Mindestmaß · alle Bundesländer

Mindestmaß Döbel (Aitel): alle Bundesländer im Vergleich
Das Mindestmaß für Döbel (Aitel) reicht von 20 bis 30 Zentimetern — ein Unterschied von 10 Zentimetern, je nachdem, in welchem Bundesland du angelst.
| Bundesland | Mindestmaß | Schonzeit | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Thüringen | 20 cm | keine Schonzeit | ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 ThürFischAVO |
| Berlin | 30 cm | keine Schonzeit | LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO |
| Bremen | 30 cm | keine Schonzeit | Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3 Abs. 2 Nr. 4 |
| Baden-Württemberg | keine Landesregelung | keine Landesregelung | LFischVO BW, § 1 LFischVO BW — nicht aufgeführt |
| Bayern | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.51 |
| Brandenburg | keine Landesregelung | keine Landesregelung | BbgFischO, § 2 Abs. 1 — in der aktuellen Fassung nicht mehr aufgeführt |
| Hamburg | keine Landesregelung | keine Landesregelung | HmbFAnGDVO, in der HmbFAnGDVO nicht gelistet |
| Hessen | keine Landesregelung | keine Landesregelung | HFischV, nicht in § 1 oder § 2 Abs. 1 HFischV (nur § 12 Besatz) |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine Landesregelung | keine Landesregelung | BiFVO M-V / KüFVO M-V, in der BiFVO M-V nicht aufgeführt |
| Niedersachsen | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | BiFischO, nur Anlage zu § 12 Abs. 3 BiFischO |
| Nordrhein-Westfalen | keine Landesregelung | keine Landesregelung | LFischVO NRW, nicht in §§ 1–3 LFischVO NRW aufgeführt |
| Rheinland-Pfalz | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | LFischVO RLP, nicht in § 17 und § 20 (nur § 33 Besatz) |
| Saarland | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | LFO SL, § 1 LFO SL |
| Sachsen | keine Landesregelung | keine Landesregelung | SächsFischVO, Anlage zu § 2 Abs. 1 — nicht in der 45er-Liste enthalten |
| Sachsen-Anhalt | keine Landesregelung | keine Landesregelung | FischO LSA, in §§ 2–4 FischO LSA nicht aufgeführt |
| Schleswig-Holstein | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO |
Nach Maß sortiert; Länder ohne Maßregelung stehen am Ende. Angaben in Zentimetern, Stand Juli 2026. Ohne Gewähr.
Was die Spanne praktisch bedeutet
Zwischen dem strengsten und dem mildesten Land liegen 10 Zentimeter. Für dich heißt das: Ein Döbel von 30 Zentimetern darf in 3 der erfassten Länder entnommen werden, ein Fisch von 20 Zentimetern dagegen nur in 1. Wer im Urlaub oder in Grenznähe angelt, prüft deshalb das Land, in dem das Gewässer liegt.
In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sieht das Landesrecht für Döbel (Aitel) kein Maß vor. Das bedeutet selten, dass jede Größe entnommen werden darf: Vereine und Pächter setzen dort in ihrer Gewässerordnung meist eigene Werte an, und die sind auf der Erlaubniskarte vermerkt.
Richtig messen
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Im Detail unterscheiden sich die Verordnungen: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — die zusammengelegte ergibt ein etwas größeres Maß. Praktisch heißt das: Eine Messmatte gehört ins Gepäck, der Fisch wird nass gemessen und bei Grenzfällen zurückgesetzt. Ein zurückgesetzter maßiger Fisch kostet nichts, ein entnommener untermaßiger kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Steckbrief: Döbel (Aitel)
- Wiss. Name
- Squalius cephalus
- Familie
- Karpfenfische (Cyprinidae), Gruppe der Weißfische (Leuciscinae)
- Groesse
- meist 30–50 cm; gute Fische erreichen 60 cm, ausnahmsweise werden Döbel bis rund 70 cm lang
- Gewicht
- in der Regel um 1 kg; kapitale Exemplare über 3 kg, in Ausnahmefällen bis etwa 4 kg
- Laichzeit
- Frühjahr bis Frühsommer, witterungsabhängig von April bis Juni
- Nahrung
- Allesfresser: Wasserinsekten und deren Larven, Würmer, Schnecken, Muscheln, Algen und Wasserpflanzen; ältere Döbel jagen zusätzlich Kleinfische und nehmen im Sommer gern Land-Insekten und Früchte wie Kirschen
Erkennungsmerkmale, Lebensraum, Laichzeit, die besten Köder und ähnliche Arten stehen ausführlich im Steckbrief Döbel (Aitel).
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Döbel sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das hängt vom Bundesland ab: Die Mindestmaße reichen von 20 bis 30 Zentimetern. Am häufigsten sind 30 Zentimeter (2 von 3 Ländern). Die Tabelle oben nennt jeden Wert mit Fundstelle.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Länder unterscheiden sich im Detail: Manche Verordnungen stellen auf die natürlich ausgebreitete Schwanzflosse ab, andere auf die zusammengelegte — Letzteres ergibt ein leicht größeres Maß. Am Bodensee beginnen und enden Schonzeiten zudem jeweils um 12 Uhr mittags. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Warum unterscheiden sich die Mindestmaße zwischen den Bundesländern?
Weil die Fischerei Ländersache ist: Jedes Bundesland erlässt eine eigene Fischereiverordnung und setzt die Maße nach den Verhältnissen in seinen Gewässern — Bestandsentwicklung, Wachstum und Bewirtschaftungsziele fallen regional unterschiedlich aus. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.
Wie alt ist ein Döbel beim Erreichen des Mindestmaßes?
Dazu lässt sich keine belastbare allgemeine Zahl nennen — und wir nennen deshalb keine. Das Wachstum hängt stark vom Gewässer ab: Nahrungsangebot, Wassertemperatur, Bestandsdichte und Länge der Wachstumsperiode unterscheiden sich erheblich. Dieselbe Art erreicht ein Maß in einem nährstoffreichen See deutlich schneller als in einem kalten Fließgewässer. Verlässliche Angaben liefern nur Altersbestimmungen aus dem jeweiligen Bestand.
Weiter prüfen
Die Schonzeiten für Döbel im Ländervergleich stehen auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker Maß und Schonzeit in einem Schritt.
Mindestmaß Döbel nach Bundesland
- Mindestmaß Döbel Baden-Württemberg
- Mindestmaß Döbel Bayern
- Mindestmaß Döbel Berlin
- Mindestmaß Döbel Brandenburg
- Mindestmaß Döbel Bremen
- Mindestmaß Döbel Hamburg
- Mindestmaß Döbel Hessen
- Mindestmaß Döbel Mecklenburg-Vorpommern
- Mindestmaß Döbel Niedersachsen
- Mindestmaß Döbel Nordrhein-Westfalen
- Mindestmaß Döbel Rheinland-Pfalz
- Mindestmaß Döbel Saarland
- Mindestmaß Döbel Sachsen
- Mindestmaß Döbel Sachsen-Anhalt
- Mindestmaß Döbel Schleswig-Holstein
- Mindestmaß Döbel Thüringen