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Rotfeder Mindestmaß

Mindestmaß Rotfeder in Berlin

Für Rotfeder ist in Berlin ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus), Seitenansicht — Mindestmaß in Berlin
Rotfeder — wissenschaftlich Scardinius erythrophthalmus
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeitkeine Schonzeit
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleLFischO Bln, § 8 Abs. 4 i. V. m. Anlage 2 LFischO — „Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus)“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Berlin

Die Rotfeder steht in Anlage 2 („Fische ohne Mindestmaße und Schonzeiten“); dort ist sowohl in der Schonzeit- als auch in der Mindestmaß-Spalte ausdrücklich „keine“ eingetragen. Nach § 8 Abs. 4 gilt das Fangverbot des § 8 Abs. 1 Satz 1 für diese Arten nicht.

Rotfeder: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Rotfeder von 15 bis 20 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Rotfeder".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Berlin kein Mindestmaß keine Schonzeit
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen 20–30 cm 15.03.–31.05.
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz 15 cm keine Schonzeit
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 20 cm keine Schonzeit
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen 15 cm keine Schonzeit

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
Fundstelle
§ 8 Abs. 4 i. V. m. Anlage 2 LFischO — „Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus)“
Fassung
Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Rotfeder in Berlin sein?

Das Landesrecht von Berlin setzt für Rotfeder kein Mindestmaß fest (LFischO Bln, § 8 Abs. 4 i. V. m. Anlage 2 LFischO — „Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus)“). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Rotfeder in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Rotfeder von 15 bis 20 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 12 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Rotfeder überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Rotfeder in Berlin steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.

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