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Mindestmaß · alle Bundesländer

Brasse (Brachsen) (Abramis brama), Seitenansicht — Mindestmaße im Ländervergleich
Brasse (Brachsen) · Abramis brama

Mindestmaß Brasse (Brachsen): alle Bundesländer im Vergleich

Für Brasse (Brachsen) setzt keines der hier erfassten Bundesländer ein Mindestmaß fest — in der Praxis regelt das die Gewässerordnung.

Bundesland Mindestmaß Schonzeit Fundstelle
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO BW, § 1 LFischVO BW — nicht aufgeführt
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.54
Berlin kein Mindestmaß keine Schonzeit LFischO Bln, § 8 Abs. 4 i. V. m. Anlage 2 LFischO
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung BbgFischO, § 2 Abs. 1 — nicht in der Anlage aufgeführt
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Abs. 2 Nr. 6
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung HmbFAnGDVO, in der HmbFAnGDVO nicht gelistet
Hessen keine Landesregelung keine Landesregelung HFischV, nicht in § 1 oder § 2 Abs. 1 HFischV (nur § 12 Besatz)
Mecklenburg-Vorpommern keine Landesregelung keine Landesregelung BiFVO M-V / KüFVO M-V, in der BiFVO M-V nicht aufgeführt
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit BiFischO, nur Anlage zu § 12 Abs. 3 BiFischO
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO NRW, nicht in §§ 1–3 LFischVO NRW aufgeführt
Rheinland-Pfalz kein Mindestmaß keine Schonzeit LFischVO RLP, nicht in § 17 und § 20 (nur § 33 Besatz)
Saarland kein Mindestmaß keine Schonzeit LFO SL, § 1 LFO SL
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung SächsFischVO, Anlage zu § 2 Abs. 1 — nicht in der 45er-Liste enthalten
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung FischO LSA, in §§ 2–4 FischO LSA nicht aufgeführt
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 ThürFischAVO — nicht in der Artenliste

Nach Maß sortiert; Länder ohne Maßregelung stehen am Ende. Angaben in Zentimetern, Stand Juli 2026. Ohne Gewähr.

Was die Spanne praktisch bedeutet

Die Maße für Brasse (Brachsen) fallen in den erfassten Ländern einheitlich aus. Das ist die Ausnahme — bei den meisten Arten unterscheiden sich die Werte deutlich.

In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sieht das Landesrecht für Brasse (Brachsen) kein Maß vor. Das bedeutet selten, dass jede Größe entnommen werden darf: Vereine und Pächter setzen dort in ihrer Gewässerordnung meist eigene Werte an, und die sind auf der Erlaubniskarte vermerkt.

Richtig messen

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Im Detail unterscheiden sich die Verordnungen: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — die zusammengelegte ergibt ein etwas größeres Maß. Praktisch heißt das: Eine Messmatte gehört ins Gepäck, der Fisch wird nass gemessen und bei Grenzfällen zurückgesetzt. Ein zurückgesetzter maßiger Fisch kostet nichts, ein entnommener untermaßiger kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Steckbrief: Brasse (Brachsen)

Wiss. Name
Abramis brama
Familie
Weißfische (Leuciscidae); auch Blei oder Brachse genannt
Groesse
typisch etwa 30-50 cm, kapitale Fische bis rund 70 cm und mehr (maximal um 85 cm)
Gewicht
typisch 1-3 kg, bei rund 60 cm im Schnitt etwa 3 bis 3,5 kg, kapitale Tiere über 6 kg (maximal über 8 kg)
Laichzeit
Frühjahr bis Frühsommer, meist Mai bis Juni (je nach Wassertemperatur April bis Juli)
Nahrung
am Grund lebende Kleintiere wie Zuckmückenlarven, Würmer, kleine Muscheln und Schnecken, dazu Plankton und Pflanzenteile

Erkennungsmerkmale, Lebensraum, Laichzeit, die besten Köder und ähnliche Arten stehen ausführlich im Steckbrief Brasse (Brachsen).

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Brasse sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Für Brasse (Brachsen) setzt keines der hier erfassten Bundesländer ein Mindestmaß fest. Vereine und Pächter regeln das in der Praxis fast immer selbst — maßgeblich ist die Erlaubniskarte deines Gewässers.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Länder unterscheiden sich im Detail: Manche Verordnungen stellen auf die natürlich ausgebreitete Schwanzflosse ab, andere auf die zusammengelegte — Letzteres ergibt ein leicht größeres Maß. Am Bodensee beginnen und enden Schonzeiten zudem jeweils um 12 Uhr mittags. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Warum unterscheiden sich die Mindestmaße zwischen den Bundesländern?

Weil die Fischerei Ländersache ist: Jedes Bundesland erlässt eine eigene Fischereiverordnung und setzt die Maße nach den Verhältnissen in seinen Gewässern — Bestandsentwicklung, Wachstum und Bewirtschaftungsziele fallen regional unterschiedlich aus. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.

Wie alt ist ein Brasse beim Erreichen des Mindestmaßes?

Dazu lässt sich keine belastbare allgemeine Zahl nennen — und wir nennen deshalb keine. Das Wachstum hängt stark vom Gewässer ab: Nahrungsangebot, Wassertemperatur, Bestandsdichte und Länge der Wachstumsperiode unterscheiden sich erheblich. Dieselbe Art erreicht ein Maß in einem nährstoffreichen See deutlich schneller als in einem kalten Fließgewässer. Verlässliche Angaben liefern nur Altersbestimmungen aus dem jeweiligen Bestand.

Weiter prüfen

Die Schonzeiten für Brasse im Ländervergleich stehen auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker Maß und Schonzeit in einem Schritt.

Mindestmaß Brasse nach Bundesland

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