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Gründling Mindestmaß

Mindestmaß Gründling in Sachsen-Anhalt

Gründling ist in der Fischereiverordnung von Sachsen-Anhalt nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

Gründling (Gobio gobio), Seitenansicht — Mindestmaß in Sachsen-Anhalt
Gründling — wissenschaftlich Gobio gobio
AngabeWert
Mindestmaßkeine Landesregelung
Schonzeitkeine Landesregelung
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleFischO LSA, in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt (Gobio gobio)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Der gewöhnliche Gründling (Gobio gobio) wird in der FischO LSA nicht genannt; landesrechtlich weder Schonzeit noch Mindestmaß. Sehr wichtig: Der äußerlich kaum unterscheidbare Weißflossengründling (Romanogobio belingi) steht unter ganzjährigem Fangverbot (§ 2 Abs. 1 Nr. 22) und kommt in Elbe und Saale vor. Bei unsicherer Bestimmung ist der Fisch schonend zurückzusetzen; die Verwendung als Köderfisch scheidet dann aus.

Gründling: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Gründling".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß 01.04.–30.06.
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA)
Fundstelle
in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt (Gobio gobio)
Fassung
Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Gründling in Sachsen-Anhalt sein?

Das Landesrecht von Sachsen-Anhalt setzt für Gründling kein Mindestmaß fest (FischO LSA, in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt (Gobio gobio)). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Gründling in ganz Deutschland gleich?

Mindestmaße sind Landesrecht, jedes Bundesland regelt sie in einer eigenen Verordnung. Prüfe deshalb immer das Land, in dem du angelst — und zusätzlich die Ordnung deines Gewässers.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Gründling in Sachsen-Anhalt steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.

Angelgewässer in Sachsen-Anhalt mit Gründling: Hufeisenseealle auf der Karte.