Mindestmaß · Bayern
Mindestmaß Meerforelle in Bayern
Für Meerforelle ist in Bayern ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Mindestmaß | kein Mindestmaß |
| Schonzeit | ganzjährig geschont |
| Messpunkt | Kopfspitze bis Ende der Schwanzflosse |
| Fundstelle | AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.15 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Besonderheiten in Bayern
In Bayern ganzjährig geschont (Gruppe „Ganzjährig geschonte Fische“), Geltungsbereich Elbe, Rhein und Weser. Ein Schonmaß entfällt wegen der ganzjährigen Schonung.
Meerforelle: Mindestmaße im Ländervergleich
Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Meerforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Meerforelle".
| Bundesland | Maß | Schonzeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Bayern | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Berlin | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Brandenburg | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Bremen | 50 cm | 15.10.–15.03. |
| Hamburg | 40–65 cm | 15.10.–15.02. |
| Hessen | 25–60 cm | 01.10.–31.03. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 45 cm | 01.09.–31.03. |
| Niedersachsen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Nordrhein-Westfalen | keine Landesregelung | ganzjährig geschont |
| Rheinland-Pfalz | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Saarland | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Sachsen | 60 cm | 01.10.–30.04. |
| Sachsen-Anhalt | keine Landesregelung | ganzjährig geschont |
| Schleswig-Holstein | 40 cm | 01.10.–28.02. |
| Thüringen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
- Fundstelle
- § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.15
- Fassung
- Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Meerforelle in Bayern sein?
Das Landesrecht von Bayern setzt für Meerforelle kein Mindestmaß fest (AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.15). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Gilt das Mindestmaß für Meerforelle in ganz Deutschland gleich?
Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Meerforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 10 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Meerforelle überhaupt kein landesweites Mindestmaß.
Weiter prüfen
Die Schonzeit für Meerforelle in Bayern steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.
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