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Mindestmaß · alle Bundesländer

Flussbarsch (Perca fluviatilis), Seitenansicht — Mindestmaße im Ländervergleich
Flussbarsch · Perca fluviatilis

Mindestmaß Flussbarsch: alle Bundesländer im Vergleich

Das Mindestmaß für Flussbarsch reicht von 10 bis 17 Zentimetern — ein Unterschied von 7 Zentimetern, je nachdem, in welchem Bundesland du angelst.

Bundesland Maß / Fenster Schonzeit Fundstelle
Hamburg 10–35 cm keine Schonzeit HmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 (Fenster)
Bremen 15 cm 01.02.–15.05. Bremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 1 a (Schonzeit); § 3 Abs. 2 Nr. 3 (Mindestmaß)
Mecklenburg-Vorpommern 17 cm keine Schonzeit BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 5 BiFVO M-V
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO BW, § 1 LFischVO — in der Artenliste nicht aufgeführt
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.56
Berlin kein Mindestmaß keine Schonzeit LFischO Bln, § 8 Abs. 4 i. V. m. Anlage 2 LFischO
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — Art nicht aufgeführt
Hessen keine Landesregelung keine Landesregelung HFischV, nicht in § 1 und nicht in § 2 Abs. 1 HFischV gelistet
Niedersachsen keine Landesregelung keine Landesregelung BiFischO, nicht in §§ 2, 3, 4 BiFischO aufgeführt
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO NRW, nicht in §§ 1, 2, 3 LFischVO aufgeführt
Rheinland-Pfalz kein Mindestmaß keine Schonzeit LFischVO RLP, nicht in § 17 und § 20 LFischVO (nur § 33 Besatz)
Saarland kein Mindestmaß keine Schonzeit LFO SL, § 1 (einheimische Art); nicht in § 2 und § 4 LFO
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung SächsFischVO, Anlage zu § 2 Abs. 1 — in der abschließenden Liste nicht enthalten
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung FischO LSA, in §§ 2–4 FischO LSA nicht aufgeführt
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 ThürFischAVO — nicht in der Artenliste

Nach Maß sortiert; Länder ohne Maßregelung stehen am Ende. Angaben in Zentimetern, Stand Juli 2026. Ohne Gewähr.

Was die Spanne praktisch bedeutet

Zwischen dem strengsten und dem mildesten Land liegen 7 Zentimeter. Für dich heißt das: Ein Barsch von 17 Zentimetern darf in 3 der erfassten Länder entnommen werden, ein Fisch von 10 Zentimetern dagegen nur in 1. Wer im Urlaub oder in Grenznähe angelt, prüft deshalb das Land, in dem das Gewässer liegt.

In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sieht das Landesrecht für Flussbarsch kein Maß vor. Das bedeutet selten, dass jede Größe entnommen werden darf: Vereine und Pächter setzen dort in ihrer Gewässerordnung meist eigene Werte an, und die sind auf der Erlaubniskarte vermerkt.

In Hamburg (10–35 cm) gilt ein Entnahmefenster statt eines reinen Mindestmaßes. Große Exemplare oberhalb des Fensters sind dort ebenso zurückzusetzen wie untermaßige — sie sind die laichstärksten Tiere im Bestand.

Richtig messen

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Im Detail unterscheiden sich die Verordnungen: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — die zusammengelegte ergibt ein etwas größeres Maß. Praktisch heißt das: Eine Messmatte gehört ins Gepäck, der Fisch wird nass gemessen und bei Grenzfällen zurückgesetzt. Ein zurückgesetzter maßiger Fisch kostet nichts, ein entnommener untermaßiger kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Steckbrief: Flussbarsch

Wiss. Name
Perca fluviatilis
Familie
Echte Barsche (Percidae)
Groesse
meist 15-35 cm, kapitale Exemplare bis etwa 50 cm
Gewicht
üblich 100-800 g, große Fische über 1 kg, ausnahmsweise bis rund 2 kg
Laichzeit
März bis Juni (je nach Region und Wassertemperatur ab etwa 8-12 °C)
Nahrung
Raubfisch: Kleinfische, Insektenlarven, Krebstiere und Würmer; Jungbarsche fressen Zooplankton

Erkennungsmerkmale, Lebensraum, Laichzeit, die besten Köder und ähnliche Arten stehen ausführlich im Steckbrief Flussbarsch.

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Barsch sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das hängt vom Bundesland ab: Die Mindestmaße reichen von 10 bis 17 Zentimetern. Am häufigsten sind 10 Zentimeter (1 von 3 Ländern). Die Tabelle oben nennt jeden Wert mit Fundstelle.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Länder unterscheiden sich im Detail: Manche Verordnungen stellen auf die natürlich ausgebreitete Schwanzflosse ab, andere auf die zusammengelegte — Letzteres ergibt ein leicht größeres Maß. Am Bodensee beginnen und enden Schonzeiten zudem jeweils um 12 Uhr mittags. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Was bedeutet das Entnahmefenster für Barsch?

In Hamburg (10–35 cm) gilt zusätzlich zum Mindestmaß ein Höchstmaß. Entnommen werden darf nur, was dazwischen liegt. Der Gedanke dahinter: Junge Fische bekommen die Chance, sich mindestens einmal fortzupflanzen, und die besonders großen, laichstarken Exemplare bleiben im Gewässer. Ein Barsch über dem Höchstmaß ist also genauso zurückzusetzen wie ein untermaßiger.

Wie alt ist ein Barsch beim Erreichen des Mindestmaßes?

Dazu lässt sich keine belastbare allgemeine Zahl nennen — und wir nennen deshalb keine. Das Wachstum hängt stark vom Gewässer ab: Nahrungsangebot, Wassertemperatur, Bestandsdichte und Länge der Wachstumsperiode unterscheiden sich erheblich. Dieselbe Art erreicht ein Maß in einem nährstoffreichen See deutlich schneller als in einem kalten Fließgewässer. Verlässliche Angaben liefern nur Altersbestimmungen aus dem jeweiligen Bestand.

Weiter prüfen

Die Schonzeiten für Barsch im Ländervergleich stehen auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker Maß und Schonzeit in einem Schritt.

Mindestmaß Barsch nach Bundesland

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