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Zährte Schonzeit

Schonzeit Zährte (Rußnase) in Thüringen

Zährte (Rußnase) ist in Thüringen ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Zährte (Rußnase) in Thüringen nicht festgesetzt.

Zährte (Rußnase) in Thüringen: ganzjährig geschont
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Zährte (Rußnase) (Vimba vimba), Seitenansicht — Schonzeit in Thüringen
Zährte (Rußnase) — wissenschaftlich Vimba vimba
AngabeWert
FischartZährte (Rußnase) (Vimba vimba)
BundeslandThüringen
Schonzeitganzjährig geschont
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleThürFischAVO, § 1 Abs. 1

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Die Zährte (Rußnase) ist ganzjährig geschont, Mindestmaß „entfällt“. Gefangene Tiere sind nach § 6 Abs. 1 unverzüglich schonend zurückzusetzen; Vermarktungsverbot nach § 7 Abs. 1 Nr. 1.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (Thüringer Fischereiausführungsverordnung – ThürFischAVO)
Fundstelle
§ 1 Abs. 1
Fassung
Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Achtung bei älteren Quellen: Die 2020 in Kraft getretene Verordnung hat die alte Thüringer Fischereiverordnung von 1994 abgelöst. Für die Regenbogenforelle nennen viele Angelseiten weiterhin eine Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. März — diese Regel stammt aus der aufgehobenen Fassung und steht nicht mehr im geltenden Recht. Mit der Handangel dürfen höchstens zwei Aale pro Fangtag entnommen werden (§ 3 Abs. 6).

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Zährte in Thüringen?

Zährte (Rußnase) ist in Thüringen ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist ThürFischAVO, § 1 Abs. 1.

Wie groß muss ein Zährte sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Zährte (Rußnase) in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zährte (Rußnase) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zährte in Thüringen steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Zährte: der Zährte-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Thüringen.

Zährte in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zährte Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Thüringen

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Thüringen im Überblick