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Stint Mindestmaß

Mindestmaß Stint in Berlin

Für Stint ist in Berlin ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Stint (Osmerus eperlanus), Seitenansicht — Mindestmaß in Berlin
Stint — wissenschaftlich Osmerus eperlanus
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeit01.02.–30.04.
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleLFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Flussstint (Osmerus eperlanus)“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Berlin

Berlin unterscheidet zwei Stintformen: Der wandernde Flussstint (Osmerus eperlanus) steht in Anlage 1 und ist vom 1. Februar bis 30. April geschont; ein Mindestmaß ist in Anlage 1 nicht eingetragen. Der Binnenstint (Osmerus eperlanus f. spirinchus) steht in Anlage 2 und ist frei. Da die beiden Formen im Fang kaum zu unterscheiden sind, ist während der Schonzeit Zurückhaltung angebracht.

Stint: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Stint".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern keine Landesregelung keine Landesregelung
Berlin kein Mindestmaß 01.02.–30.04.
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß 01.03.–30.04.
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
Fundstelle
§ 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Flussstint (Osmerus eperlanus)“
Fassung
Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Stint in Berlin sein?

Das Landesrecht von Berlin setzt für Stint kein Mindestmaß fest (LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Flussstint (Osmerus eperlanus)“). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Stint in ganz Deutschland gleich?

Mindestmaße sind Landesrecht, jedes Bundesland regelt sie in einer eigenen Verordnung. Prüfe deshalb immer das Land, in dem du angelst — und zusätzlich die Ordnung deines Gewässers.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Stint in Berlin steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.