werte der Landesverordnung sind die gesetzliche Untergrenze. Pächter und Vereine dürfen strengere Regeln festlegen — längere Schonzeiten, größere Mindestmaße oder Entnahmefenster. Verbindlich ist immer die Erlaubniskarte des Gewässers, an dem du angelst.

Braucht man in Bremen einen Angelschein?

Wer in Bremen angeln möchte, braucht einen gültigen Fischereischein und führt ihn beim Angeln mit sich. Grundlage ist die bestandene Fischerprüfung (schriftlicher und praktischer Teil), die der Landesfischereiverband Bremen abnimmt; für langjährige Küstenfischer sowie ausgebildete Fischwirte gelten gesetzliche Ausnahmen.

Ist Nachtangeln in Bremen erlaubt?

Nachtangeln ist an vielen Bremer Vereinsgewässern möglich und wird über die jeweilige Gewässerordnung geregelt. Am Werdersee etwa sind längere Ansitze bis zu 24 Stunden zulässig, sodass sich das Angeln über die Nacht ausdehnen lässt. Bepflanzte Uferstreifen bleiben dabei außen vor, und in der Badesaison (15. Mai bis 15.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Ausschließlich aus der geltenden Verordnung: Bremische Binnenfischereiverordnung (Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung). Jede Angabe ist mit der konkreten Fundstelle versehen und wurde am Volltext der amtlichen Quelle geprüft, nicht aus anderen Angelseiten übernommen.

Einzelne Arten in Bremen

Mindestmaße einzeln

Andere Bundesländer

Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage in einem Schritt. Wann es sich lohnt, ans Wasser zu fahren, zeigt der Beiß-Index für Bremen.