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Schonzeit · alle Bundesländer

Zährte (Rußnase) (Vimba vimba), Seitenansicht — Schonzeit und Mindestmaß im Überblick
Zährte (Rußnase) · Vimba vimba

Zährte (Rußnase): Schonzeit und Mindestmaß in allen Bundesländern

Schonzeiten sind Landesrecht — für Zährte (Rußnase) gilt in jedem Bundesland etwas anderes. Beim Mindestmaß reicht die Spanne von einheitlich 30 Zentimeter. Diese Übersicht stellt alle 16 erfassten Länder nebeneinander, jeweils mit Paragraph und Fassungsstand.

Heute

Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.

Bundesland Schonzeit Mindestmaß Fundstelle
Baden-Württemberg ganzjährig geschont kein Mindestmaß LFischVO BW, § 1 Abs. 2
Bayern keine Schonzeit kein Mindestmaß AVBayFiG, § 11 Abs. 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.66
Berlin ganzjährig geschont kein Mindestmaß LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Zährte (Vimba vimba)“
Brandenburg ganzjährig geschont kein Mindestmaß BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Zährte (Vimba vimba)“
Bremen ganzjährig geschont kein Mindestmaß Bremische Binnenfischereiverordnung, § 2 Nummer 14 — „Zährte (Vimba vimba)“
Hamburg ganzjährig geschont kein Mindestmaß HmbFAnGDVO, § 6 Abs. 1 Nr. 20 — „Zährte (Vimba vimba)“
Hessen ganzjährig geschont kein Mindestmaß HFischV, § 1 HFischV
Mecklenburg-Vorpommern 01.05.–31.07. kein Mindestmaß BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 5 Nr. 15 BiFVO M-V („Zährte (Vimba vimba) 1. Mai bis 31. Juli“)
Niedersachsen keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO; nur Anlage zu § 12 Abs. 3 (besatzfähige Art)
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO RLP, LFischVO RLP — Art nicht aufgeführt
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung LFO SL, LFO SL — Art nicht aufgeführt
Sachsen ganzjährig geschont kein Mindestmaß SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 43
Sachsen-Anhalt keine Schonzeit 30 cm FischO LSA, § 4 Abs. 1 Nr. 19 — „Zährte (Vimba vimba) 30 cm“
Schleswig-Holstein ganzjährig geschont kein Mindestmaß BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Zährte (Vimba vimba)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „ganzjährig“
Thüringen ganzjährig geschont kein Mindestmaß ThürFischAVO, § 1 Abs. 1

Werte nach Landesrecht, Stand Juli 2026. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was der Vergleich zeigt

Eine befristete Schonzeit für Zährte (Rußnase) legen 1 von 16 Ländern fest — die Startdaten reichen vom 01.05. bis zum 01.05. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar ist die Art in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen. Ohne landesweite Schonzeit bleibenBayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt — dort regelt in der Praxis die Gewässerordnung.

In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein gelten nicht überall im Land dieselben Werte. Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Landesseiten führen die Abweichungen einzeln auf.

Steckbrief: Zährte (Rußnase)

Wiss. Name
Vimba vimba
Familie
Karpfenfische (Cyprinidae), Gattung Vimba
Groesse
meist 20–35 cm, selten bis 50 cm
Gewicht
meist 0,3–1 kg, maximal rund 1,4 kg
Laichzeit
Mai bis Juli (Laichwanderung ab Mitte April)
Nahrung
Insektenlarven, Würmer, Schnecken, kleine Muscheln, Kleinkrebse, dazu pflanzlicher Aufwuchs

Erkennungsmerkmale

Merkmale

Die Zährte hat einen gestreckten, seitlich leicht abgeflachten Körper und wird meist 20 bis 35 cm lang, selten bis 50 cm. Ihr auffälligstes Kennzeichen ist die vorspringende Schnauze: Die Kopfspitze ist nasenartig verlängert, fleischig und dunkel gefärbt, darunter sitzt ein unterständiges, hufeisenförmiges Maul mit weichen Maulrändern. Die Afterflosse ist lang und trägt etwa 19 bis 25 Strahlen, die Rückenflosse 11 bis 12. Hinter der Rückenflosse verläuft eine Reihe scharfer Kielschuppen, entlang der Seitenlinie zählt man rund 53 bis 61 Schuppen. Die Schwanzflosse ist tief gegabelt.

Im Normalkleid ist der Rücken dunkelgrau bis bläulich, die Flanken sind silbrig mit leicht rötlichem Schimmer, der Bauch reicht von silberweiß bis orange. Im Laichkleid ändert sich das Bild deutlich: Der Rücken wird dunkel bis schwarz, die Bauchseite färbt sich rötlich bis kräftig orangerot, und auch die Flossen nehmen diesen Ton an. Bei den Männchen wird der Kopf schwarz, die dunkle Oberseite reicht bis zur Seitenlinie, und auf Kopf und Rücken bildet sich ein deutlicher Laichausschlag. Diese Färbung macht laichreife Fische im Frühjahr besonders leicht erkennbar.

Lebensraum & Verhalten

Lebensraum

Die Zährte besiedelt die Unterläufe großer Flüsse in der Brachsen- und Barbenregion und geht bis in Mündungsbereiche und brackige Ästuare. Sie bevorzugt langsam bis mittelstark strömende Abschnitte mit sandigem oder kiesigem Grund, an denen sie in Schwärmen dicht über der Sohle nach Nahrung sucht. In Deutschland ist sie in den Einzugsgebieten von Nord- und Ostsee von der Ems bis zur Elbe und Oder heimisch sowie in der Donau. Im Rheinsystem gehörte sie ursprünglich nicht zur Fischfauna, breitet sich dort inzwischen aber aus und wird auch aus den Niederlanden zunehmend gemeldet.

Als Wanderfisch braucht die Art durchgängige Flüsse: Sie verbindet Nahrungshabitate in den Unterläufen mit Kieslaichplätzen weiter flussaufwärts. Wehre, Staustufen und ausgebaute Sohlen trennen diese Lebensräume und gelten als Hauptursache für den Rückgang der Bestände; hinzu kam in den 1970er Jahren die starke Gewässerbelastung. Deutschlandweit wird die Zährte als stark gefährdet geführt, in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sogar als vom Aussterben bedroht. Wo Fischaufstiege gebaut und Wehre zurückgebaut werden, kehrt sie messbar zurück, etwa an der Oberen Eder und in niederländischen Rheinabschnitten.

Laichzeit & Schonung

Laichzeit

Von Mitte April bis Ende Juli unternehmen Zährten eine Laichwanderung flussaufwärts bis in die Barbenregion. Abgelaicht wird zwischen Mai und Juli in flachen, kiesigen oder pflanzenreichen Uferbereichen mit guter Durchströmung. Ein Weibchen gibt dabei 80.000 bis 300.000 klebrige Eier von rund 1,4 mm Durchmesser ab, die an Steinen, Kies oder Pflanzen haften. Geschlechtsreif werden die Fische mit drei bis fünf Jahren; sie wachsen langsam und können etwa 15 Jahre alt werden. Nach dem Laichgeschäft ziehen die Schwärme wieder in ihre angestammten Flussabschnitte zurück.

Weil die Laichwanderung die empfindlichste Phase im Jahr ist, greifen genau hier die Schutzregeln. Mecklenburg-Vorpommern setzt in den Binnengewässern eine Schonzeit vom 1. Mai bis 31. Juli, an der Küste gilt ganzjähriger Schutz. Neun Bundesländer – Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen – schonen die Art ganzjährig. Sachsen-Anhalt arbeitet stattdessen mit einem Mindestmaß von 30 cm, das erst nach mehreren Wachstumsjahren erreicht wird und so ebenfalls dem Laichbestand zugutekommt.

Fangen: Zeit, Koeder, Methode

Fangen

Regulär befischbar ist die Zährte vor allem in Sachsen-Anhalt: Dort gilt ein Mindestmaß von 30 cm und keine Schonzeit. Bemerkenswert ist, dass Sachsen-Anhalt die Art 2013 aus der Liste der ganzjährig geschützten Fische gestrichen hat – viele Übersichten im Netz führen sie für dieses Land bis heute als ganzjährig geschont, was inzwischen überholt ist. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Entnahme in den Binnengewässern außerhalb der Schonzeit vom 1. Mai bis 31. Juli möglich, an der Küste bleibt die Art ganzjährig geschützt. Alle Details je Bundesland stehen unter /schonzeit/zaehrte/ und /mindestmass/zaehrte/.

Wo eine Befischung zulässig ist, fängt man Zährten am besten mit dem Futterkorb oder treibend an der Pose, mit Maden, Castern, Wurmstücken oder Mais am 12er bis 16er Haken über Kiesbänken, in Buhnenfeldern und unterhalb von Wehren. In den neun Ländern mit ganzjähriger Schonung richtet sich dieselbe Technik auf andere Friedfische, und Zährten treten als Beifang auf. Für diesen Fall gehören ein gummierter Kescher, nasse Hände und ein Hakenlöser zur Grundausstattung: Fisch im Wasser lassen, Haken zügig lösen und den Fisch mit dem Kopf gegen die Strömung halten, bis er selbstständig abschwimmt.

Verwechslungsarten

Verwechslung

Die häufigste Verwechslung betrifft die Nase (Chondrostoma nasus), die ebenfalls eine vorspringende Schnauze und ein unterständiges Maul besitzt. Entscheidend sind zwei Merkmale: Die Nase hat eine quer verlaufende Maulspalte mit verhornter, scharfkantiger Unterlippe zum Abschaben von Algen, die Zährte dagegen weiche, fleischige Maulränder und eine hufeisenförmige Maulöffnung. Dazu kommt die Afterflosse – bei der Nase kurz mit rund 10 bis 13 Strahlen, bei der Zährte lang mit etwa 19 bis 25 Strahlen. Die Nase zeigt außerdem oft rötliche Flossen, während die Zährte an der dunkel bis schwarz gefärbten Schnauzenspitze erkennbar bleibt.

Gegenüber Brasse und Güster hilft der Körperbau: Beide sind deutlich hochrückiger und hochbeiniger gebaut, und ihr Maul ist rüsselartig vorstülpbar, ohne dass eine fleischige Schnauze darüber hinausragt. Die Zährte wirkt daneben schlank und gestreckt, hat einen langen Kopf mit der charakteristisch überstehenden Schnauze, scharfe Kielschuppen hinter der Rückenflosse und eine tief gegabelte Schwanzflosse mit längerem unterem Lappen. Die Güster verrät sich zusätzlich durch die rötlichen Ansätze von Brust- und Bauchflossen sowie ihre auffällig großen Augen. Bei Zweifeln gilt: Fisch im Wasser lassen, Schnauze und Maulstellung prüfen und ihn im Zweifel zurücksetzen.

Fischkundliche Quellen: Wikipedia: Zährte (Vimba vimba)Deutschlands Natur: Zährte (Vimba vimba)Fischlexikon.eu: Zährte, Rußnase (Vimba vimba)IG Edersee: Zährte – seltene und geschützte Fischarten

Quellen je Bundesland

BundeslandVerordnungFassung
Baden-Württemberg LFischVO BW Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Bayern AVBayFiG Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Berlin LFischO Bln Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Brandenburg BbgFischO Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Bremen Bremische Binnenfischereiverordnung Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Hamburg HmbFAnGDVO Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Hessen HFischV Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Mecklenburg-Vorpommern BiFVO M-V / KüFVO M-V BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Niedersachsen BiFischO Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Nordrhein-Westfalen LFischVO NRW Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Rheinland-Pfalz LFischVO RLP Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Saarland LFO SL Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Sachsen SächsFischVO Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Sachsen-Anhalt FischO LSA Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Schleswig-Holstein BiFVO SH / KüFVO SH BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Thüringen ThürFischAVO Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Zährte?

Das hängt vom Bundesland ab — Schonzeiten sind Landesrecht. 1 der 16 hier erfassten Länder legen für Zährte (Rußnase) eine befristete Schonzeit fest; die Startdaten reichen vom 01.05. bis zum 01.05. In 9 Ländern ist die Art ganzjährig geschont. Die Tabelle oben nennt jeden Zeitraum mit Fundstelle.

Wie groß muss ein Zährte sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Auch das Mindestmaß ist Landesrecht und reicht über die erfassten Länder von einheitlich 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Gilt die Schonzeit für Zährte im ganzen Bundesland?

Nicht überall. In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein gelten für Zährte (Rußnase) in bestimmten Gewässern oder Gebieten abweichende Regeln — etwa an der Küste, in einzelnen Flusssystemen oder in Gewässern mit eigenem Regelwerk. Die jeweilige Landesseite führt die Abweichungen einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen.

Wann und womit fängt man Zährte am besten?

Regulär befischbar ist die Zährte vor allem in Sachsen-Anhalt: Dort gilt ein Mindestmaß von 30 cm und keine Schonzeit.

Wie unterscheide ich Zährte von ähnlichen Arten?

Die häufigste Verwechslung betrifft die Nase (Chondrostoma nasus), die ebenfalls eine vorspringende Schnauze und ein unterständiges Maul besitzt.

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Wie du Zährte fängst — Methoden, Köder und Montage — steht im Zährte-Angeln-Guide. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage in einem Schritt. Das Mindestmaß für Zährte im Ländervergleich steht auf einer eigenen Seite.

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