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Zährte Mindestmaß

Mindestmaß Zährte (Rußnase) in Schleswig-Holstein

Für Zährte (Rußnase) ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Zährte (Rußnase) (Vimba vimba), Seitenansicht — Mindestmaß in Schleswig-Holstein
Zährte (Rußnase) — wissenschaftlich Vimba vimba
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeitganzjährig geschont
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Zährte (Vimba vimba)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „ganzjährig“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Die Zährte (Rußnase) ist in Schleswig-Holstein ganzjährig geschont — binnen wie an der Küste. Ein Mindestmaß ist entbehrlich, weil der ganzjährige Schutz weiter reicht. Nach § 2 Abs. 2 BiFVO ist es verboten, sie sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen oder zu töten; nach § 2 Abs. 3 BiFVO sind gefangene Tiere nach guter fachlicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich in das Fanggewässer zurückzusetzen.

Zährte: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Zährte".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Hamburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Hessen kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß 01.05.–31.07.
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Sachsen-Anhalt 30 cm keine Schonzeit
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Thüringen kein Mindestmaß ganzjährig geschont

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Zährte (Vimba vimba)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „ganzjährig“
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Zährte in Schleswig-Holstein sein?

Das Landesrecht von Schleswig-Holstein setzt für Zährte (Rußnase) kein Mindestmaß fest (BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Zährte (Vimba vimba)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „ganzjährig“). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Zährte in ganz Deutschland gleich?

Mindestmaße sind Landesrecht, jedes Bundesland regelt sie in einer eigenen Verordnung. Prüfe deshalb immer das Land, in dem du angelst — und zusätzlich die Ordnung deines Gewässers.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Zährte in Schleswig-Holstein steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.