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Gründling Mindestmaß

Mindestmaß Gründling in Schleswig-Holstein

Für Gründling ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Gründling (Gobio gobio), Seitenansicht — Mindestmaß in Schleswig-Holstein
Gründling — wissenschaftlich Gobio gobio
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeit01.04.–30.06.
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Gründling (Gobio gobio)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „vom 1. April bis 30. Juni“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Der Gründling hat kein Mindestmaß, aber eine Laichschonzeit vom 1. April bis 30. Juni — in dieser Zeit auch als Köderfisch tabu. Nicht zu verwechseln mit der ganzjährig geschonten Bachschmerle (Barbatula barbatula) und dem ganzjährig geschonten Steinbeißer (Cobitis taenia), die beide in Anlage 1 stehen. In der KüFVO SH kommt der Gründling nicht vor.

Gründling: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Gründling".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß 01.04.–30.06.
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Gründling (Gobio gobio)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „vom 1. April bis 30. Juni“
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Gründling in Schleswig-Holstein sein?

Das Landesrecht von Schleswig-Holstein setzt für Gründling kein Mindestmaß fest (BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Gründling (Gobio gobio)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „vom 1. April bis 30. Juni“). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Gründling in ganz Deutschland gleich?

Mindestmaße sind Landesrecht, jedes Bundesland regelt sie in einer eigenen Verordnung. Prüfe deshalb immer das Land, in dem du angelst — und zusätzlich die Ordnung deines Gewässers.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Gründling in Schleswig-Holstein steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.

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