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Bachsaibling Schonzeit

Schonzeit Bachsaibling in Bremen

Bachsaibling wird in der Fischereiverordnung von Bremen nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Bachsaibling in Bremen nicht.

Bachsaibling in Bremen: keine Landesregelung
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Bachsaibling (Salvelinus fontinalis), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen
Bachsaibling — wissenschaftlich Salvelinus fontinalis
AngabeWert
FischartBachsaibling (Salvelinus fontinalis)
BundeslandBremen
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleBremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 und in der Anlage zu § 11 Absatz 2 nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Bachsaibling (Salvelinus fontinalis) wird in der Verordnung nirgends genannt — weder Schonzeit noch Mindestmaß. Die Überschrift „Salmoniden“ in § 4 Absatz 1 Nummer 2 steht über einer abschließenden Aufzählung (Äsche, Bachforelle, Lachs, Meerforelle) und erfasst den Bachsaibling nicht. Als nordamerikanische Art ist er nicht heimisch: Besatz nur mit Genehmigung nach § 11 Absatz 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 fordert das Unterlassen. In bewirtschafteten Forellenteichen greifen nach § 1 Absatz 2 ohnehin nur die §§ 9, 10, 11 Absatz 5 und 12 bis 15.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Bremische Binnenfischereiverordnung
Fundstelle
in §§ 2 bis 4 und in der Anlage zu § 11 Absatz 2 nicht aufgeführt
Fassung
Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Bremen fasst Hecht, Zander und Barsch als Raubfische mit einer gemeinsamen Schonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai zusammen; in diesem Zeitraum ist jegliche Spinnfischerei und das Fischen mit Köderfisch verboten (§ 4 Abs. 2). Die Verordnung gilt in den Binnengewässern; die Küstengewässer Bremerhavens sind nach § 10 des Bremischen Fischereigesetzes fischereifrei. Die tideabhängige Weser in der Stadtgemeinde Bremen zählt als Binnengewässer.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Bachsaibling in Bremen?

Das Landesrecht von Bremen sieht für Bachsaibling keine Schonzeit vor (Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 und in der Anlage zu § 11 Absatz 2 nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Bachsaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Bachsaibling in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachsaibling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Bachsaibling in Bremen steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Bachsaibling: der Bachsaibling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Bremen.

Bachsaibling in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachsaibling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen im Überblick