Mindestmaß · Schleswig-Holstein
Mindestmaß Meerforelle in Schleswig-Holstein
Das Mindestmaß für Meerforelle beträgt in Schleswig-Holstein 40 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Mindestmaß | 40 cm |
| Schonzeit | 01.10.–28.02. |
| Messpunkt | Kopfspitze bis Ende der Schwanzflosse |
| Fundstelle | BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO; § 5 i. V. m. Anlage 3 BiFVO |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
Mindestmaß 40 cm gilt einheitlich in Binnen- und Küstengewässern, die Schonzeiten unterscheiden sich erheblich. Zusätzlich sperrt die Winterschonzeit nach § 5 BiFVO vom 1. Oktober bis 31. Dezember 44 namentlich gelistete Fließgewässer komplett.
Meerforelle: Mindestmaße im Ländervergleich
Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Meerforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Meerforelle".
| Bundesland | Maß | Schonzeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Bayern | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Berlin | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Brandenburg | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Bremen | 50 cm | 15.10.–15.03. |
| Hamburg | 40–65 cm | 15.10.–15.02. |
| Hessen | 25–60 cm | 01.10.–31.03. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 45 cm | 01.09.–31.03. |
| Niedersachsen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Nordrhein-Westfalen | keine Landesregelung | ganzjährig geschont |
| Rheinland-Pfalz | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Saarland | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Sachsen | 60 cm | 01.10.–30.04. |
| Sachsen-Anhalt | keine Landesregelung | ganzjährig geschont |
| Schleswig-Holstein | 40 cm | 01.10.–28.02. |
| Thüringen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
- Fundstelle
- § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO; § 5 i. V. m. Anlage 3 BiFVO
- Fassung
- BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Meerforelle in Schleswig-Holstein sein?
Mindestens 40 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO; § 5 i. V. m. Anlage 3 BiFVO.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Gilt das Mindestmaß für Meerforelle in ganz Deutschland gleich?
Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Meerforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 10 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Meerforelle überhaupt kein landesweites Mindestmaß.
Weiter prüfen
Die Schonzeit für Meerforelle in Schleswig-Holstein steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.
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