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Zährte Schonzeit

Schonzeit Zährte (Rußnase) in Bremen

Zährte (Rußnase) ist in Bremen ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Zährte (Rußnase) in Bremen nicht festgesetzt.

Zährte (Rußnase) in Bremen: ganzjährig geschont
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Zährte (Rußnase) (Vimba vimba), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen
Zährte (Rußnase) — wissenschaftlich Vimba vimba
AngabeWert
FischartZährte (Rußnase) (Vimba vimba)
BundeslandBremen
Schonzeitganzjährig geschont
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleBremische Binnenfischereiverordnung, § 2 Nummer 14 — „Zährte (Vimba vimba)“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Absolutes Entnahmeverbot nach § 2 Nummer 14: Die Zährte (Rußnase) gehört zu den 15 Arten, die in Bremen ganzjährig nicht entnommen werden dürfen. Ein Mindestmaß ist damit gegenstandslos und in § 3 folgerichtig nicht aufgeführt. Lebend gefangene Zährten sind nach § 5 Absatz 1 unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zurückzusetzen; tote oder nicht mehr lebensfähige Tiere sind unschädlich zu beseitigen und dürfen nicht verwertet werden (§ 5 Absatz 3 Satz 2). Nach § 5 Absatz 5 ist die Verwendung als Köder verboten. Verstoß ist Ordnungswidrigkeit nach § 16 Nummer 1.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Bremische Binnenfischereiverordnung
Fundstelle
§ 2 Nummer 14 — „Zährte (Vimba vimba)“
Fassung
Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Bremen fasst Hecht, Zander und Barsch als Raubfische mit einer gemeinsamen Schonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai zusammen; in diesem Zeitraum ist jegliche Spinnfischerei und das Fischen mit Köderfisch verboten (§ 4 Abs. 2). Die Verordnung gilt in den Binnengewässern; die Küstengewässer Bremerhavens sind nach § 10 des Bremischen Fischereigesetzes fischereifrei. Die tideabhängige Weser in der Stadtgemeinde Bremen zählt als Binnengewässer.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Zährte in Bremen?

Zährte (Rußnase) ist in Bremen ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist Bremische Binnenfischereiverordnung, § 2 Nummer 14 — „Zährte (Vimba vimba)“.

Wie groß muss ein Zährte sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Zährte (Rußnase) in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zährte (Rußnase) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zährte in Bremen steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Zährte: der Zährte-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Bremen.

Zährte in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zährte Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Bremen

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen im Überblick