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Mindestmaß · alle Bundesländer

Stint (Osmerus eperlanus), Seitenansicht — Mindestmaße im Ländervergleich
Stint · Osmerus eperlanus

Mindestmaß Stint: alle Bundesländer im Vergleich

Für Stint setzt keines der hier erfassten Bundesländer ein Mindestmaß fest — in der Praxis regelt das die Gewässerordnung.

Bundesland Mindestmaß Schonzeit Fundstelle
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO BW, —
Bayern keine Landesregelung keine Landesregelung AVBayFiG, —
Berlin kein Mindestmaß 01.02.–30.04. LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Flussstint (Osmerus eperlanus)“
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Stint (Osmerus eperlanus)“
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit Bremische Binnenfischereiverordnung, Anlage zu § 11 Absatz 2 Nummer 24 — „Stint (Osmerus eperlanus)“; in §§ 2 bis 4 nicht aufgeführt
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung HmbFAnGDVO, in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit HFischV, —
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß 01.03.–30.04. BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 5 Nr. 4 BiFVO M-V („Binnenstint (Osmerus eperlanus spirinchus) 1. März bis 30. April“)
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO; nur Anlage zu § 12 Abs. 3 (besatzfähige Art)
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO RLP, LFischVO RLP — Art nicht aufgeführt
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung LFO SL, LFO SL — Art nicht aufgeführt
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung SächsFischVO, § 2 Absatz 1 i. V. m. Anlage – Art nicht aufgeführt
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung FischO LSA, in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Stint (Osmerus eperlanus eperlanus)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „-“
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt

Nach Maß sortiert; Länder ohne Maßregelung stehen am Ende. Angaben in Zentimetern, Stand Juli 2026. Ohne Gewähr.

Was die Spanne praktisch bedeutet

Die Maße für Stint fallen in den erfassten Ländern einheitlich aus. Das ist die Ausnahme — bei den meisten Arten unterscheiden sich die Werte deutlich.

In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sieht das Landesrecht für Stint kein Maß vor. Das bedeutet selten, dass jede Größe entnommen werden darf: Vereine und Pächter setzen dort in ihrer Gewässerordnung meist eigene Werte an, und die sind auf der Erlaubniskarte vermerkt.

Richtig messen

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Im Detail unterscheiden sich die Verordnungen: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — die zusammengelegte ergibt ein etwas größeres Maß. Praktisch heißt das: Eine Messmatte gehört ins Gepäck, der Fisch wird nass gemessen und bei Grenzfällen zurückgesetzt. Ein zurückgesetzter maßiger Fisch kostet nichts, ein entnommener untermaßiger kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Steckbrief: Stint

Wiss. Name
Osmerus eperlanus
Familie
Stinte (Osmeridae), Ordnung Stintartige (Osmeriformes)
Groesse
meist 15–20 cm, häufig 10–18 cm, maximal rund 30 cm (Einzelnachweise bis 45 cm); der Binnenstint bleibt bei etwa 10–12 cm
Gewicht
überwiegend 20–50 g, Höchstgewicht rund 180 g
Laichzeit
Ende Februar bis April, örtlich bis Mai, ab etwa 9 °C Wassertemperatur
Nahrung
Zooplankton und kleine Planktonkrebse, Bodentiere, größere Stinte auch Jungfische einschließlich der eigenen Art

Erkennungsmerkmale, Lebensraum, Laichzeit, die besten Köder und ähnliche Arten stehen ausführlich im Steckbrief Stint.

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Stint sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Für Stint setzt keines der hier erfassten Bundesländer ein Mindestmaß fest. Vereine und Pächter regeln das in der Praxis fast immer selbst — maßgeblich ist die Erlaubniskarte deines Gewässers.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Länder unterscheiden sich im Detail: Manche Verordnungen stellen auf die natürlich ausgebreitete Schwanzflosse ab, andere auf die zusammengelegte — Letzteres ergibt ein leicht größeres Maß. Am Bodensee beginnen und enden Schonzeiten zudem jeweils um 12 Uhr mittags. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Warum unterscheiden sich die Mindestmaße zwischen den Bundesländern?

Weil die Fischerei Ländersache ist: Jedes Bundesland erlässt eine eigene Fischereiverordnung und setzt die Maße nach den Verhältnissen in seinen Gewässern — Bestandsentwicklung, Wachstum und Bewirtschaftungsziele fallen regional unterschiedlich aus. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.

Wie alt ist ein Stint beim Erreichen des Mindestmaßes?

Dazu lässt sich keine belastbare allgemeine Zahl nennen — und wir nennen deshalb keine. Das Wachstum hängt stark vom Gewässer ab: Nahrungsangebot, Wassertemperatur, Bestandsdichte und Länge der Wachstumsperiode unterscheiden sich erheblich. Dieselbe Art erreicht ein Maß in einem nährstoffreichen See deutlich schneller als in einem kalten Fließgewässer. Verlässliche Angaben liefern nur Altersbestimmungen aus dem jeweiligen Bestand.

Weiter prüfen

Die Schonzeiten für Stint im Ländervergleich stehen auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker Maß und Schonzeit in einem Schritt. Wie du Stint fängst, steht im Stint-Angeln-Guide. Passende Angelgewässer zeigt die Karte.

Mindestmaß Stint nach Bundesland

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