Zum Inhalt springen

Mindestmaß · alle Bundesländer

Döbel (Aitel) (Squalius cephalus), Seitenansicht — Mindestmaße im Ländervergleich
Döbel (Aitel) · Squalius cephalus

Mindestmaß Döbel (Aitel): alle Bundesländer im Vergleich

Das Mindestmaß für Döbel (Aitel) reicht von 20 bis 30 Zentimetern — ein Unterschied von 10 Zentimetern, je nachdem, in welchem Bundesland du angelst.

Bundesland Mindestmaß Schonzeit Fundstelle
Thüringen 20 cm keine Schonzeit ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 ThürFischAVO
Berlin 30 cm keine Schonzeit LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
Bremen 30 cm keine Schonzeit Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3 Abs. 2 Nr. 4
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO BW, § 1 LFischVO BW — nicht aufgeführt
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.51
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung BbgFischO, § 2 Abs. 1 — in der aktuellen Fassung nicht mehr aufgeführt
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung HmbFAnGDVO, in der HmbFAnGDVO nicht gelistet
Hessen keine Landesregelung keine Landesregelung HFischV, nicht in § 1 oder § 2 Abs. 1 HFischV (nur § 12 Besatz)
Mecklenburg-Vorpommern keine Landesregelung keine Landesregelung BiFVO M-V / KüFVO M-V, in der BiFVO M-V nicht aufgeführt
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit BiFischO, nur Anlage zu § 12 Abs. 3 BiFischO
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO NRW, nicht in §§ 1–3 LFischVO NRW aufgeführt
Rheinland-Pfalz kein Mindestmaß keine Schonzeit LFischVO RLP, nicht in § 17 und § 20 (nur § 33 Besatz)
Saarland kein Mindestmaß keine Schonzeit LFO SL, § 1 LFO SL
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung SächsFischVO, Anlage zu § 2 Abs. 1 — nicht in der 45er-Liste enthalten
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung FischO LSA, in §§ 2–4 FischO LSA nicht aufgeführt
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO

Nach Maß sortiert; Länder ohne Maßregelung stehen am Ende. Angaben in Zentimetern, Stand Juli 2026. Ohne Gewähr.

Was die Spanne praktisch bedeutet

Zwischen dem strengsten und dem mildesten Land liegen 10 Zentimeter. Für dich heißt das: Ein Döbel von 30 Zentimetern darf in 3 der erfassten Länder entnommen werden, ein Fisch von 20 Zentimetern dagegen nur in 1. Wer im Urlaub oder in Grenznähe angelt, prüft deshalb das Land, in dem das Gewässer liegt.

In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sieht das Landesrecht für Döbel (Aitel) kein Maß vor. Das bedeutet selten, dass jede Größe entnommen werden darf: Vereine und Pächter setzen dort in ihrer Gewässerordnung meist eigene Werte an, und die sind auf der Erlaubniskarte vermerkt.

Richtig messen

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Im Detail unterscheiden sich die Verordnungen: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — die zusammengelegte ergibt ein etwas größeres Maß. Praktisch heißt das: Eine Messmatte gehört ins Gepäck, der Fisch wird nass gemessen und bei Grenzfällen zurückgesetzt. Ein zurückgesetzter maßiger Fisch kostet nichts, ein entnommener untermaßiger kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Steckbrief: Döbel (Aitel)

Wiss. Name
Squalius cephalus
Familie
Karpfenfische (Cyprinidae), Gruppe der Weißfische (Leuciscinae)
Groesse
meist 30–50 cm; gute Fische erreichen 60 cm, ausnahmsweise werden Döbel bis rund 70 cm lang
Gewicht
in der Regel um 1 kg; kapitale Exemplare über 3 kg, in Ausnahmefällen bis etwa 4 kg
Laichzeit
Frühjahr bis Frühsommer, witterungsabhängig von April bis Juni
Nahrung
Allesfresser: Wasserinsekten und deren Larven, Würmer, Schnecken, Muscheln, Algen und Wasserpflanzen; ältere Döbel jagen zusätzlich Kleinfische und nehmen im Sommer gern Land-Insekten und Früchte wie Kirschen

Erkennungsmerkmale, Lebensraum, Laichzeit, die besten Köder und ähnliche Arten stehen ausführlich im Steckbrief Döbel (Aitel).

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Döbel sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das hängt vom Bundesland ab: Die Mindestmaße reichen von 20 bis 30 Zentimetern. Am häufigsten sind 30 Zentimeter (2 von 3 Ländern). Die Tabelle oben nennt jeden Wert mit Fundstelle.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Länder unterscheiden sich im Detail: Manche Verordnungen stellen auf die natürlich ausgebreitete Schwanzflosse ab, andere auf die zusammengelegte — Letzteres ergibt ein leicht größeres Maß. Am Bodensee beginnen und enden Schonzeiten zudem jeweils um 12 Uhr mittags. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Warum unterscheiden sich die Mindestmaße zwischen den Bundesländern?

Weil die Fischerei Ländersache ist: Jedes Bundesland erlässt eine eigene Fischereiverordnung und setzt die Maße nach den Verhältnissen in seinen Gewässern — Bestandsentwicklung, Wachstum und Bewirtschaftungsziele fallen regional unterschiedlich aus. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.

Wie alt ist ein Döbel beim Erreichen des Mindestmaßes?

Dazu lässt sich keine belastbare allgemeine Zahl nennen — und wir nennen deshalb keine. Das Wachstum hängt stark vom Gewässer ab: Nahrungsangebot, Wassertemperatur, Bestandsdichte und Länge der Wachstumsperiode unterscheiden sich erheblich. Dieselbe Art erreicht ein Maß in einem nährstoffreichen See deutlich schneller als in einem kalten Fließgewässer. Verlässliche Angaben liefern nur Altersbestimmungen aus dem jeweiligen Bestand.

Weiter prüfen

Die Schonzeiten für Döbel im Ländervergleich stehen auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker Maß und Schonzeit in einem Schritt.

Mindestmaß Döbel nach Bundesland

Andere Fischarten