Mindestmaß · Thüringen
Mindestmaß Meerforelle in Thüringen
Für Meerforelle ist in Thüringen ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Mindestmaß | kein Mindestmaß |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Messpunkt | Kopfspitze bis Ende der Schwanzflosse |
| Fundstelle | ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 ThürFischAVO (ganzjährig) |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Besonderheiten in Thüringen
Ganzjähriges Fangverbot, Mindestmaß entfällt. Ganzjährig geschützte Arten dürfen nicht vermarktet werden (§ 7 Abs. 1).
Meerforelle: Mindestmaße im Ländervergleich
Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Meerforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Meerforelle".
| Bundesland | Maß | Schonzeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Bayern | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Berlin | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Brandenburg | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Bremen | 50 cm | 15.10.–15.03. |
| Hamburg | 40–65 cm | 15.10.–15.02. |
| Hessen | 25–60 cm | 01.10.–31.03. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 45 cm | 01.09.–31.03. |
| Niedersachsen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Nordrhein-Westfalen | keine Landesregelung | ganzjährig geschont |
| Rheinland-Pfalz | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Saarland | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Sachsen | 60 cm | 01.10.–30.04. |
| Sachsen-Anhalt | keine Landesregelung | ganzjährig geschont |
| Schleswig-Holstein | 40 cm | 01.10.–28.02. |
| Thüringen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (Thüringer Fischereiausführungsverordnung – ThürFischAVO)
- Fundstelle
- § 1 Abs. 1 ThürFischAVO (ganzjährig)
- Fassung
- Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Meerforelle in Thüringen sein?
Das Landesrecht von Thüringen setzt für Meerforelle kein Mindestmaß fest (ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 ThürFischAVO (ganzjährig)). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Gilt das Mindestmaß für Meerforelle in ganz Deutschland gleich?
Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Meerforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 10 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Meerforelle überhaupt kein landesweites Mindestmaß.
Weiter prüfen
Die Schonzeit für Meerforelle in Thüringen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.
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