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Gründling Mindestmaß

Mindestmaß Gründling in Berlin

Für Gründling ist in Berlin ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Gründling (Gobio gobio), Seitenansicht — Mindestmaß in Berlin
Gründling — wissenschaftlich Gobio gobio
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeitganzjährig geschont
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleLFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Gründling (Gobio gobio)“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Berlin

Praxisrelevant: Der Gründling ist in Berlin ganzjährig geschont und scheidet damit als Köderfisch aus — nach § 8 Abs. 1 ist bereits das Nachstellen und Fangen verboten. Als Köderfisch bleiben nur die Arten der Anlage 2 (z. B. Plötze, Ukelei, Güster, Kaulbarsch).

Gründling: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Gründling".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß 01.04.–30.06.
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
Fundstelle
§ 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Gründling (Gobio gobio)“
Fassung
Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Gründling in Berlin sein?

Das Landesrecht von Berlin setzt für Gründling kein Mindestmaß fest (LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Gründling (Gobio gobio)“). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Gründling in ganz Deutschland gleich?

Mindestmaße sind Landesrecht, jedes Bundesland regelt sie in einer eigenen Verordnung. Prüfe deshalb immer das Land, in dem du angelst — und zusätzlich die Ordnung deines Gewässers.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Gründling in Berlin steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.