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Schonzeit · alle Bundesländer

Aland (Nerfling) (Leuciscus idus), Seitenansicht — Schonzeit und Mindestmaß im Überblick
Aland (Nerfling) · Leuciscus idus

Aland (Nerfling): Schonzeit und Mindestmaß in allen Bundesländern

Schonzeiten sind Landesrecht — für Aland (Nerfling) gilt in jedem Bundesland etwas anderes. Beim Mindestmaß reicht die Spanne von 20 bis 30 Zentimeter. Diese Übersicht stellt alle 16 erfassten Länder nebeneinander, jeweils mit Paragraph und Fassungsstand.

Heute

Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.

Bundesland Schonzeit Mindestmaß Fundstelle
Baden-Württemberg 01.04.–31.05. 25 cm LFischVO BW, § 1 Abs. 1
Bayern 01.03.–30.04. 30 cm AVBayFiG, § 11 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.42
Berlin keine Schonzeit 30 cm LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Aland (Leuciscus idus)“
Brandenburg keine Schonzeit 30 cm BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Aland (Leuciscus idus)“
Bremen keine Schonzeit kein Mindestmaß Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Absatz 2 Nummer 2 — „Aland (Leuciscus idus)“; in §§ 2 bis 4 nicht aufgeführt
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung HmbFAnGDVO, in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt
Hessen keine Schonzeit kein Mindestmaß HFischV, § 12 Abs. 1 HFischV (nur Besatzliste)
Mecklenburg-Vorpommern keine Schonzeit 25 cm BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 2 BiFVO M-V („Aland (Leuciscus idus) 25 cm“)
Niedersachsen keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO; nur Anlage zu § 12 Abs. 3 (besatzfähige Art)
Nordrhein-Westfalen keine Schonzeit 25 cm LFischVO NRW, § 3 LFischVO NRW („Aland (Leuciscus idus L.) 25 cm“); in § 2 (befristete Schonzeiten) nicht genannt
Rheinland-Pfalz ganzjährig geschont kein Mindestmaß LFischVO RLP, § 20 Abs. 2 LFischVO RLP
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung LFO SL, § 1 Abs. 1 (nur Artenliste)
Sachsen keine Schonzeit 20 cm SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 3
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung FischO LSA, in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt
Schleswig-Holstein keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Aland (Leuciscus idus)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „-“
Thüringen ganzjährig geschont kein Mindestmaß ThürFischAVO, § 1 Abs. 1

Werte nach Landesrecht, Stand Juli 2026. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was der Vergleich zeigt

Eine befristete Schonzeit für Aland (Nerfling) legen 2 von 16 Ländern fest — die Startdaten reichen vom 01.03. bis zum 01.04. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar ist die Art in Rheinland-Pfalz, Thüringen. Ohne landesweite Schonzeit bleibenBerlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein — dort regelt in der Praxis die Gewässerordnung.

Beim Maß bedeutet die Spanne von 20 bis 30 Zentimeter konkret: Ein Aland, der in einem Land maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Wer über Landesgrenzen angelt, prüft deshalb besser das Land, in dem das Gewässer liegt — und nicht das, in dem er wohnt.

In Rheinland-Pfalz gelten nicht überall im Land dieselben Werte. Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Landesseiten führen die Abweichungen einzeln auf.

Steckbrief: Aland (Nerfling)

Wiss. Name
Leuciscus idus
Familie
Weißfische (Leuciscidae), Ordnung Karpfenartige (Cypriniformes)
Groesse
meist 30 bis 50 cm, ausgewachsen bis rund 80 cm
Gewicht
meist 0,5 bis 2 kg, ausnahmsweise über 4 kg
Laichzeit
März bis Juni, abhängig von der Wassertemperatur
Nahrung
Insektenlarven, Anflugnahrung, Schnecken, Muscheln und Krebstiere, größere Alande auch Kleinfische

Erkennungsmerkmale

Merkmale

Der Aland hat einen gestreckten, seitlich abgeflachten und im Alter leicht hochrückigen Körper mit endständigem Maul und vergleichsweise kleinem Kopf. Der Rücken ist grau- bis dunkelblau, die Flanken glänzen silbern mit goldigem Schimmer, die Bauch-, After- und Schwanzflossen zeigen einen rötlichen bis kräftig hellroten Ton, der bei Jungfischen besonders auffällt. Die Augen sind gelblich gefärbt. Auffällig sind die kleinen Schuppen: Entlang der Seitenlinie zählt man rund 55 bis 61 Stück.

Ausgewachsene Alande erreichen meist 30 bis 50 cm bei 0,5 bis 2 kg; Fische über 60 cm sind selten, die maximale Länge liegt bei etwa 80 bis 85 cm und einem Gewicht um 4 kg. Die Afterflosse ist nach innen gebogen, also konkav geschnitten — ein Bestimmungsmerkmal, das sich auch am toten Fisch sicher prüfen lässt. Zur Laichzeit färben sich die Flanken der Männchen messinggelb, zusätzlich bildet sich ein feiner Laichausschlag. Alande werden in freier Natur bis zu 18 Jahre alt, in Haltung sind deutlich höhere Alter belegt.

Lebensraum & Verhalten

Lebensraum

Der Aland ist eine Leitart der langsam fließenden Tieflandflüsse und besiedelt vor allem die Barben- und Brachsenregion. In Deutschland ist er in den Flusssystemen zur Nord- und Ostsee verbreitet — Rhein, Weser, Ems, Elbe und Oder gehören zu seinen Kerngewässern —, im Donausystem tritt er seltener auf. Daneben bewohnt er größere Stillgewässer, besonders Seen mit Anbindung an ein Fließgewässer. Sein Verbreitungsgebiet reicht von Westeuropa über Mittel- und Osteuropa bis nach Sibirien und in Finnland bis an den Polarkreis.

Unter allen heimischen Weißfischen verträgt der Aland Salzwasser am besten. Er besiedelt deshalb auch Brackwasserzonen und Küstenbereiche der Ostsee, etwa die Wismarbucht, den Fehmarnsund und die schwedischen Schären. Tagsüber steht er gern in lebhafter Strömung an Buhnenköpfen und Wehren sowie oberflächennah in Ufernähe, im Winter zieht er sich in tiefere, ruhigere Abschnitte zurück. Für die Fortpflanzung ist er auf strömende Süßwasserabschnitte mit kiesig-sandigem Grund angewiesen — dort, wo Staustufen und befestigte Ufer solche Strecken verdrängt haben, sind die Bestände deutlich zurückgegangen, während die Art über ihr Gesamtverbreitungsgebiet als ungefährdet und im Bestand stabil eingestuft wird.

Laichzeit & Schonung

Laichzeit

Alande laichen im Frühjahr zwischen März und Juni, abhängig von Wassertemperatur und Gewässer; in vielen Flüssen liegt der Schwerpunkt zwischen April und Mai. Geschlechtsreif werden die Fische mit fünf bis sechs Jahren. Vor dem Ablaichen unternehmen sie ausgeprägte Laichwanderungen flussaufwärts, die je nach Gewässersystem über 100 Kilometer weit führen können; Tiere aus dem Ostsee-Brackwasser ziehen dafür in die Zuflüsse ein.

An den Laichplätzen sammeln sich die Fische in großen Schwärmen über kiesig-sandigem Grund in flachem, strömendem Wasser. Ein Weibchen gibt bis zu rund 100.000 klebrige Eier ab, die an Kies, Steinen und Pflanzenteilen haften bleiben; die Eiablage erfolgt in der Regel einmal je Saison, meist in Begleitung mehrerer Männchen. Weil geeignete Kieslaichplätze durch Querbauwerke und Uferverbauung selten geworden sind, sind funktionierende Wanderkorridore für den Bestand entscheidend.

Fangen: Zeit, Koeder, Methode

Fangen

Der Aland gilt als scheuer und vorsichtiger Weißfisch, belohnt aber eine ruhige, zurückhaltende Herangehensweise. Die stärksten Zeiten liegen im Frühjahr von März bis April und von Juni bis September, jeweils früh am Morgen und im letzten Tageslicht. Im Fluss ist das Feedern an der Strömungskante die verlässlichste Methode auf große Fische, im Sommer kommen Schwimmbrot an der Oberfläche und leichte Posenmontagen im Mittelwasser dazu. Kapitale Alande stellen Kleinfischen nach und lassen sich mit kleinen Spinnern, Mini-Wobblern und Trockenfliegen überlisten.

Rechtlich ist der Aland regional sehr unterschiedlich geregelt: In Rheinland-Pfalz und Thüringen ist er ganzjährig geschont, wobei die Schonung in Rheinland-Pfalz für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our nicht gilt. Baden-Württemberg schont vom 1. April bis 31. Mai, Bayern vom 1. März bis 30. April. Mindestmaße bestehen in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen mit 25 cm, in Bayern, Berlin und Brandenburg mit 30 cm sowie in Sachsen mit 20 cm; neun Bundesländer führen den Aland ohne eigene Regelung. Die jeweils gültigen Werte findest du auf /schonzeit/aland/ und /mindestmass/aland/.

Verwechslungsarten

Verwechslung

Am häufigsten wird der Aland mit dem Döbel verwechselt. Am sichersten trennst du beide über die Afterflosse: Beim Aland ist sie nach innen gebogen und damit konkav, beim Döbel nach außen gewölbt. Dazu kommt die Beschuppung — der Aland trägt rund 55 bis 61 kleine Schuppen entlang der Seitenlinie, der Döbel nur etwa 42 bis 49 deutlich größere und stärker dunkel gerandete Schuppen. Auch das Maul hilft weiter: Der Döbel hat eine breite, große Maulspalte, während der Aland einen kleineren Kopf und ein zierlicheres Maul besitzt und im Alter etwas hochrückiger wirkt.

Der Hasel bleibt mit meist unter 30 cm deutlich kleiner, hat wie der Aland eine konkave Afterflosse, aber größere Schuppen und ein leicht unterständiges Maul. Das Rotauge erkennst du an nur 39 bis 44 Schuppen entlang der Seitenlinie, an den auffällig roten Augen und daran, dass seine Rückenflosse hinter dem Ansatz der Bauchflossen beginnt — beim Aland sitzt sie etwa darüber, und seine Augen sind gelblich. Eine Sonderrolle spielt die Goldorfe: Sie ist eine weißgolden bis orangerot gefärbte Zuchtform des Alands, die als Teichzierfisch gehalten wird, gesellig knapp unter der Oberfläche schwimmt und aus Gartenteichen gelegentlich in freie Gewässer gelangt.

Fischkundliche Quellen: Wikipedia — Aland (Fisch)Deutschlands Natur — Aland (Leuciscus idus)FishBase — Leuciscus idus (Ide)Nationalpark Donau-Auen — Nerfling (Leuciscus idus)

Quellen je Bundesland

BundeslandVerordnungFassung
Baden-Württemberg LFischVO BW Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Bayern AVBayFiG Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Berlin LFischO Bln Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Brandenburg BbgFischO Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Bremen Bremische Binnenfischereiverordnung Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Hamburg HmbFAnGDVO Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Hessen HFischV Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Mecklenburg-Vorpommern BiFVO M-V / KüFVO M-V BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Niedersachsen BiFischO Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Nordrhein-Westfalen LFischVO NRW Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Rheinland-Pfalz LFischVO RLP Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Saarland LFO SL Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Sachsen SächsFischVO Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Sachsen-Anhalt FischO LSA Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Schleswig-Holstein BiFVO SH / KüFVO SH BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Thüringen ThürFischAVO Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Aland?

Das hängt vom Bundesland ab — Schonzeiten sind Landesrecht. 2 der 16 hier erfassten Länder legen für Aland (Nerfling) eine befristete Schonzeit fest; die Startdaten reichen vom 01.03. bis zum 01.04. In 2 Ländern ist die Art ganzjährig geschont. Die Tabelle oben nennt jeden Zeitraum mit Fundstelle.

Wie groß muss ein Aland sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Auch das Mindestmaß ist Landesrecht und reicht über die erfassten Länder von 20 bis 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Gilt die Schonzeit für Aland im ganzen Bundesland?

Nicht überall. In Rheinland-Pfalz gelten für Aland (Nerfling) in bestimmten Gewässern oder Gebieten abweichende Regeln — etwa an der Küste, in einzelnen Flusssystemen oder in Gewässern mit eigenem Regelwerk. Die jeweilige Landesseite führt die Abweichungen einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen.

Wann und womit fängt man Aland am besten?

Der Aland gilt als scheuer und vorsichtiger Weißfisch, belohnt aber eine ruhige, zurückhaltende Herangehensweise. Die stärksten Zeiten liegen im Frühjahr von März bis April und von Juni bis September, jeweils früh am Morgen und im letzten Tageslicht.

Wie unterscheide ich Aland von ähnlichen Arten?

Am häufigsten wird der Aland mit dem Döbel verwechselt. Am sichersten trennst du beide über die Afterflosse: Beim Aland ist sie nach innen gebogen und damit konkav, beim Döbel nach außen gewölbt.

Weiter prüfen

Wie du Aland fängst — Methoden, Köder und Montage — steht im Aland-Angeln-Guide. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage in einem Schritt. Das Mindestmaß für Aland im Ländervergleich steht auf einer eigenen Seite.

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