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Schonzeit · alle Bundesländer

Brasse (Brachsen) (Abramis brama), Seitenansicht — Schonzeit und Mindestmaß im Überblick
Brasse (Brachsen) · Abramis brama

Brasse (Brachsen): Schonzeit und Mindestmaß in allen Bundesländern

Schonzeiten sind Landesrecht — für Brasse (Brachsen) gilt in jedem Bundesland etwas anderes. Diese Übersicht stellt alle 16 erfassten Länder nebeneinander, jeweils mit Paragraph und Fassungsstand.

Heute

Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.

Bundesland Schonzeit Mindestmaß Fundstelle
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO BW, § 1 LFischVO BW — nicht aufgeführt
Bayern keine Schonzeit kein Mindestmaß AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.54
Berlin keine Schonzeit kein Mindestmaß LFischO Bln, § 8 Abs. 4 i. V. m. Anlage 2 LFischO
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung BbgFischO, § 2 Abs. 1 — nicht in der Anlage aufgeführt
Bremen keine Schonzeit kein Mindestmaß Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Abs. 2 Nr. 6
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung HmbFAnGDVO, in der HmbFAnGDVO nicht gelistet
Hessen keine Landesregelung keine Landesregelung HFischV, nicht in § 1 oder § 2 Abs. 1 HFischV (nur § 12 Besatz)
Mecklenburg-Vorpommern keine Landesregelung keine Landesregelung BiFVO M-V / KüFVO M-V, in der BiFVO M-V nicht aufgeführt
Niedersachsen keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFischO, nur Anlage zu § 12 Abs. 3 BiFischO
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO NRW, nicht in §§ 1–3 LFischVO NRW aufgeführt
Rheinland-Pfalz keine Schonzeit kein Mindestmaß LFischVO RLP, nicht in § 17 und § 20 (nur § 33 Besatz)
Saarland keine Schonzeit kein Mindestmaß LFO SL, § 1 LFO SL
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung SächsFischVO, Anlage zu § 2 Abs. 1 — nicht in der 45er-Liste enthalten
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung FischO LSA, in §§ 2–4 FischO LSA nicht aufgeführt
Schleswig-Holstein keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 ThürFischAVO — nicht in der Artenliste

Werte nach Landesrecht, Stand Juli 2026. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was der Vergleich zeigt

Ohne landesweite Schonzeit bleibenBaden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen — dort regelt in der Praxis die Gewässerordnung.

Steckbrief: Brasse (Brachsen)

Wiss. Name
Abramis brama
Familie
Weißfische (Leuciscidae); auch Blei oder Brachse genannt
Groesse
typisch etwa 30-50 cm, kapitale Fische bis rund 70 cm und mehr (maximal um 85 cm)
Gewicht
typisch 1-3 kg, bei rund 60 cm im Schnitt etwa 3 bis 3,5 kg, kapitale Tiere über 6 kg (maximal über 8 kg)
Laichzeit
Frühjahr bis Frühsommer, meist Mai bis Juni (je nach Wassertemperatur April bis Juli)
Nahrung
am Grund lebende Kleintiere wie Zuckmückenlarven, Würmer, kleine Muscheln und Schnecken, dazu Plankton und Pflanzenteile

Erkennungsmerkmale

Erkennungsmerkmale

Die Brasse hat einen hochrückigen, seitlich stark abgeflachten Körper und wirkt dadurch fast scheibenförmig. Auffällig ist die lange, weit nach hinten reichende Afterflosse mit rund 26 bis 31 Flossenstrahlen. Das stumpfe, leicht unterständige Maul lässt sich rüsselartig vorstülpen und ist damit bestens zum Gründeln im weichen Grund geeignet.

Die Schuppen sind kräftig von einer Schleimschicht überzogen, was der Brasse ihren griffig-glitschigen Ruf einbringt. Jüngere Tiere schimmern silbrig, während ältere, große Brassen eine bronze- bis goldgrüne Färbung mit dunklem Rücken annehmen. Diese Kombination aus Hochrücken, langer Afterflosse und schleimiger, bronzefarbener Haut macht kapitale Exemplare gut kenntlich.

Lebensraum & Verhalten

Lebensraum & Verhalten

Die Brasse bevorzugt nährstoffreiche, langsam fließende und stehende Gewässer mit weichem Schlammgrund. Sie prägt die nach ihr benannte Brassenregion in den ruhigen Unterläufen der Flüsse und besiedelt außerdem Seen, Altarme, Baggerseen und Kanäle mit ausreichend Grundnahrung.

Als geselliger Bodenfisch zieht die Brasse in großen Schwärmen durchs Gewässer und gründelt mit dem vorstülpbaren Maul im Schlamm nach Insektenlarven, Würmern und kleinen Muscheln. Dabei entstehen oft aufsteigende Bläschen und feine Trübungswolken, die einen aktiven Fressplatz verraten. Wer eine solche Stelle findet, hat gute Chancen, gleich mehrere Fische aus dem Schwarm zu fangen.

Laichzeit & Schonung

Laichzeit & Schonzeit

Die Brasse laicht im Frühjahr und Frühsommer, meist im Mai und Juni, sobald sich das Wasser deutlich erwärmt hat (je nach Region von April bis Juli). Zum Ablaichen ziehen die Fische in flache, stark bewachsene Uferzonen, wo sie oft lautstark und sichtbar zwischen dem Kraut ablaichen; die Rogner heften ihre klebrigen Eier an Wasserpflanzen (Kraut-Laicher).

Für die Brasse besteht in den meisten Bundesländern das ganze Jahr über eine offene Fangzeit, eine landesweite gesetzliche Schonzeit ist überwiegend nicht vorgesehen. Maßgeblich sind daher vor allem die örtlichen Bestimmungen der jeweiligen Gewässerordnung. Da einzelne Bundesländer, Vereine und Gewässer eigene Regelungen festlegen können, lohnt sich vor dem Angeln stets ein Blick in die aktuelle Erlaubniskarte und Gewässerordnung.

Fangen: Zeit, Koeder, Methode

Beste Fangzeit, Köder & Methode

Die Hauptsaison auf Brassen reicht vom Frühjahr bis in den Herbst, wenn die Fische in großen Schwärmen aktiv am Grund fressen. Besonders fängig sind die Morgen- und Abendstunden sowie warme, ruhige Tage; auch in der Dämmerung ziehen die Schwärme oft dicht ans Ufer.

Bewährte Köder sind Made, Wurm, Mais und Teig, angeboten direkt am Grund. Gefischt wird meist mit der Feeder- oder klassischen Grundmontage, mit der sich Köder und Futter präzise am selben Platz anbieten lassen. Kräftiges Anfüttern mit Grundfutter, Maden und Mais hält den Schwarm am Platz und steigert die Fangchancen deutlich, da immer wieder neue Fische nachrücken.

Verwechslungsarten

Verwechslungsarten

Am häufigsten wird die Brasse mit der ähnlich hochrückigen Güster (Blicca bjoerkna) verwechselt. Sichere Unterscheidungsmerkmale liefern die Augen und die Flossen: Die Güster hat im Verhältnis zum Kopf deutlich größere Augen, und die Ansätze ihrer Brust- und Bauchflossen sind rötlich gefärbt, während sie bei der Brasse grau bleiben. Zudem trägt die Güster weniger Schuppen entlang der Seitenlinie und bleibt mit maximal rund 36 cm kleiner als die Brasse.

Auch die Färbung hilft: Die Güster glänzt seitlich silbrig, während ältere Brassen einen bronze- bis goldgrünen Ton zeigen. In natürlichen Gewässern treten außerdem Hybriden zwischen Brasse und anderen Weißfischen wie Rotauge oder Güster auf, deren Merkmale zwischen den Elternarten liegen und die Bestimmung erschweren. Bei solchen Zwischenformen geben Augengröße, Flossenansätze und Schuppenzahl die verlässlichsten Hinweise.

Ähnliche Arten im Steckbrief: RotaugeKarpfen

Fischkundliche Quellen: Wikipedia16er-haken.dedoctor-catch.com

Quellen je Bundesland

BundeslandVerordnungFassung
Baden-Württemberg LFischVO BW Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Bayern AVBayFiG Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Berlin LFischO Bln Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Brandenburg BbgFischO Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Bremen Bremische Binnenfischereiverordnung Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Hamburg HmbFAnGDVO Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Hessen HFischV Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Mecklenburg-Vorpommern BiFVO M-V / KüFVO M-V BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Niedersachsen BiFischO Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Nordrhein-Westfalen LFischVO NRW Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Rheinland-Pfalz LFischVO RLP Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Saarland LFO SL Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Sachsen SächsFischVO Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Sachsen-Anhalt FischO LSA Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Schleswig-Holstein BiFVO SH / KüFVO SH BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Thüringen ThürFischAVO Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Brasse?

Für Brasse (Brachsen) legt keines der hier erfassten Bundesländer eine befristete Schonzeit fest. Maßgeblich ist dann die Gewässerordnung deines Angelgewässers.

Wie groß muss ein Brasse sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Für Brasse (Brachsen) setzt keines der erfassten Bundesländer ein Mindestmaß fest. Vereine und Pächter regeln das in der Praxis häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Schonzeit für Brasse im ganzen Bundesland?

Nach den ausgewerteten Verordnungen gelten die Werte jeweils landesweit. Die Gewässerordnung des einzelnen Gewässers darf aber strenger sein und ist zusätzlich zu beachten.

Wann und womit fängt man Brasse am besten?

Die Hauptsaison auf Brassen reicht vom Frühjahr bis in den Herbst, wenn die Fische in großen Schwärmen aktiv am Grund fressen. Besonders fängig sind die Morgen- und Abendstunden sowie warme, ruhige Tage; auch in der Dämmerung ziehen die Schwärme oft dicht ans Ufer. Bewährte Köder sind Made, Wurm, Mais und Teig, angeboten direkt am Grund.

Wie unterscheide ich Brasse von ähnlichen Arten?

Am häufigsten wird die Brasse mit der ähnlich hochrückigen Güster (Blicca bjoerkna) verwechselt. Sichere Unterscheidungsmerkmale liefern die Augen und die Flossen: Die Güster hat im Verhältnis zum Kopf deutlich größere Augen, und die Ansätze ihrer Brust- und Bauchflossen sind rötlich gefärbt, während sie bei der Brasse grau bleiben.

Weiter prüfen

Wie du Brasse fängst — Methoden, Köder und Montage — steht im Brasse-Angeln-Guide. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage in einem Schritt. Das Mindestmaß für Brasse im Ländervergleich steht auf einer eigenen Seite.

Brasse nach Bundesland

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