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Schonzeit · alle Bundesländer

Seeforelle (Salmo trutta lacustris), Seitenansicht — Schonzeit und Mindestmaß im Überblick
Seeforelle · Salmo trutta lacustris

Seeforelle: Schonzeit und Mindestmaß in allen Bundesländern

Schonzeiten sind Landesrecht — für Seeforelle gilt in jedem Bundesland etwas anderes. Beim Mindestmaß reicht die Spanne von 25 bis 60 Zentimeter. Diese Übersicht stellt alle 16 erfassten Länder nebeneinander, jeweils mit Paragraph und Fassungsstand.

Heute

Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.

Bundesland Schonzeit Maß / Fenster Fundstelle
Baden-Württemberg 01.10.–28.02. 50 cm LFischVO BW, § 1 Abs. 1
Bayern 01.10.–15.03. 60 cm AVBayFiG, § 11 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.48
Berlin 01.10.–31.05. 60 cm LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Seeforelle (Salmo trutta f. lacustris)“
Brandenburg ganzjährig geschont kein Mindestmaß BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Seeforelle (Salmo trutta f. lacustris)“
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 und in der Anlage zu § 11 Absatz 2 nicht aufgeführt
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung HmbFAnGDVO, in Anlage 1 und Anlage 2 nicht aufgeführt; dort nur Bachforelle (Salmo trutta forma fario) und Meerforelle (Salmo trutta forma trutta)
Hessen 01.10.–31.03. 25–60 cm HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV
Mecklenburg-Vorpommern keine Landesregelung keine Landesregelung BiFVO M-V / KüFVO M-V, in §§ 3, 4 und 5 BiFVO M-V nicht namentlich genannt
Niedersachsen keine Landesregelung keine Landesregelung BiFischO, vgl. § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BiFischO (Meerforelle, Salmo trutta) sowie § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 (Bachforelle, Salmo trutta f. fario)
Nordrhein-Westfalen 20.10.–15.03. 50 cm LFischVO NRW, § 2 Nr. 1 LFischVO („Seeforellen, Bachforellen und Seesaiblinge vom 20. Oktober bis 15. März“) i. V. m. § 3 („Seeforelle (Salmo trutta forma lacustris L.) 50 cm“)
Rheinland-Pfalz keine Schonzeit 60 cm LFischVO RLP, § 17 LFischVO RLP
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung LFO SL, § 1 Abs. 1 (nur Artenliste)
Sachsen 01.10.–30.04. 60 cm SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 37
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung FischO LSA, in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht namentlich aufgeführt
Schleswig-Holstein keine Landesregelung keine Landesregelung BiFVO SH / KüFVO SH, in Anlage 1 BiFVO nicht namentlich aufgeführt
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art nicht namentlich aufgeführt (vgl. Eintrag „Meerforelle (Salmo trutta)“)

Werte nach Landesrecht, Stand Juli 2026. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was der Vergleich zeigt

Eine befristete Schonzeit für Seeforelle legen 6 von 16 Ländern fest — die Startdaten reichen vom 01.10. bis zum 20.10. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar ist die Art in Brandenburg. Ohne landesweite Schonzeit bleibenBremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen — dort regelt in der Praxis die Gewässerordnung.

Beim Maß bedeutet die Spanne von 25 bis 60 Zentimeter konkret: Ein Seeforelle, der in einem Land maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Wer über Landesgrenzen angelt, prüft deshalb besser das Land, in dem das Gewässer liegt — und nicht das, in dem er wohnt.

Eine Besonderheit: In Hessen (25–60 cm) gilt ein Entnahmefenster. Dort sind auch besonders große Exemplare zu schonen, weil sie die laichstärksten Tiere im Bestand sind.

In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein gelten nicht überall im Land dieselben Werte. Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Landesseiten führen die Abweichungen einzeln auf.

Steckbrief: Seeforelle

Wiss. Name
Salmo trutta lacustris
Familie
Lachsfische (Salmonidae)
Groesse
meist 40–80 cm, kapitale Fische über 100 cm (dokumentiert bis 113 cm)
Gewicht
meist 0,8–5 kg, Ausnahmefische über 10 kg
Laichzeit
September bis Dezember, Schwerpunkt Oktober bis Dezember
Nahrung
Jungfische Insektenlarven, Kleinkrebse und Anflugnahrung; ab etwa 30 cm überwiegend Fisch (Renke, Laube, Barsch)

Erkennungsmerkmale

Merkmale

Die Seeforelle hat einen torpedoförmigen, seitlich leicht abgeflachten Körper. Der Rücken ist blaugrau bis grünlichgrau, die Flanken sind silbrig hell, der Bauch weißlich. Über Körper und Kopf verteilen sich zahlreiche schwarze, unregelmäßig geformte Flecken und Ringe, die bei älteren Fischen oft sternförmig wirken. Entlang der Seitenlinie zählt man 110 bis 120 Schuppen, zwischen Seitenlinie und Fettflosse 14 bis 19.

Das Maul ist tief gespalten, mit spitzen Zähnen besetzt und reicht bis hinter das Auge. Milchner bilden zur Laichzeit einen deutlichen Laichhaken aus. Bei ausgewachsenen Fischen ist der Hinterrand der Schwanzflosse gerade abgeschnitten, während Jungfische noch eine erkennbare Kerbe zeigen. Charakteristisch ist außerdem die verhältnismäßig große Fettflosse. Das Fleisch ist rosig gefärbt, weil Krebstiere einen großen Anteil der Nahrung ausmachen; im Handel läuft die Art deshalb auch als Lachsforelle.

Lebensraum & Verhalten

Lebensraum

Die Seeforelle bewohnt tiefe, kalte und sauerstoffreiche Seen. Ihr Verbreitungsgebiet reicht von Mitteleuropa und dem Alpenraum über Skandinavien, das Baltikum und Nordrussland bis zu den Britischen Inseln und Island. Sie lebt vor allem im Freiwasser (Pelagial) und folgt dort den Beutefischschwärmen; ältere Exemplare halten sich häufig über Tiefen von 30 bis 40 Metern auf und tragen deshalb regional den Namen Grundforelle. Jungfische bleiben zunächst in flachen, ufernahen Zonen.

Die Tiefenverteilung wechselt im Jahreslauf deutlich. Die Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg ermittelte am Bodensee im Sommer Aufenthaltstiefen von 8 bis 16 Metern, während dieselben Fische im Winter oft dicht unter der Wasseroberfläche standen. Die Kinderstube liegt in den Zuflüssen: Von dort wandern die Jungfische mit ein bis zwei Jahren in den See ab, bevorzugt im April bei erhöhtem Wasserstand. In Deutschland kommt die Seeforelle neben den Alpenrandseen auch in besetzten Talsperren vor, etwa im Möhne-, Henne-, Sorpe-, Verse-, Lister- und Biggesee.

Laichzeit & Schonung

Laichzeit

Seeforellen laichen von September bis Dezember, mit dem Schwerpunkt zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember. Die Laichwanderung setzt ein, wenn die Wassertemperatur unter etwa 8 °C fällt und der Wasserstand in den Zuflüssen steigt. Laichreif werden die Fische etwa im dritten bis vierten Lebensjahr und ab rund 50 cm Länge; dann steigen sie aus dem See in die Zuflüsse auf. Am Bodensee kehrten 57 % der markierten Fische in ihr Heimatgewässer zurück, das Heimfindevermögen ist also ausgeprägt.

Das Weibchen schlägt mit der Schwanzflosse eine 15 bis 30 cm tiefe Grube in den Kies und legt dort ihre Eier ab, die das Männchen unmittelbar besamt. Anschließend wird die Grube wieder mit Kies bedeckt; der Vorgang wiederholt sich über mehrere Tage an mehreren Gruben. Pro Kilogramm Körpermasse legt ein Weibchen 1.000 bis 2.000 Eier ab, die Eier haben einen Durchmesser von 5 bis 5,5 mm. Die Brut verbringt anschließend ein bis zwei Jahre im Fließgewässer, bevor sie in den See abwandert.

Fangen: Zeit, Koeder, Methode

Fangen

Die verlässlichste Methode ist das Schleppfischen vom Boot mit Downrigger, weil es große Freiwasserflächen abdeckt und den Köder exakt auf die Tiefe der Beutefischschwärme bringt. Bewährte Schleppgeschwindigkeiten liegen bei 2,5 bis 3 km/h, klassische Köder sind Perlmuttlöffel, schmale Blinker und schlanke Wobbler von 8 bis 12 cm. Im Frühjahr, wenn das Wasser 6 bis 10 °C erreicht, lassen sich Seeforellen auch vom Ufer aus mit der Spinnrute, der Fliegenrute oder dem Tauwurm an der Laufbleimontage fangen. Die besten Zeiten sind die erste Stunde nach Sonnenaufgang und die Abenddämmerung.

Rechtlich ist die Seeforelle in Deutschland gut geschützt. Schonzeiten gelten unter anderem in Baden-Württemberg (01.10.–28.02.), Bayern (01.10.–15.03.), Berlin (01.10.–31.05.), Hessen (01.10.–31.03.), Nordrhein-Westfalen (20.10.–15.03.) und Sachsen (01.10.–30.04.); in Brandenburg ist sie ganzjährig geschont. Die Mindestmaße liegen je nach Land zwischen 50 und 60 cm, in Hessen gilt ein Entnahmefenster von 25 bis 60 cm. Mehrere Bundesländer führen die Seeforelle als eigene Form gar nicht auf, dort greifen die Regeln für Salmo trutta. Die aktuellen Länderwerte stehen unter /schonzeit/seeforelle/ und /mindestmass/seeforelle/; am jeweiligen Gewässer kommen eigene Gewässerordnungen hinzu.

Verwechslungsarten

Verwechslung

Seeforelle, Bachforelle und Meerforelle sind wissenschaftlich betrachtet Standortformen derselben Art, Salmo trutta, die sich an See, Fließgewässer und Meer angepasst haben. Am sichersten trennst du sie über die Fleckung: Die Bachforelle trägt rote Tupfen mit hellem Hof auf den Körperseiten, der Seeforelle fehlen diese roten Punkte im Erwachsenenstadium; sie zeigt schwarze, oft sternförmige Flecken auf silbrigem Grund. Die Meerforelle ist im Meer und nach dem Aufstieg besonders silberblank, ähnlich blank gefärbte Seeforellen unterscheidest du praktisch über den Lebensraum: Meerforellen fängst du im Brack- und Salzwasser sowie in Küstenflüssen, Seeforellen in tiefen Binnenseen und deren Zuflüssen. Junge Seeforellen im Bach tragen noch rote Punkte und sehen Bachforellen sehr ähnlich, hier hilft nur die Kenntnis des Gewässers.

Vom Seesaibling (Salvelinus alpinus) trennst du die Seeforelle an den Flossen: Bauch-, Brust- und Afterflossen des Saiblings sind rötlich bis orange gefärbt und haben einen deutlich weiß abgesetzten Vorderrand, den keine Forelle zeigt. Dazu kommen sehr kleine Schuppen, eine helle Fleckung auf dunklem Grund statt dunkler Flecken auf hellem Grund sowie eine sehr lange, tiefe Maulspalte. Auch die Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) kommt in denselben Seen vor; sie erkennst du am rosafarbenen Längsband auf der Flanke und an der dicht schwarz gepunkteten Schwanz- und Rückenflosse, die der Seeforelle fehlt.

Fischkundliche Quellen: Wikipedia: Seeforelle (Salmo trutta lacustris)Oö. Landesfischereiverband: SeeforelleFischlexikon.eu: Seeforelle (Salmo trutta lacustris)Wikipedia: Seesaibling (Salvelinus alpinus) – Abgrenzungsmerkmale

Quellen je Bundesland

BundeslandVerordnungFassung
Baden-Württemberg LFischVO BW Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Bayern AVBayFiG Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Berlin LFischO Bln Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Brandenburg BbgFischO Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Bremen Bremische Binnenfischereiverordnung Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Hamburg HmbFAnGDVO Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Hessen HFischV Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Mecklenburg-Vorpommern BiFVO M-V / KüFVO M-V BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Niedersachsen BiFischO Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Nordrhein-Westfalen LFischVO NRW Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Rheinland-Pfalz LFischVO RLP Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Saarland LFO SL Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Sachsen SächsFischVO Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Sachsen-Anhalt FischO LSA Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Schleswig-Holstein BiFVO SH / KüFVO SH BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Thüringen ThürFischAVO Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seeforelle?

Das hängt vom Bundesland ab — Schonzeiten sind Landesrecht. 6 der 16 hier erfassten Länder legen für Seeforelle eine befristete Schonzeit fest; die Startdaten reichen vom 01.10. bis zum 20.10. In 1 Land ist die Art ganzjährig geschont. Die Tabelle oben nennt jeden Zeitraum mit Fundstelle.

Wie groß muss ein Seeforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Auch das Mindestmaß ist Landesrecht und reicht über die erfassten Länder von 25 bis 60 Zentimeter. In Hessen gilt zusätzlich ein Höchstmaß — dort darf nur entnommen werden, was in das Entnahmefenster fällt. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Gilt die Schonzeit für Seeforelle im ganzen Bundesland?

Nicht überall. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein gelten für Seeforelle in bestimmten Gewässern oder Gebieten abweichende Regeln — etwa an der Küste, in einzelnen Flusssystemen oder in Gewässern mit eigenem Regelwerk. Die jeweilige Landesseite führt die Abweichungen einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen.

Wann und womit fängt man Seeforelle am besten?

Die verlässlichste Methode ist das Schleppfischen vom Boot mit Downrigger, weil es große Freiwasserflächen abdeckt und den Köder exakt auf die Tiefe der Beutefischschwärme bringt. Bewährte Schleppgeschwindigkeiten liegen bei 2,5 bis 3 km/h, klassische Köder sind Perlmuttlöffel, schmale Blinker und schlanke Wobbler von 8 bis 12 cm.

Wie unterscheide ich Seeforelle von ähnlichen Arten?

Seeforelle, Bachforelle und Meerforelle sind wissenschaftlich betrachtet Standortformen derselben Art, Salmo trutta, die sich an See, Fließgewässer und Meer angepasst haben.

Weiter prüfen

Wie du Seeforelle fängst — Methoden, Köder und Montage — steht im Seeforelle-Angeln-Guide. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage in einem Schritt. Das Mindestmaß für Seeforelle im Ländervergleich steht auf einer eigenen Seite.

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